weitere GZ. RV/6300019/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Michael Schrattenecker und die fachkundigen Laienrichter Mag. Bernadette Reichl und Mag. Gottfried Warter in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx…
Unter den diesen wesentlichen, für meine Verantwortung sprechenden Gesichtspunkten ist die weitere Begründungsbehauptung, ich hätte meine Geschäftsbeziehung zur E-Ltd nicht schlüssig erklären können (S. 9), auch im Gesamtzusammenhang irrelevant. 1.4.2.3. Damit hat das Erkenntnis in all diesen entscheidungswesentlichen Punkten sowohl im…
Das Jahr 2003 sei nicht mehr anhängig, eine Aufbewahrungspflicht für 2003 bestehe nicht mehr. Ebenfalls sei es nicht für die Höhe des Verlustvortrages entscheidend, da über die Höhe schon abgesprochen worden sei. Auch wäre das Rechenwerk mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft vorgelegen, zusätzlich hätte eine…
"Ich möchte noch mal ausdrücklich festhalten, dass mir die Beschuldigungen der Finanzstrafbehörde nicht ganz klar sind und sich meine Berufung nicht dagegen richtet, dass mir die Einnahmen aus der Handelstätigkeit zustehen. Im Gegenteil, ich erkläre ausdrücklich, dass mir die Einnahmen und Gewinne (selbstverständlich auch die…
Es ist für einen erfahrenen Unternehmer und Geschäftsmann ein steuerliches Allgemeinwissen, dass im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft (und nicht nur dort) beim Verkauf von Waren, zumal an private Konsumenten, Umsatzsteuer zu erheben ist. Es ist ihm ebenso ein steuerliches Allgemeinwissen zu unterstellen, dass er weiß…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer betreffend die Veranlagungsjahre 2003 bis 2006 in Höhe von insgesamt € 32.575,63 durch Verheimlichung von Einkünften aus Wertpapiergeschäften in Höhe von insgesamt € 125.796,32 (2003: € 17.388,93 + 2004: € 13.171,04…
…vorgeworfene Fehlverhalten, die von ihm zu verantwortende Verheimlichung seiner Spekulationseinkünfte vor dem Fiskus, hat sich nicht im Fokus des Verfolgungsinteresses der Behörden befunden, dennoch ist es strafbar. Die Verheimlichung derartiger Einkünfte ist aber für eine mit den abgabenrechtlichen Werten vertraute Person noch eher nachvollziehbar, als…
weitere GZ: RV/1300011/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Gerald Daniaux und die fachkundigen Laienrichter Wolfgang Baur und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geschiedene…
…sich lediglich seine Abgabenvorschreibungen aus seiner (tatsächlich verheimlichten) selbständigen Tätigkeit verringert; im Falle einer Offenlegung der gemeinsamen Wohnung lediglich gegenüber dem Fiskus und unveränderter Verheimlichung seiner Einkünfte hätte aber jedenfalls das Problem bestanden, dass gegenüber verschiedenen Behörden unterschiedliche Angaben zur Wohnanschrift des E gemacht worden…
…damals vor Erstellung der unrichtigen Einkommensteuererklärung von steuerbegünstigten Kapitaleinkünften ausgegangen wäre, welche er gegenüber dem österreichischen Fiskus verheimlichen wollte: Immerhin hatte er ein derartiges Entgelt für die Anwerbung von Investoren auch schon 2008 erhalten, hatte er diesen Sachverhalt zumindest in einem bestimmten Ausmaß auch seiner…
Die obigen Argumente gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber der Umstand der schlechten finanziellen Situation beim Beschuldigten - die Ersatzfreiheitsstrafe wird ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ausgemessen - außer Ansatz zu lassen war. 8. Die Beschwerde der Amtsbeauftragten erweist sich…
…gibt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit auch dann hinnehmen, wenn er/sie sich im Bestreben der Verheimlichung eines abgabepflichtigen Sachverhaltes vor der Abgabenbehörde der Möglichkeit zu nachträglicher Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung mangels Beweisvorsorge selbst begeben hat (VwGH 21.10.2004, 2000/13/0089…
…dass der Masseverwalter im Nachhinein von den rechtswidrigen Kaufverträgen zurückgetreten ist, macht eine zwischenzeitliche Verheimlichung des entstandenen Abgabenanspruches durch A nicht ungeschehen. 3.4.3. Ab dem Zeitraum 2012 / 2013 seien von Seite der GC-GmbH durch den Entscheidungsträger A Anzahlungs- und Schlussrechnungen für Gebäudesanierungen…
…gewesen. Beides ist nicht geschehen (Abgabenkonto). Der aus der damaligen Sicht des Beschuldigten aufgrund der Verheimlichung und Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen vom Fiskus erzwungene Kredit hat zum Fälligkeitszeitpunkt (unter Einrechnung des Guthabens am Abgabenkonto) € 91.002,88 betragen (Abgabenkonto). Es erschließt sich der Verdacht, A…
…v. insgesamt € 1.972,86 bewirkt hat, indem sie in beschriebener Verheimlichung ihrer gewerblichen Betätigung als Hundezüchterin und Verkäuferin von Hundewelpen keine Zahllasten entrichtete und keine Voranmeldungen einreichte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Betreffend Umsatzsteuer 2013 in H…
…der Verdacht der Verschiebung (z. B. ins Ausland), der Vernichtung (etwa von Beweismitteln), der Verheimlichung (des Verbergens, sodass der Gegenstand der Nachforschung entzogen ist), der Veränderung (sodass die Identität des Gegenstandes nicht mehr feststellbar ist) oder des Verkaufes (z. B. von Handelswaren) zumindest als naheliegend…
…wurde angemerkt, dass Abgaben in Höhe von € 1.425.354,49 nicht entrichtet worden seien. Dieser Betrag ergebe sich aus der Summe der Abgabescheide nach beendeter Prüfung am 12.7.2012. Sowohl die Verheimlichung mehrerer außerbetrieblicher Konten, auf denen Kundenzahlungen eingegangen seien, als auch…
…11: € 2.458,34) bewirkt, indem er die Einreichung der UVA unterlassen hat und die Zahllast nicht entrichtet hat [09/10] bzw. unter Verheimlichung von Umsätzen sogar unzutreffende Gutschriften geltend gemacht hat, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch…
…Dezember 2010 in Höhe von netto € 1.702,00: Mangels Entrichtung ist durch die Selbstanzeige keine strafaufhebende Wirkung eingetreten. Der Beschuldigte hat daher eine Verheimlichung an Umsatzsteuer betreffend Dezember 2010 in Höhe von € 340,40 zu verantworten. 11.9. Hinsichtlich der Bareinlagen bzw…
…sie jedoch bis zum Bekanntwerden der Datenklau-Affäre nicht dazu bewog, wenigstens die bis 2005 empfangenen Zuwendungen in ihre ansonsten penibel abgefassten Einkommensteuererklärungen aufzunehmen. Das BFG beurteilt die Verheimlichung des Liechtensteinsubstrats bis zu dessen unfreiwilliger Aufdeckung 2008, gerade im Lichte der aktenkundig gewordenen Eingriffs- (Weisungs…