…17 vorsätzlich, unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 01 - 08/2005 in Höhe von € 44.800,00 bewirkt zu haben, wobei er den Eintritt der Verkürzungen nicht nur für möglich, sondern für…
…die Arbeit der Betriebsprüfung auch vom VwGH überprüft und abgesegnet worden. Dazu kommt noch: Wie hätte der Beschuldigte zur Sachaufklärung wirksam beitragen können, wenn er mangels jedweder Information über die Vergleichsbetriebe und die dortigen Verhältnisse (Stichwort: Steuergeheimnis; § 48a BAO) nicht einmal sein Parteiengehör wahren konnte…
…Gesamtumsätze handelt, ergeben sich Barumsätze in Höhe von € 228.071,03. Dies entspräche einer Zuschätzung bei den Begleitumsätzen von € 211.701,05 (netto 20% USt). Schätzungsweg 2: Durch die BP wurde anhand der vorgelegten Unterlagen ermittelt, dass im Prüfungszeitraum pro Tag 1,456 (!…
…der Tat als mildernd. Als erschwerend keinen Umstand. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Das Unternehmen des Bf. ist nicht mehr aktiv. Über das Vermögen des Bf. wurde am 1…
…im Vergleich zu Hinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nach ständiger Spruchpraxis ein Abschlag von einem Drittel zur Anwendung. Läge somit bei der Zweitbeschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage, bestünden ebenso durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und bedenkt…
…06/16) + € 98,00 (UVZ 07/16) = € 22.112,96 X 2 ergibt somit € 44.225,92. Läge beim Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse…
…649,36 zuzüglich € 3.034,18 (Hinterziehung laut Strafverfügung) X 2 = € 6.068,36, ergibt € 135.144,62. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden weiters beim Finanzstraftäter durchschnittliche persönliche und wirtschaftsliche Verhältnisse…
…der Qualifizierung des Buschenschanks als Gewerbebetrieb zunächst die Pauschalregelung des § 22 UStG 1994 entfiel und für diesen Betrieb zur Gänze die Nettoeinnahmen(Nettoumsätze) geschätzt und mit einem Sicherheitszuschlag im Rahmen des Abgabenverfahrens versehen wurden. Für das Finanzstrafverfahren wurden zunächst richtigerweise die Sicherheitszuschläge als Bemessungsgrundlage für…
…verzichten) - der Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend die Voranmeldungszeiträume August 2012 bis Februar 2013 in Höhe von insgesamt € 40.467,92 (aufgeschlüsselt nach Auswertung der Akten: UVZ 08/12: € 6.139,70 + UVZ 09/12…
…zum Vorwurf gemacht; die Verkürzung der restlichen Zahllast von € 1.312,62 wurde nicht aufgegriffen. A hat daher eine am 15. Mai 2014 begangene Hinterziehung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.920,87 gemäß § 33 Abs. 2 lit. a iVm Abs…
…lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…Sie bei der Selbstanzeigenerstattung der Ansicht, dass sie tatsächlich eine Hinterziehung begangen haben und wie hätten Sie diese begehen sollen? Bf.: Wenn ich USt abzuführen habe, muss ich sie abführen. Vert.: Was haben Sie sich für Gedanken gemacht, wie diese USt bezahlt wird? V: Das…
…Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2006 bis Dezember 2009 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 73.848,96 (UVZ 01-12/2006 € 5.208,12 + UVZ 01-12/2007 € 18.049,81 + UVZ 01…
…am 19. Dezember 2001; ... etc. ... ; 11/02 fällig 15. Jänner 2003, UVZ € 532,83 entrichtet am 2. Jänner 2003; 12/02 fällig 15. Februar 2003, Guthaben € 177,30 geltend gemacht mit UVA am 17. Februar 2003; 01/03 fällig 15. März 2003, Guthaben…
…50 (UVZ E-GmbH i.L.) = € 54.017,50 X 2 ergibt somit € 108.035,00. 9.3. Läge beim Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse…
…Fälligkeit am 15. Juni 2009, wurde die entsprechende Voranmeldung von der Steuerberaterin zeitgerecht bereits am 12. Juni 2009 der Abgabenbehörde übersendet (USt-Daten, Finanzstrafakt Bl. 17). Eine Entrichtung der offen gelegten Zahllast von € 1.401,63 ist nicht mehr erfolgt (Abgabenkonto). Betreffend den Voranmeldungszeitraum…
…im Amtsbereich des Finanzamtes Y- vorsätzlich 1. in den Jahren 2009 bis 2012 fortgesetzt unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, indem er solche der zuständigen Abgabenbehörde nicht übersendet hat, betreffend die Voranmeldungszeiträume März 2009 bis Dezember 2010…
…Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2009 im Schätzungswege am 1. August 2011 am Abgabenkonto vorgeschrieben und mittels Saldozahlung am 19. Dezember 2011 entrichtet (Abgabenkonto). Mag.A hat eine Hinterziehung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von € 1.057…
…bei ihr durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, wäre somit - bei Abzug eines Drittels der Strafdrohung bezüglich der Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer unter Bedachtnahme auf den tatbildimmanenten geringeren Unrechtsgehalt dieser Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG im Vergleich zu Hinterziehungen der Jahresumsatzsteuer nach …
…gesetzte „Nachfristen“ zur (eingeforderten) Erklärungseinreichung auf eine bereits zuvor eingetretene Fälligkeit (von UVZ) ebenso wie auf die (bereits zuvor nicht eingehaltene) Verpflichtung zur Erklärungsabgabe keine Auswirkungen haben, wird verwiesen. Gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1994 wird der Unternehmer nach Ablauf des Kalenderjahres zur Umsatzsteuer veranlagt…