…Grundstücke dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen des BF zuzuordnen waren. I. Rechtslage: § 4 Abs 1 letzter Satz Einkommensteuergesetz 1988 idF vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012 (EStG 1988) lautete: Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von…
…nur für sämtliche Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz gemäß Abs. 1 unterliegen, angewendet werden. (3) Die Abs. 1 und 2 gelten auch für betriebliche Einkünfte aus der Veräußerung, der Zuschreibung oder der Entnahme von Grundstücken. Dies gilt nicht: | | | | …
…aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht zu berücksichtigen. (2) Der Steuerpflichtige muß die Vermögensübersicht (Jahresabschluß, Bilanz) nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellen. Ist die Vermögensübersicht nicht nach diesen Grundsätzen erstellt oder verstößt…
…1 letzter Satz EStG 1988 und § 4 Abs. 3 letzter Satz EStG 1988 Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Im Entgelt für die Einräumung einer Dienstbarkeit sind grundsätzlich mehrere…
…Gesamtbetrages in die einzelnen Komponenten vorzunehmen: Gemäß § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 (damals geltende Fassung) sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Bewirkt die Einräumung einer Dienstbarkeit…
Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme im Zusammenhang mit Grund und Boden des Anlagevermögens waren nach der bisherigen Judikatur bei Ermittlung des Gesamtgewinns auch dann außer Ansatz zu lassen, wenn Wertsteigerungen nach § 30 EStG 1988 als Spekulationsgeschäft erfasst wurden. Dies war ein ausdrücklicher…
…Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder von Nutzungen solcher Wirtschaftsgüter). Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich. Für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige…
…EUR 2.696 und sind damit nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes weder absolut noch relativ geringfügig. Die steuerlichen Auswirkungen bezüglich der Veräußerung oder Entnahme der Fotorechte belaufen sich auf EUR 140.850. Die für die Ermessensentscheidung maßgebenden Umstände sind damit nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts ausreichend…
…Einkunftsarten erfasste der Einnahmenbegriff bei außerbetrieblichen Einkunftsarten, wie sie die Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 darstellen, in den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen (vor Budgetbegleitgesetz 2011) aber grundsätzlich nur den aus der Einkunftsquelle erfließenden Ertrag, nicht aber Wertänderungen oder den Erlös aus der Veräußerung der im…
…1988 idF des AIFMG 2013, zum Ergebnis, dass bei §-5-Ermittlern für Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden des Anlagevermögens sowohl vor dem 1. StabG 2012 als auch im Geltungsbereich des 1. StabG 2012 Steuerpflicht bestünde. 1.2.4…
…im Rahmen einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe auf die Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 entfallen würden, nicht Teile eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinnes im Sinne des § 24 EStG 1988 seien. Dies gelte auch für die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen und…
…Belastung (Fertigstellung der Leitungsverlegung) Zu verstehen. Gemäß § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 (damals geltende Fassung) sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Bewirkt die Einräumung einer Dienstbarkeit…
…1994 idF BGBl. I 29/2000 "ist für jedes Jahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen .....Im Falle der Veräußerung oder Entnahme ist die Berichtigung für den restlichen Berichtigungszeitraum vorzunehmen." Der Wortlaut dieser Bestimmung kann auch so ausgelegt werden, dass das…
…Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder von Nutzungen solcher Wirtschaftsgüter). Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich. Für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige…
…sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht zu berücksichtigen. Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinnes gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988 bleiben Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige…
… insbesondere bei Veräußerung gegen Raten- oder Rentenzahlung von Bedeutung; vgl. VwGH 14.12.1979, 377/79, VwGH 1980, 213, vgl. auch Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (18. Lfg 2016) Zeitliche Zuordnung von Einnahmen (Zufluss) Rz 30). 2.1.1…
…Beteiligungserträge: […] 2. Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen: a) Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme einer Beteiligung im Sinne der Z 1 und auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung der Körperschaft, an der die Beteiligung im Sinne der Z 1 besteht, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb…
…des Umlaufvermögens, von Leistungen, von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder von Nutzungen solcher Wirtschaftsgüter). Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich. […] Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht…
…a) Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen…. 2. Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen: a) Gewinne - aus der Veräußerung oder Entnahme einer Beteiligung im Sinne der Z 1 und….. Gemäß…
…1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes. 2. Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen: a) Gewinne - aus der Veräußerung oder Entnahme einer Beteiligung im Sinne der Z 1 und - auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung der Körperschaft, an der die Beteiligung im Sinne der Z 1 besteht, wenn…