BFG RV/7300029/2022Eintritt der Verfolgungsverjährung, da Ladung zur Beschuldigtenvernehmung und Beschuldigteneinvernahme nach der StPO inhaltlich keine tauglichen Verfolgungshandlungen darstellten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.10.2022 …Es kann nicht festgestellt werden, dass auf den Fahrten keine Beifahrer mitfuhren bzw. dass ***Bf1*** keine Beifahrer über Leihunternehmen engagierte und bezahlte.
Die erste finanzstrafbehördliche Verfolgungshandlung war die Ladung des Beschuldigten vom 26. Juni 2018 für den 1. August 2018.
Diese Feststellungen gründen sich auf…
BFG RV/2300003/2021Verjährung der Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Beteiligung an einer Verkürzung von Tabaksteuer und Eingriffen in Monopolrechte nach §§ 33 Abs. 1, 44 Abs. 1 FinStrG, wenn im Zuge einer noch innerhalb der Verjährungsfrist gesetzten Verfolgungshandlung der Finanzstrafbehörde stattdessen der Vorwurf einer Beteiligung an einem Schmuggel mit (unverzollten) Zigarren erhoben worden war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.01.2022Teil 1/3 IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch Mag. Gerhard Groschedl als Senatsvorsitzender des Finanzstrafsenates Graz 3 in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gernot Karl Thonhauser, Petersgasse 128a Tür 1, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung…
BFG RV/2300005/2023Abgabenverkürzung, Verfolgungshandlung, Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.09.2023 …99 Abs. 2 FinStrG, Prüfauftrag 21.10.2020, übernommen 3.11.2020, als erste Verfolgungshandlung möglich.
In den Finanzanwendungen steht, dass er kein Teilnehmer von FinanzOnline ist (FON-Teilnehmer: Nein), wie wurde dann aber elektronisch Erklärungen eingereicht? ***BF1StNr1***
Können Sie mir dazu klären, wann tatsächlich…
BFG RV/5100814/2015Festsetzung eines Verkürzungszuschlages bei nachträglicher, als Verfolgungshandlung zu wertender Einleitung eines Finanzstrafverfahrens.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2016 …dann, wenn es von der zuständigen Behörde, somit von der Finanzstrafbehörde, durch einen formalen, nach außen tretenden Verfahrensschritt eingeleitet worden sei. Insofern bestehe ein gravierender Unterschied zum Begriff der Verfolgungshandlungen gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG, welche zwar ausreichten, um die Straffreiheit einer Selbstanzeige auszuschließen, nicht…
BFG RV/7300092/2014Selbstanzeige, Verfolgungshandlung, Tatentdeckung, Terminverlust, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2015Teil 1/2 …Abs. 3 leg. cit. tritt die Straffreiheit nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale…
BFG RV/7300092/2014Selbstanzeige, Verfolgungshandlung, Tatentdeckung, Terminverlust, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2015Teil 2/2 …zynische Antwort bekommen, eine freiwillige Selbstanzeige vor der terminlich höchst bedenklichen (1 Tag vor Prüfungsbeginn !!!) und meines Erachtens bewusst vor Prüfungsbeginn gesetzten prophylaktischen Verfolgungshandlung wäre noch rechtzeitig gewesen. Genau das wurde aber nach Rücksprache und vorheriger Vereinbarung mit Hr. M.L. (siehe weiter oben !) aus…
BFG RV/7300054/2014Einleitungsverfügung, Einleitungsbescheid, Verfolgungshandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.09.2014 … 31 Abs. 5 FinStrG (absolute Verjährung) hinsichtlich aller Tatzeiträume noch offen.
Zur Prüfung der Frage des Eintritts der Verfolgungsverjährung ist weiters auszuführen:
Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde, des Bundesfinanzgerichtes oder eines im…
BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 1/6 IM NAMEN DER REPUBLIK
Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen
1. ***Bf1***, geb. 1965, ***Bf1-Adr***
2. ***Bf2***, ***Bf1-Adr***
beide vertreten durch Martin Friedl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach,
wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33…
BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 2/6 So wäre bereits vormals durch den Spruchsenat als Finanzstrafbehörde richtig festzustellen gewesen, anstatt nur die Schutzbehauptung von ***Bf1*** zu übernehmen, dass ***Bf1*** bzw. seine Firma umfassend mit der steuerlichen Beratung und Vertretung beauftragt war und nicht nur "vereinbart worden sei, dass der [***Bf1***] lediglich die…
BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 3/6 Lediglich die USt-Voranmeldungen (UVA) und die Einholung deutscher Bescheide (Null-Bescheide) wurden abredegemäß durch mich vorgenommen, sodass sämtliche österreichische Steueragenden bis auf die monatliche Vornahme von USt-Voranmeldungen bei ***Bf1*** blieben (auf erforderliche Zusammenfassende Meldungen (ZM)-Erfassungen von Umsätzen aus dem EU-Ausland hat…
BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 4/6 …12.2022 und 13.12.2022, seit dem 11.11.2022 deswegen von der Finanzstrafbehörde verfolgt worden.
Die Verständigung vom 11.11.2022 über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, die offenbar vom Spruchsenat als Verfolgungshandlung gewertet wurde, enthält den Verdacht, der Erstbeschwerdeführer habe Finanzvergehen zu verantworten…
BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 5/6 …an das BFG hat der Amtsbeauftragte **AB2** mit Eingabe vom 22. Juni 2023 die am 5. Juni 2023 eingebrachte Beschwerde wie folgt ergänzt:
"Die Verfolgungshandlung ist auch dann gegeben, wenn für die einzelnen Monate eingeleitet wird, auch wenn der Beschuldigte nur quartalsweise UVAen abgeben muss…
BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 6/6 …so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit.
§ 29 Abs. 3 FinStrG Straffreiheit tritt nicht ein,
a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt…
BFG RV/2300003/2021Verjährung der Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Beteiligung an einer Verkürzung von Tabaksteuer und Eingriffen in Monopolrechte nach §§ 33 Abs. 1, 44 Abs. 1 FinStrG, wenn im Zuge einer noch innerhalb der Verjährungsfrist gesetzten Verfolgungshandlung der Finanzstrafbehörde stattdessen der Vorwurf einer Beteiligung an einem Schmuggel mit (unverzollten) Zigarren erhoben worden war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.01.2022Teil 2/3 Abgesehen davon, dass der Erstbeschuldigte in der Verhandlung am 4. Juni 2019 angab, zu wissen, dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht (ON 2, Seite 9 der Niederschrift vom 4. Juni 2019), er 1.000 Stück Zigarren selbst konsumiert und die restlichen Zigarren mit einem Preisaufschlag…
BFG RV/2300003/2021Verjährung der Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Beteiligung an einer Verkürzung von Tabaksteuer und Eingriffen in Monopolrechte nach §§ 33 Abs. 1, 44 Abs. 1 FinStrG, wenn im Zuge einer noch innerhalb der Verjährungsfrist gesetzten Verfolgungshandlung der Finanzstrafbehörde stattdessen der Vorwurf einer Beteiligung an einem Schmuggel mit (unverzollten) Zigarren erhoben worden war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.01.2022Teil 3/3 …§ 33 Abs. 1, 44 FinStrG iVm § 11 FinStrG.
§ 14 Abs. 3 FinStrG: Verfolgungshandlung ist jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde, des Bundesfinanzgerichtes oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens…
BFG RV/6300015/2016Abgabenhinterziehungen eines Bühnen- und Kostümbildners, welcher sich zwecks Steuervermeidung sein Honorar aus der Betreuung und Gestaltung von Ausstellungen und Messeständen im Wege von - unter seiner Kontrolle stehender - Kunstvereinen auszahlen hat lassen, wobei er die erzielten eigenen Erlöse und Umsätze gegenüber dem Fiskus verschwiegen und statt dessen bei den Vereinen in deren Rechenwerk zur Deckung ein fiktives Beschäftigungsverhältnis und frei erfundene Ausgaben zum Ansatz gebracht hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 1/4 weitere GZ. RV/6300016/2016
IM NAMEN DER REPUBLIK
Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Dock und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder…
BFG RV/6300015/2016Abgabenhinterziehungen eines Bühnen- und Kostümbildners, welcher sich zwecks Steuervermeidung sein Honorar aus der Betreuung und Gestaltung von Ausstellungen und Messeständen im Wege von - unter seiner Kontrolle stehender - Kunstvereinen auszahlen hat lassen, wobei er die erzielten eigenen Erlöse und Umsätze gegenüber dem Fiskus verschwiegen und statt dessen bei den Vereinen in deren Rechenwerk zur Deckung ein fiktives Beschäftigungsverhältnis und frei erfundene Ausgaben zum Ansatz gebracht hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 2/4 …verlängert werden. Lebt die Schuld nach Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit.
(3) Straffreiheit tritt nicht ein,
a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen…
BFG RV/6300015/2016Abgabenhinterziehungen eines Bühnen- und Kostümbildners, welcher sich zwecks Steuervermeidung sein Honorar aus der Betreuung und Gestaltung von Ausstellungen und Messeständen im Wege von - unter seiner Kontrolle stehender - Kunstvereinen auszahlen hat lassen, wobei er die erzielten eigenen Erlöse und Umsätze gegenüber dem Fiskus verschwiegen und statt dessen bei den Vereinen in deren Rechenwerk zur Deckung ein fiktives Beschäftigungsverhältnis und frei erfundene Ausgaben zum Ansatz gebracht hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 3/4 …dass es den Verdacht für den genannten Zeitraum gäbe, begründet ihn aber nicht (genannter Arbeitsbogen). Die bloße Erstellung des Prüfungsauftrages am 1. August 2012 ist eindeutig noch keine Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG gewesen, weil der Vorgang die behördliche Sphäre nicht nach…
BFG RV/6300015/2016Abgabenhinterziehungen eines Bühnen- und Kostümbildners, welcher sich zwecks Steuervermeidung sein Honorar aus der Betreuung und Gestaltung von Ausstellungen und Messeständen im Wege von - unter seiner Kontrolle stehender - Kunstvereinen auszahlen hat lassen, wobei er die erzielten eigenen Erlöse und Umsätze gegenüber dem Fiskus verschwiegen und statt dessen bei den Vereinen in deren Rechenwerk zur Deckung ein fiktives Beschäftigungsverhältnis und frei erfundene Ausgaben zum Ansatz gebracht hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 4/4 Andererseits ist der Beschuldigte nach seinem Wesen - so der Eindruck des Finanzstrafsenates - offensichtlich eine sehr phantasiebegabte Künstlernatur, welcher - das Wesen der Steuerbürokratie studierend - sich mit den ihn betreffenden Steuergesetzen vertraut zu machen trachtete. Dies, verbunden mit den Einflüsterungen eines offensichtlich böswilligen Ratgebers, welche steuerschonenden Konstellationen…