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BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 1/4

…17 vorsätzlich, unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 01 - 08/2005 in Höhe von € 44.800,00 bewirkt zu haben, wobei er den Eintritt der Verkürzungen nicht nur für möglich, sondern für…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 2/4

…die Arbeit der Betriebsprüfung auch vom VwGH überprüft und abgesegnet worden. Dazu kommt noch: Wie hätte der Beschuldigte zur Sachaufklärung wirksam beitragen können, wenn er mangels jedweder Information über die Vergleichsbetriebe und die dortigen Verhältnisse (Stichwort: Steuergeheimnis; § 48a BAO) nicht einmal sein Parteiengehör wahren konnte…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 3/4

…Gesamtumsätze handelt, ergeben sich Barumsätze in Höhe von € 228.071,03. Dies entspräche einer Zuschätzung bei den Begleitumsätzen von € 211.701,05 (netto 20% USt). Schätzungsweg 2: Durch die BP wurde anhand der vorgelegten Unterlagen ermittelt, dass im Prüfungszeitraum pro Tag 1,456 (!…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 4/4

…der Tat als mildernd. Als erschwerend keinen Umstand. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Das Unternehmen des Bf. ist nicht mehr aktiv. Über das Vermögen des Bf. wurde am 1…

UFSL FSRV/0072-L/08Beschwerde gegen Verfahrenseinleitung wegen UVZ-Hinterziehungen, da kein Tatvorsatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.01.2010

…genannten Finanzamtsbereich vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate Jänner bis Juni 2007 iHv. insgesamt 9.271,93 € bewirkt und dies nicht nur für möglich…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 2/2

…im Vergleich zu Hinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nach ständiger Spruchpraxis ein Abschlag von einem Drittel zur Anwendung. Läge somit bei der Zweitbeschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage, bestünden ebenso durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und bedenkt…

BFG RV/5300026/2019Langjährige Abgabenhinterziehungen eines Gastwirtes, welcher sich trotz Andrängen der Abgabenbehörde beharrlich weigerte, seine Tageslosungen aufzuzeichnen; Strafbemessung; Kriterien einer Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 2/2

…06/16) + € 98,00 (UVZ 07/16) = € 22.112,96 X 2 ergibt somit € 44.225,92. Läge beim Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse…

BFG RV/5300030/2012Unversteuerte Weiterverrechnung von Personal- und Fremdleistungskosten an Zahnärzte; schuldhafte Umsatzsteuerverkürzungen durch Geschäftsführer einer Zahnarztpraxen zur Verfügung stellenden GmbH.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.09.2014Teil 2/2

…649,36 zuzüglich € 3.034,18 (Hinterziehung laut Strafverfügung) X 2 = € 6.068,36, ergibt € 135.144,62. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden weiters beim Finanzstraftäter durchschnittliche persönliche und wirtschaftsliche Verhältnisse…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 2/6

…der Qualifizierung des Buschenschanks als Gewerbebetrieb zunächst die Pauschalregelung des § 22 UStG 1994 entfiel und für diesen Betrieb zur Gänze die Nettoeinnahmen(Nettoumsätze) geschätzt und mit einem Sicherheitszuschlag im Rahmen des Abgabenverfahrens versehen wurden. Für das Finanzstrafverfahren wurden zunächst richtigerweise die Sicherheitszuschläge als Bemessungsgrundlage für…

BFG RV/6300010/2014Ausmessung einer Ersatzfreiheitsstrafe; Grundsätzliches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2016Teil 1/2

…verzichten) - der Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend die Voranmeldungszeiträume August 2012 bis Februar 2013 in Höhe von insgesamt € 40.467,92 (aufgeschlüsselt nach Auswertung der Akten: UVZ 08/12: € 6.139,70 + UVZ 09/12…

UFSG FSRV/0013-G/10Szene-Gastronom als steuerliches U-Boot, einen Brauchtumsverein als Unternehmer vorschiebend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.07.2010

…Abschläge im Zweifel USt 2007 € 4.364,75 {abgezogen ein Viertel} + ESt 2007 € 8.225,29 {abgezogen ein Viertel, davon weiters abgezogen ein Zehntel} + USt 2008 € 8.390,00 + ESt 2008 € 9.271,30 {abgezogen ein Zehntel} + UVZ 01-04/09…

UFSL FSRV/0044-L/09Verspätete Entrichtung und Bekanntgabe von Selbstbemessungsabgaben, zum Teil sogar mit planmäßigen Falschangaben zur Erzwingung eines rechtswidrigen Abgabenkredites, durch die Geschäftsführerin mehrerer belangter Verbände; Bemessung der Strafen und Geldbußen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.03.2010

…auf die Hinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG entfallenden Strafrahmenteiles bereits vorweg zur Berücksichtigung des tatbildimmanenten Aspektes einer nur vorübergehenden Abgabenvermeidung ergäbe sich unter der Annahme, dass sich die mildernden und erschwerenden Umstände die Waage hielten und durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vorlägen…

UFSK FSRV/0017-K/04Langjährige UVZ-Hinterziehungen einer Textilhändlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004

…nach § 51 Abs. 1 [ergänze: lit. a] FinStrG schuldig gesprochen worden, weil sie im Amtsbereich des Finanzamtes Klagenfurt vorsätzlich einerseits unter Verletzung ihrer Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 1996, Juni, Juli, August, Oktober, Dezember 1997…

BFG RV/6300013/2019Bestrafung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weil dieser - ohnehin mit Arbeit überlastet - dem Steuerberater die für die Erstellung der UVAs erforderlichen Unterlagen nur verspätet zukommen hat lassen, darüber hinaus aber auch planmäßig Rechnungen zurückgehalten hat, damit mit unrichtigen Voranmeldungen unberechtigte USt-Gutschriften geltend gemacht worden sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 2/2

…zum Vorwurf gemacht; die Verkürzung der restlichen Zahllast von € 1.312,62 wurde nicht aufgegriffen. A hat daher eine am 15. Mai 2014 begangene Hinterziehung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.920,87 gemäß § 33 Abs. 2 lit. a iVm Abs…

UFSG FSRV/0018-G/11Geschäftsführer einer GmbH, durch Entrichtung von Teilbeträgen an UVZ und Einreichung falscher Voranmeldungen rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend, Bemessung von Geldstrafe und Verbandsgeldbuße; Darlegung einer Verfehlung mittels Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013Teil 1/2

…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen [ergänze: betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember] 2008 eine Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 64.761,34 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und…

UFSS FSRV/0007-S/09Gastwirtin, in finanzieller Zwangslage die Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben unterlassend; Strafbemessung; kein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe aus Gründen der Generalprävention
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.04.2012

… 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, für die Zeiträume Jänner 2005 bis Dezember 2006 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer (UVZ) in Höhe von insgesamt € 25.074,12 (UVZ 01-12/05 € 7.074,12 + UVZ 01-12…

UFSL FSRV/0110-L/10Jahrelange UVZ-Verkürzungen eines freiberuflichen Architekten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.07.2012

…ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser (vorsätzlich) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate 01-12/2005, 01-12/2006, 01-12/2007 und…

UFSI FSRV/0052-I/02UVZ-Verkürzungen eines EDV-Dienstleisters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003

…Verkürzung gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit bewirkt, wenn derartige selbst zu berechnende Abgaben ganz oder teilweise nicht ( zum Fälligkeitstag ) entrichtet werden. Eine Qualifizierung des Verhaltens von D als allfällige versuchte Hinterziehung, sprich als versuchte zu niedrige Festsetzung von Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs…

UFSL FSRV/0056-L/04Buchhaltungsmängel und Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen eines Chemikalienhändlers im Wiederholungsfall.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2007Teil 3/3

…UVZ G KEG 01-03/01 vollendet) + ATS 1.941,55 (UVZ G KEG 04-06/01 vollendet) + ATS 6.948,21 (UVZ 07-09/01 vollendet) = ATS 162.791,41 X 2 = ATS 325.582,82 zuzüglich ATS 3.730,00 (USt…

UFSF FSRV/0028-F/03Ein Spenglermeister finanziert seinen Betrieb mittels erzwungener Abgabenkredite in Form von Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2004

…lauten hat: I.1. P ist schuldig, er hat als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz vorsätzlich I.1.a. in den Jahren 2001 bis 2003 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UstG 1974 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Jänner, Februar, März…