…56 Tage, sohin 1 Tag pro 357,15 Euro). Bei der Strafbemessung beurteilte der Spruchsenat unter Hinweis auf die Täterpersönlichkeit als mildernd die Unbescholtenheit und den ordentlichen Lebenswandel sowie die als Geständnis aufzufassende Verantwortung des Beschuldigten und die Tatsache der länger zurück liegenden Tathandlung. Als…
…dem jedoch namhafte Privatschulden gegenüberstehen sowie seine Sorgepflichten für drei Kinder zu berücksichtigen. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven (Abhalten potentieller Nachahmungstäter von Finanzvergehen) Erfordernissen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten…
…Spruchsenat festgesetzte Strafe an der Grenze zur Mindeststrafe war und dabei auch das fortgeschrittene Alter des Beschuldigten Berücksichtigung gefunden hat. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen nach Ansicht des Senates dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen…
…weiterhin aus. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe wurden mangels Beschwerde des Amtsbeauftragten lediglich an die Teileinstellungen und den verminderten strafbestimmenden Wertbetrag sowie das Vorliegen von drei Finanzordnungswidrigkeiten angepasst. Sie entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen…
…69%) Schadensgutmachung; erschwerend: kein Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle. Ad B): Die **F** GmbH ist Verband gemäß § 1 Abs 2 VbVG…
…Beschwerdeverfahren durch den Senat des BFG wegen des hohen Verschuldens des Beschuldigten beibehalten. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven (Abhalten potentieller Nachahmungstäter von Finanzvergehen) Erfordernissen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten…
…ordentliche Lebenswandel, das zumindest teilweise reumütige Geständnis, sowie die teilweise Schadensgutmachung; erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Ad B): Die ***Bf1*** ist Verband gemäß § 1 Abs. 2 VbVG, der Erstbeschuldigte…
…reumütige Geständnis zu relativieren. Die durch den Spruchsenat ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen auch nach der Ansicht des BFG dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des noch eher jugendlichen Täters von weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven (Abhalten potentieller Nachahmungstäter von Finanzvergehen) Erfordernissen. …
…Leistungsfähigkeit des Beschuldigten (§ 23 Abs. 3 FinStrG) die (das Mindestmaß nur geringfügig überschreitende) Geldstrafe von EUR 9.000,00 dem Unrechts- und Schuldgehalt derselben sowie der Täterpersönlichkeit. Die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe ist mit 21 Tagen festzusetzen (§ 20 Abs…
…den Senat des BFG war bei Gesamtbetrachtung der Vielzahl an Taten nicht möglich. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten des Täters von weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven (Abhalten potentieller Nachahmungstäter von Finanzvergehen) Erfordernissen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten…
…zulässige Höchstausmaß deutlich überschreiten würde. Bei einer Geldstrafe im Ausmaß von € 110.000,00 kann demnach nur noch mit einer das Höchststrafe der Ersatzfreiheitsstrafe gering unterschreitenden Ersatzfreiheitsstrafe das Auslangen gefunden werden. Die ausgesprochene Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit…
…des Handlungs-, Gesinnungs- und Erfolgsunwerts der Taten die (das Mindestmaß nur geringfügig überschreitende) Geldstrafe von EUR 7.000,00 dem Unrechts- und Schuldgehalt derselben sowie der Täterpersönlichkeit. Die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe ist mit 15 Tagen festzusetzen (§ 20 Abs…
… erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle." **** Dagegen richtet sich die frist- und formgerechte Beschwerde der Amtsbeauftragten mit folgendem Inhalt…
…wurde im Finanzstrafverfahren ja auch jede Tatverantwortung wieder in Abrede gestellt. Die ausgemessene Geldstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie spezialpräventiven (Abhalten der Beschuldigten von allfälligen weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven (Abhalten potentieller Nachahmungstäter) Erfordernissen. Hinsichtlich der Ausmessung der über…
…Schadensgutmachung (11%); erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle." In der dagegen fristgerecht am 4. August 2023 eingebrachten Beschwerde der…
…Einzelnen mildernd die teilweise - wenngleich äußerst geringfügige - Schadensgutmachung, erschwerend die einschlägige Vorstrafe. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen." ----------- In der dagegen fristgerecht am 13. Oktober 2020 eingebrachten Beschwerde des Beschuldigten wird wie folgt ausgeführt:…
…sowie die teilweise Schadensgutmachung, erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle". Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 20. Februar 2021 …
…Verhältnisse des Beschuldigten sowie die teilweise Schadensgutmachung; erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle." In der dagegen fristgerecht am…
…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle. ----------- In der dagegen fristgerecht am 20.7.2021 eingebrachten Beschwerde des…
… erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle. **** Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 19.2.2020 mit folgenden Ausführungen: "Mit…