…und N.N. als Geschäftsführer sowie den belangten Verband, die X-GmbH, sei am 15.1.2015 ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG Abs 1 und Abs 2 lit a iVm § 38 FinStrG eingeleitet worden. Der Spruchsenat habe das Verfahren wegen…
…der Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Ein solcher Umstand liegt nach der Judikatur des VwGH u.a. bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vor. Auch schwer wiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen…
…50b, 8010 Graz, und 2. die N & N Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schubertstraße 68, 8010 Graz, wegen des Verdachtes der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde (Rechtsnachfolger: Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde), (vormalige) Strafnummer qqqxxx), nunmehrige GZ. qqqxx1…
…eingestellt worden sei, weil kein ausreichender Verdacht bestehe, dass er Abgabenhinterziehungen in einer € 100.000,00 übersteigenden Höhe zu verantworten habe. Mit dieser Benachrichtigung wäre das gerichtliche Finanzstrafverfahren für die Jahre 2005 bis einschließlich 2015 endgültig eingestellt worden. Es sei zwar richtig, dass die…
…ob hinterzogene Abgaben vorliegen, noch nicht entschieden worden sei. Zudem liege kein konkreter Verdacht auf Abgabenhinterziehung für 2007 gegen den Beschuldigten vor. Die Konteneinschau sei rechtswidrig erfolgt und wäre es die Aufgabe des Spruchsenatsvorsitzenden gewesen, die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde zu prüfen. Zudem sei es auch…
…ist. Mit dem genannten Berichtigungsschreiben hat nun die Finanzstrafbehörde dem Beschuldigten auch zu erkennen gegeben, dass sie gegen A den Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen bis zu einem Ausmaß von € 100.000,00 gehegt hat. - Noch unberücksichtigt ist dabei wie gesagt der Umstand geblieben…
…den Jahren 2016 und 2017 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die genannten Veranlagungsjahre 2014 und 2015 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in noch konkret festzustellender Höhe bewirkt (USt) bzw. (zumindest) zu bewirken versucht (ESt) und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…geb. bxxxx, Geschäftsfrau, beide wohnhaft XXX, beide vertreten durch Dr. Elmar Kresbach, Rechtsanwalt, Schottengasse 4/4/29, 1010 Wien, wegen des Verdachtes gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1 und 2 lit. a, 38 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), Finanzamt Lilienfeld St. Pölten, StrNrn. 029/2016/00113…
…und 2. die Enzinger SteuerberatungsgmbH, Herrengasse 13, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) im Verfahren über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Juli 2017 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates IV beim Finanzamt Graz-Stadt als…
…gemäß § 289 Strafgesetzbuch (StGB) - ein allfälliger Aussagenotstand im Sinne des § 290 StGB entlastet ihn ob der völligen Freiwilligkeit seiner Zeugenaussage nicht - und ebenso wohl der Verdacht einer Begünstigung gemäß § 248 Abs. 1 FinStrG, indem er seinen Klienten der Bestrafung wegen begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
Der schon zu Beginn der finanzstrafrechtlichen Ermittlungen im Jahr 2016 bestehende Verdacht, dass A bei seiner Lebensgefährtin und den gemeinsamen Kindern in XXXA1 wohne, hat sich bei der Durchsuchung am 18.10.2016 aufgrund vorgefundenen privaten Gegenstände (Bekleidung, etc.) des A erhärtet. Die Auswertung der…
…darstellen, bedeute nicht, dass der Machthaber selbst Einkommen beziehen würde. Auch sei in den Anordnungen nicht dargelegt, dass bei den Gesellschaften ihrerseits ein Verdacht auf Abgabenhinterziehung bestehen würde. Allein der Umstand, dass der 64-jährige Beschwerdeführer über finanzielle Mittel verfügt, um Eigenkapital in Gesellschaften einzulegen…
…Unterlagen nicht nachvollziehbar, da lediglich bei dieser Anordnung, anders als bei den übrigen Anordnungen, ein Verdacht der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung auch bereits für die Jahre 2008 bis 2010 behauptet wird, ohne diesen Unterschied durch entsprechende Ausführungen zu begründen. Auch sind die N-sro bzw. die M…
…den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. C, geb. xxxx, Vereinsobmann, whft. XXXX, wegen des Verdachtes gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1 und 2 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a (idF BGBl I 2005/103) bzw. 38 Abs. 1 (idF…
… 83 Abs. 2 FinStrG idFd BGBl I 2010/104) und gerade dieser Umstand einer Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Falle einer Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes eines vorsätzlichen Finanzvergehens (mit Ausnahme von Finanzordnungswidrigkeiten) zuvor den Verfassungsgerichtshof veranlasst hatte, der schriftlichen Verständigung über die erfolgte Einleitung…
…der in der Anordnung vorgenommenen vorläufigen Schätzung, trotz seines Wissens um seine bestehenden abgabenrechtlichen Pflichten gegenüber den Abgabenbehörden verheimlicht. In gleicher Weise bestand auch der dringende Verdacht einer gegenüber dem Fiskus vorsätzlich verheimlichten Umsatzsteuer in noch festzustellender Höhe. Der Beschuldigte hätte dadurch gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach §…
…Diese Bedingung ist erfüllt, weil hier die Auskunft in dem gegen den Beschuldigten wegen des Verdachtes begangener gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen begehrt worden ist. Das tatsächlich verfahrensgegenständliche Konto war aufgefallen, weil laut den der Finanzstrafbehörde vorliegenden Unterlagen gerade auf dieses Konto die oben dargestellten "Mitgliedsbeiträge" überwiesen werden…
…whft. XXX, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen des Verdachtes gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und 2 iVm 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 12. Mai 2016 und des Amtsbeauftragten AB1 vom 18. Mai…
…das Jahr 2018 in Höhe von € 510,00 und für das Jahr 2019 in Höhe von € 3.431,03 bewirkt bzw. hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2019 zu bewirken versucht. ***Bf1*** habe hierdurch die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…Beschwerde, erhobenen Anträge aufrecht. Angemerkt wird, dass gegen ***4*** sowie gegen die Bf. einer Anzahl von Strafanzeigen Rechnung tragend, ein gerichtliches Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG eingeleitet wurde. In der Bezug habenden Anklageschrift vom 20.6.2012 wurde u.a. ausgeführt…