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BFG RV/7300005/2019Verdacht der Abgabenhinterziehung wegen im Abgabenverfahren festgestellter unrechtmäßiger Geltendmachung des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzuges aufgrund von Scheinrechnungen, wegen Vorliegen von Schwarzlohnzahlungen ohne Führung von Lohnkonten und aufgrund von verdeckten Gewinnausschüttungen konnte im Finanzstrafverfahren nicht erwiesen werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.06.2019

…und N.N. als Geschäftsführer sowie den belangten Verband, die X-GmbH, sei am 15.1.2015 ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG Abs 1 und Abs 2 lit a iVm § 38 FinStrG eingeleitet worden. Der Spruchsenat habe das Verfahren wegen…

BFG RV/7101921/2020Sicherstellungsauftrag bei begründetem Verdacht der Abgabenhinterziehung durch den faktischen Geschäftsführer einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2020

…der Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Ein solcher Umstand liegt nach der Judikatur des VwGH u.a. bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vor. Auch schwer wiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 1/5

…50b, 8010 Graz, und 2. die N & N Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schubertstraße 68, 8010 Graz, wegen des Verdachtes der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde (Rechtsnachfolger: Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde), (vormalige) Strafnummer qqqxxx), nunmehrige GZ. qqqxx1…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 2/5

…eingestellt worden sei, weil kein ausreichender Verdacht bestehe, dass er Abgabenhinterziehungen in einer € 100.000,00 übersteigenden Höhe zu verantworten habe. Mit dieser Benachrichtigung wäre das gerichtliche Finanzstrafverfahren für die Jahre 2005 bis einschließlich 2015 endgültig eingestellt worden. Es sei zwar richtig, dass die…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 3/5

…ob hinterzogene Abgaben vorliegen, noch nicht entschieden worden sei. Zudem liege kein konkreter Verdacht auf Abgabenhinterziehung für 2007 gegen den Beschuldigten vor. Die Konteneinschau sei rechtswidrig erfolgt und wäre es die Aufgabe des Spruchsenatsvorsitzenden gewesen, die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde zu prüfen. Zudem sei es auch…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 4/5

…ist. Mit dem genannten Berichtigungsschreiben hat nun die Finanzstrafbehörde dem Beschuldigten auch zu erkennen gegeben, dass sie gegen A den Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen bis zu einem Ausmaß von € 100.000,00 gehegt hat. - Noch unberücksichtigt ist dabei wie gesagt der Umstand geblieben…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 5/5

…den Jahren 2016 und 2017 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die genannten Veranlagungsjahre 2014 und 2015 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in noch konkret festzustellender Höhe bewirkt (USt) bzw. (zumindest) zu bewirken versucht (ESt) und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…

BFG RV/5300003/20171. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen von Umsatz- und Einkommensteuer im Glücksspielmilieu; 2. Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden von Kontoeinschauen nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2017

…geb. bxxxx, Geschäftsfrau, beide wohnhaft XXX, beide vertreten durch Dr. Elmar Kresbach, Rechtsanwalt, Schottengasse 4/4/29, 1010 Wien, wegen des Verdachtes gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1 und 2 lit. a, 38 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), Finanzamt Lilienfeld St. Pölten, StrNrn. 029/2016/00113…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 1/2

…und 2. die Enzinger SteuerberatungsgmbH, Herrengasse 13, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) im Verfahren über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Juli 2017 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates IV beim Finanzamt Graz-Stadt als…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 2/2

…gemäß § 289 Strafgesetzbuch (StGB) - ein allfälliger Aussagenotstand im Sinne des § 290 StGB entlastet ihn ob der völligen Freiwilligkeit seiner Zeugenaussage nicht - und ebenso wohl der Verdacht einer Begünstigung gemäß § 248 Abs. 1 FinStrG, indem er seinen Klienten der Bestrafung wegen begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…

BFG RV/5300029/2019Anordnung von Auskunftsersuchen nach § 99 Abs. 6 FinStrG im Falle eines langjährlich seine Einkünfte verdunkelnden Geschäftsmannes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.08.2022Teil 2/3

Der schon zu Beginn der finanzstrafrechtlichen Ermittlungen im Jahr 2016 bestehende Verdacht, dass A bei seiner Lebensgefährtin und den gemeinsamen Kindern in XXXA1 wohne, hat sich bei der Durchsuchung am 18.10.2016 aufgrund vorgefundenen privaten Gegenstände (Bekleidung, etc.) des A erhärtet. Die Auswertung der…

BFG RV/5300029/2019Anordnung von Auskunftsersuchen nach § 99 Abs. 6 FinStrG im Falle eines langjährlich seine Einkünfte verdunkelnden Geschäftsmannes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.08.2022Teil 1/3

…darstellen, bedeute nicht, dass der Machthaber selbst Einkommen beziehen würde. Auch sei in den Anordnungen nicht dargelegt, dass bei den Gesellschaften ihrerseits ein Verdacht auf Abgabenhinterziehung bestehen würde. Allein der Umstand, dass der 64-jährige Beschwerdeführer über finanzielle Mittel verfügt, um Eigenkapital in Gesellschaften einzulegen…

BFG RV/5300029/2019Anordnung von Auskunftsersuchen nach § 99 Abs. 6 FinStrG im Falle eines langjährlich seine Einkünfte verdunkelnden Geschäftsmannes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.08.2022Teil 3/3

…Unterlagen nicht nachvollziehbar, da lediglich bei dieser Anordnung, anders als bei den übrigen Anordnungen, ein Verdacht der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung auch bereits für die Jahre 2008 bis 2010 behauptet wird, ohne diesen Unterschied durch entsprechende Ausführungen zu begründen. Auch sind die N-sro bzw. die M…

BFG RM/5300002/20141. Anordnung und Durchsuchung einer Wohnung bei einem Rechtsberater ohne Berufsbefugnis 2. Durchsuchung von Kraftfahrzeugen 3. Öffnung eines Bankkontos, welches bei der geschäftlichen Betätigung des Rechtsberaters verwendet worden ist 4. Ausmaß der zu Pkt. 1 bis 3 bestehenden Beschwerdeberechtigungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2016Teil 1/4

…den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. C, geb. xxxx, Vereinsobmann, whft. XXXX, wegen des Verdachtes gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1 und 2 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a (idF BGBl I 2005/103) bzw. 38 Abs. 1 (idF…

BFG RM/5300002/20141. Anordnung und Durchsuchung einer Wohnung bei einem Rechtsberater ohne Berufsbefugnis 2. Durchsuchung von Kraftfahrzeugen 3. Öffnung eines Bankkontos, welches bei der geschäftlichen Betätigung des Rechtsberaters verwendet worden ist 4. Ausmaß der zu Pkt. 1 bis 3 bestehenden Beschwerdeberechtigungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2016Teil 2/4

… 83 Abs. 2 FinStrG idFd BGBl I 2010/104) und gerade dieser Umstand einer Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Falle einer Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes eines vorsätzlichen Finanzvergehens (mit Ausnahme von Finanzordnungswidrigkeiten) zuvor den Verfassungsgerichtshof veranlasst hatte, der schriftlichen Verständigung über die erfolgte Einleitung…

BFG RM/5300002/20141. Anordnung und Durchsuchung einer Wohnung bei einem Rechtsberater ohne Berufsbefugnis 2. Durchsuchung von Kraftfahrzeugen 3. Öffnung eines Bankkontos, welches bei der geschäftlichen Betätigung des Rechtsberaters verwendet worden ist 4. Ausmaß der zu Pkt. 1 bis 3 bestehenden Beschwerdeberechtigungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2016Teil 3/4

…der in der Anordnung vorgenommenen vorläufigen Schätzung, trotz seines Wissens um seine bestehenden abgabenrechtlichen Pflichten gegenüber den Abgabenbehörden verheimlicht. In gleicher Weise bestand auch der dringende Verdacht einer gegenüber dem Fiskus vorsätzlich verheimlichten Umsatzsteuer in noch festzustellender Höhe. Der Beschuldigte hätte dadurch gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach §…

BFG RM/5300002/20141. Anordnung und Durchsuchung einer Wohnung bei einem Rechtsberater ohne Berufsbefugnis 2. Durchsuchung von Kraftfahrzeugen 3. Öffnung eines Bankkontos, welches bei der geschäftlichen Betätigung des Rechtsberaters verwendet worden ist 4. Ausmaß der zu Pkt. 1 bis 3 bestehenden Beschwerdeberechtigungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2016Teil 4/4

…Diese Bedingung ist erfüllt, weil hier die Auskunft in dem gegen den Beschuldigten wegen des Verdachtes begangener gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen begehrt worden ist. Das tatsächlich verfahrensgegenständliche Konto war aufgefallen, weil laut den der Finanzstrafbehörde vorliegenden Unterlagen gerade auf dieses Konto die oben dargestellten "Mitgliedsbeiträge" überwiesen werden…

BFG RV/6300015/2016Abgabenhinterziehungen eines Bühnen- und Kostümbildners, welcher sich zwecks Steuervermeidung sein Honorar aus der Betreuung und Gestaltung von Ausstellungen und Messeständen im Wege von - unter seiner Kontrolle stehender - Kunstvereinen auszahlen hat lassen, wobei er die erzielten eigenen Erlöse und Umsätze gegenüber dem Fiskus verschwiegen und statt dessen bei den Vereinen in deren Rechenwerk zur Deckung ein fiktives Beschäftigungsverhältnis und frei erfundene Ausgaben zum Ansatz gebracht hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 1/4

…whft. XXX, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen des Verdachtes gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und 2 iVm 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 12. Mai 2016 und des Amtsbeauftragten AB1 vom 18. Mai…

BFG RV/2300011/20241. Abgabenhinterziehung 2. Strafbeschwerde 3. Mehrzahl an Taten als Erschwerungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.09.2024Teil 1/2

…das Jahr 2018 in Höhe von € 510,00 und für das Jahr 2019 in Höhe von € 3.431,03 bewirkt bzw. hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2019 zu bewirken versucht. ***Bf1*** habe hierdurch die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…

BFG RV/7101734/2014Verjährung, Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.10.2020

…Beschwerde, erhobenen Anträge aufrecht. Angemerkt wird, dass gegen ***4*** sowie gegen die Bf. einer Anzahl von Strafanzeigen Rechnung tragend, ein gerichtliches Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG eingeleitet wurde. In der Bezug habenden Anklageschrift vom 20.6.2012 wurde u.a. ausgeführt…