14.7.3 Abzugsverbot für Verbandsgeldbußen Rz 4846c: Mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, BGBl. I Nr. 151/2005, wurde ab 1.1.2006 eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von "Verbänden" für Straftaten eingeführt. Verbände sind juristische Personen sowie bestimmte Personengesellschaften. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verbandes besteht bei Begehung einer Straftat…
14.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) 14.7.1 Abzugsverbot für Schmier- und Bestechungsgelder Rz 4840: Unter gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 vom Abzugsverbot erfassten Geld- und Sachzuwendungen…
…liegen aber alle Voraussetzungen für eine Bestrafung des belangten Verbandes vor. Zur Verbandsgeldbuße: Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist gemäß § 4 Abs. 1 VbVG über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen. Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG sind Verbandsgeldbußen nach der für die Finanzvergehen…
§ 23 Abs. 4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der…
…beigetragen hat, in dem die Besteuerungsgrundlagen offen gelegt wurden. Zudem wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z 4 VbVG, die Schadensgutmachung, verwirklicht. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße war weiters der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen, wonach Nachteile, welche den…
… 49 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG] eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 250,00 (obgenannter Finanzstrafakt betreffend die R GmbH, Bl. 59). An Verfahrenskosten wurden gemäß § 185 FinStrG dem Beschuldigten R ein Betrag von € 363,00 und dem belangten Verband…
…des Verteidigers Mag. E.F., des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin C.D. zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde des belangten Verbandes Fa. A-KG wird teilweise Folge gegeben und die Verbandsgeldbuße auf € 1.500,00 herabgesetzt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…betrugen insgesamt EUR 76.980,83. Über den Verband wird gem. § 36 Abs. 3 FinStrG eine Verbandsgeldbuße i.H. € 8.000,00 verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG ist der Verband weiter schuldig die entstandenen Kosten des Finanzstrafverfahrens in der Höhe von…
…5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind…
…und 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) verantwortlich befunden und über den belangten Verband gemäß § 28a Abs.2 FinStrG eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 1.000,00 verhängt. Die K X KEG wurde für die von K unter Pkt. 1 b) und 2 c) genannten Finanzvergehen gemäß …
…Verhinderung ähnlicher Taten unternommen und es ist daher dem Verband auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 5 VbVG bei der Neubeurteilung der Verbandsgeldbuße zu Gute zu halten ist. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße war weiters noch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z…
…§ 28a FinStrG wird über den Verband eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 500,00 Euro verhängt. Gemäß § 185 FinStrG sind Kosten des Strafverfahrens in Höhe von 50,00 Euro zu ersetzen. Über die Beschwerden gegen die hinsichtlich der Jahre 2013 und 2014 finanzstrafbehördlich erkannten Finanzvergehen war…
…5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind…
…5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind…
…5 iVm. § 21 Abs. 1 und 2, 28a Abs. 2 FinStrG und § 4 Abs. 1 VbVG eine Verbandsgeldbuße iHv. 800,00 € verhängt und die zu tragenden (pauschalen) Verfahrenskosten gemäß §§ 185 (ergänze: Abs. 1 lit. a) iVm. 56 Abs. 5 FinStrG mit 80,00 €…
…5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind…
Für das Verwaltungsstrafverfahren gilt beim Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen, anders als im gerichtlichen Strafverfahren, nach § 22 Abs 2 erster Satz VStG das Kumulationsprinzip. Danach ist grundsätzlich jede gesetzwidrige Einzelhandlung, durch die der Tatbestand verwirklicht wird, als Verwaltungsübertretung zu bestrafen (VwGH 14.9.2020, Ra 2020/02…
…Geschäftsführers, H.K. und des zweitbeschuldigten Verbandes bei der Strafbemessung mildernd das Geständnis, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, sowie die großteilige Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße wurde weiters der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG berücksichtigt, wonach Nachteile, welche…
…vom 6. November 2009, mit welcher der Schuldspruch in Bezug auf den belangten Verband zur Gänze angefochten und beantragt wird, die auferlegte Verbandsgeldbuße aufzuheben. Zur Begründung wird ausgeführt, zunächst werde festgehalten, dass mit einer einzigen Ausnahme - die als reine Schutzbehauptung abgeschmettert worden sei, kein einziger…
…verdeckte Ausschüttungen, auch wenn an dem Geburtstagsempfang nahezu ausschließlich Geschäftsfreunde der Körperschaft teilnehmen. 21.1.4 Schmier- und Bestechungsgelder, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 12 Abs. 1 Z 4 KStG 1988) Rz 1261: Siehe EStR 2000 Rz 4840 bis 4846e. 21.1.5 Freiwillige Zuwendungen (§ 12…