…genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG versteht man unter Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person…
…Nachforderung ergeben habe. Nach Ansicht der Strafsachenstelle stelle die Vorhaltsausfertigung vom 8. April 2009 eine Verfolgungshandlung hinsichtlich sämtlicher vom 11/2007 bis 1/2009 nicht vorangemeldeter Umsatzsteuern dar, welche die Straffreiheit jeglicher Selbstanzeigen für diesen Zeitraum ausschließe. Aufgrund der langjährigen Beteiligung des Bf. als selbständig…
…erster Instanz darauf hin, dass der vor Beginn der Umsatzsteuersonderprüfung erstatteten Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung nicht zukomme, weil das Schreiben vom 24. Juni 2008 als Verfolgungshandlung anzusehen und die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bzw. zum Zeitpunkt der Vorsprache des Bf. am 4. Juli 2008 im…
…November 2005 aufgefordert worden sei, als Verdächtige zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Die Selbstanzeige sei erst am 24. November 2005 - und somit eindeutig nach der gesetzten Verfolgungshandlung - eingereicht worden. Jedermann sei bekannt, dass Gewinne in derartiger Höhe zu erklären seien, sodass das vorsätzliche Handeln…
…da zum einen die bloße Anordnung einer Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG keine Verfolgungshandlung darstelle, da diese lediglich mit der "Nichtabgabe" von Umsatzsteuervoranmeldungen begründet worden sei. Daraus ergebe sich keine Absicht der Finanzstrafbehörde eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat zu verfolgen. Zum anderen…
…während der wegen der Taten gegen den Täter ein Finanzstrafverfahren bei einer Finanzstrafbehörde anhängig ist (z.B. weil gegen diesen im Rahmen von Vorerhebungen eine Verfolgungshandlung gemäß § 14 Abs.3 FinStrG in Form eines schriftlichen Vorhaltes gesetzt worden ist). Die Verjährungsfrist für die Strafbarkeit der…
…genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG versteht man unter Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person…
…Es kann nicht festgestellt werden, dass auf den Fahrten keine Beifahrer mitfuhren bzw. dass ***Bf1*** keine Beifahrer über Leihunternehmen engagierte und bezahlte. Die erste finanzstrafbehördliche Verfolgungshandlung war die Ladung des Beschuldigten vom 26. Juni 2018 für den 1. August 2018. Diese Feststellungen gründen sich auf…
…bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat zu prüfen. Dem behördlichen Akt müsse zu entnehmen sein, welche Tat der betreffenden Person zur Last gelegt werde. Sowohl [Weder] die abgehaltene Nachschau noch die anschließende Außenprüfung stellten Verfolgungshandlungen im Sinne des § 29 Abs. 3 lit. a FinStrG dar…
…J.) und der Kollegin P. von der STRASA geführt wurde. Nach Ansicht der STRASA sei bereits eine Verfolgungshandlung und somit ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden und zwar dadurch, dass der zuständige Sachbearbeiter am 17.12.2014 persönlich beim steuerlichen Vertreter der Ehegatten B. - Z-Steuerberater - vorstellig…
…daraus ergebenden Beträge, die der Anzeiger schuldet, den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet werden (Abs. 2). Straffreiheit tritt nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger oder gegen andere an der Tat Beteiligte gesetzt waren (Abs. 3 lit. a), wenn zum…
…Zustellorgans nicht dem Bf., sondern LS ausgefolgt, da das Schriftstück aber nachweislich den internen Bereich der Finanzstrafbehörde erster Instanz verlassen hat, ist die Verfolgungshandlung als nach "außen gerichtet" anzusehen. Die Mitteilung der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. November 2005 über die Einleitung von Vorerhebungen gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Mag. Gerhard Groschedl als Senatsvorsitzender des Finanzstrafsenates Graz 3 in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gernot Karl Thonhauser, Petersgasse 128a Tür 1, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung…
…dh. dem Bf. unbekanntes, Element. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens Verdächtigen, Beschuldigten…
…Ebenso wenig sei aber auch der Strafaufhebungsgrund einer Selbstanzeige gegeben, weil zu deren Zeitpunkt bereits Verfolgungshandlungen gegen den Beschuldigten gesetzt gewesen seien. Gegen das erstinstanzliche Erkenntnis haben sowohl der Beschuldigte, als auch der Amtsbeauftragte fristgerecht den Rechtsbehelf der Berufung eingebracht. Der Beschuldigte beantragt in seinem…
…Uhr einreisen werde und dabei zollunredlich Zigarren einbringen werde, wobei der Genannte im Verdacht stehe, bereits mehrere derartige Schmuggelfahrten durchgeführt zu haben, als Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG anzusehen sei. Eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung sei somit ausgeschlossen. Zur Entscheidung wurde erwogen:…
…Stock, Zimmer-Nr. 211, persönlich vorzusprechen. Dieses Schreiben gilt als Verfolgungshandlung im Sinn des § 14 Abs. 3 FinStrG." In der Folge langte bei der Strafsachenstelle des Finanzamtes Bregenz die Vollmachtsbekanntgabe der im gegenständlichen Finanzstraffall ausgewiesenen Verteidiger ein (Finanzstrafakt Bl. 21f). Am 30.10.2002 wurde…
…99 Abs. 2 FinStrG, Prüfauftrag 21.10.2020, übernommen 3.11.2020, als erste Verfolgungshandlung möglich. In den Finanzanwendungen steht, dass er kein Teilnehmer von FinanzOnline ist (FON-Teilnehmer: Nein), wie wurde dann aber elektronisch Erklärungen eingereicht? ***BF1StNr1*** Können Sie mir dazu klären, wann tatsächlich…
…dann, wenn es von der zuständigen Behörde, somit von der Finanzstrafbehörde, durch einen formalen, nach außen tretenden Verfahrensschritt eingeleitet worden sei. Insofern bestehe ein gravierender Unterschied zum Begriff der Verfolgungshandlungen gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG, welche zwar ausreichten, um die Straffreiheit einer Selbstanzeige auszuschließen, nicht…
…Abs. 3 leg. cit. tritt die Straffreiheit nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale…