…liegen aber alle Voraussetzungen für eine Bestrafung des belangten Verbandes vor. Zur Verbandsgeldbuße: Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist gemäß § 4 Abs. 1 VbVG über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen. Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG sind Verbandsgeldbußen nach der für die Finanzvergehen…
§ 23 Abs. 4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der…
…beigetragen hat, in dem die Besteuerungsgrundlagen offen gelegt wurden. Zudem wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z 4 VbVG, die Schadensgutmachung, verwirklicht. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße war weiters der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen, wonach Nachteile, welche den…
…des Verteidigers Mag. E.F., des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin C.D. zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde des belangten Verbandes Fa. A-KG wird teilweise Folge gegeben und die Verbandsgeldbuße auf € 1.500,00 herabgesetzt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…betrugen insgesamt EUR 76.980,83. Über den Verband wird gem. § 36 Abs. 3 FinStrG eine Verbandsgeldbuße i.H. € 8.000,00 verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG ist der Verband weiter schuldig die entstandenen Kosten des Finanzstrafverfahrens in der Höhe von…
…5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind…
…Verhinderung ähnlicher Taten unternommen und es ist daher dem Verband auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 5 VbVG bei der Neubeurteilung der Verbandsgeldbuße zu Gute zu halten ist. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße war weiters noch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z…
…§ 28a FinStrG wird über den Verband eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 500,00 Euro verhängt. Gemäß § 185 FinStrG sind Kosten des Strafverfahrens in Höhe von 50,00 Euro zu ersetzen. Über die Beschwerden gegen die hinsichtlich der Jahre 2013 und 2014 finanzstrafbehördlich erkannten Finanzvergehen war…
…5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind…
…5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind…
…5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind…
Für das Verwaltungsstrafverfahren gilt beim Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen, anders als im gerichtlichen Strafverfahren, nach § 22 Abs 2 erster Satz VStG das Kumulationsprinzip. Danach ist grundsätzlich jede gesetzwidrige Einzelhandlung, durch die der Tatbestand verwirklicht wird, als Verwaltungsübertretung zu bestrafen (VwGH 14.9.2020, Ra 2020/02…
… 33 Abs. 5 iVm § 28a FinStrG wurde über den Verband eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 1.000,00 verhängt. Gemäß § 185 FinStrG seien die Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 100,00 zu ersetzen. Zur Begründung wurde ausgeführt, der umseitige Tatbestand sei…
… 21 Abs. 1 und Abs. 2 FinStrG mit einer Verbandsgeldbuße in Höhe von € 7.000,00, (in Worten: siebentausend EURO) bestraft. Gemäß § 185 FinStrG hat der Verband die Kosten des Verfahrens mit € 500,00 zu tragen. Entscheidungsgründe: Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen…
… 21 Abs. 1 und Abs. 2 FinStrG mit einer Verbandsgeldbuße in Höhe von € 7.000,00, (in Worten: siebentausend EURO) bestraft. Gemäß § 185 FinStrG hat der Verband die Kosten des Verfahrens mit € 500,00 zu tragen. Entscheidungsgründe: Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen…
…86/14/0061). Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber die Nichtabzugsfähigkeit von Strafen und Geldbußen allgemein (zuvor nur hinsichtlich Verbandsgeldbußen) ausdrücklich normiert und in den Erläuterungen ausgeführt: "Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruches und damit im Interesse der Wahrung der Einheit der Rechtsordnung soll klargestellt werden…
…Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden. c) Verbandsgeldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. d) Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz. e) Leistungen aus Anlass eines Rücktrittes von der Verfolgung nach der Strafprozessordnung oder dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (Diversion)." § 34 Abs. 3 EStG…
…Höhe von € 20.000,-. 1. Anfechtungspunkte Das Erkenntnis wird in folgenden Punkten angefochten: • Die Verhängung einer Verbandsgeldbuße in Höhe von € 20.000,- • Die Begründung der Strafzumessung • Die fehlende Berücksichtigung der Mitwirkung und Umstände im Prüfungsverfahren • Die Nichtberücksichtigung des Verständnismangels bzgl. der Verhandlungsteilnahme. 2…
…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. 5. b) Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden. c) Verbandsgeldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. 6. Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern, aus Anlass einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung anfallende Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten…
…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. 5. b) Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden. c) Verbandsgeldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. 6. Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern, aus Anlass einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung anfallende Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten…