…können diese allerdings nicht zum Beweis über den tatsächlichen Leistungsgegenstand dienen. Vielmehr ist angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Rechnungsausstellern um bloße "Anmeldevehikel" zur Verdeckung von Schwarzarbeit handelt, davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin sämtliche von ihr eingesetzten Betonpumpen von ihrem Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter…
…dass es sich um (Sub-) Auftragnehmer handle, für deren Verhalten, insbesondere wenn diese Schwarzarbeiter beschäftigen sollten, sie nicht verantwortlich sei. Die Feststellungen zum Insolvenzverfahren der ***G2*** GmbH sowie zur früheren Beteiligung der Beschwerdeführerin an dieser Gesellschaft gründen sich zusätzlich auch auf die Einsichtnahme in das…
…den Rechnungen angeführten Leistungen wurden nicht von den Rechnungsausstellern erbracht. Vielmehr dienten die Rechnungen lediglich dem Zweck, die Beschäftigung von Schwarzarbeitern durch die Beschwerdeführerin zu verdecken. Bei den betreffenden Unternehmen handelt es sich um bloße "Anmeldevehikel", die selbst keine Geschäftstätigkeit entfalteten und deren einziger Zweck…
…geschlossen werden, dass sie deren Arbeitgeberin war. Entgegen der Auffassung der belangten Behörde habe die Beschwerdeführerin keinesfalls versucht, Schwarzarbeiter aufwandsmäßig in der Buchhaltung unterzubringen bzw. die diesbezüglichen Lohnnebenkosten zu sparen. Die Werklohnforderungen der ***G1*** GmbH seien von der Beschwerdeführerin geprüft und bezahlt worden. Da diese…
…VwGH 20.11.1996, 94/13/0004, wonach der Geschäftsführer eines Unternehmens, das Schwarzarbeiter besoldet ohne dass hierfür Lohnkonten geführt und lohnabhängige Abgaben abgeführt werden, naturgemäß weiß, dass eine solche Vorgangsweise die Verkürzung der betroffenen lohnabhängigen Abgaben zur Folge haben muss, sodass bei einer derartigen…
…VwGH 20.11.1996, 94/13/0004, wonach der Geschäftsführer eines Unternehmens, das Schwarzarbeiter besoldet ohne dass hierfür Lohnkonten geführt und lohnabhängige Abgaben abgeführt werden, naturgemäß weiß, dass eine solche Vorgangsweise die Verkürzung der betroffenen lohnabhängigen Abgaben zur Folge haben muss, sodass bei einer derartigen…
…im Wege der Schätzung gemäß § 184 BAO nur zu jenem Teil, der nach den allgemeinen wirtschaftlichen Erfahrungen für solche Arbeiten durch Schwarzarbeiter in der Regel anzusetzen sei. Des Weiteren seien in solchen Rechnungen von Subfirmen ein Aufschlag für Lohnnebenkosten enthalten. Es sei daher davon auszugehen…
…darauf vertrauen können, dass diese auch ihre Verpflichtungen gegenüber den Behörden erfüllten. Bei keiner der in der Belegsammlung des Beschwerdeführers von den fraglichen Firmen ausgestellten Rechnungen handele es sich um sogenannte Deckungsrechnungen, um Zahlungen an Schwarzarbeiter zu verschleiern. 3. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 22. bzw. 24…
…die in Rechnung gestellten Leistungen im Streitzeitraum tatsächlich erbracht wurden, weiters davon ausgegangen wird, dass die Leistungen von "Schwarzarbeitern" des Beschwerdeführers erbracht wurden, und zwar in allen Fällen ohne Zahlung von Lohnnebenkosten und Sozialabgaben und Sonderzahlungen, entspricht die Schätzung der Höhe des Lohnaufwandes für dieses…
…dass die Arbeiten mit frei verfügbaren, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht registrierten Arbeitskräften ("Schwarzarbeiter") durchgeführt worden seien und deswegen nur 50% der Fremdaufwendungen als Betriebsausgaben ansetzbar wären. Auch habe ein während der Schlussbesprechung anwesender Dienstnehmer der Gesellschaft insbesondere angegeben, dass mit den Subfirmen wesentlich höhere Gewinne…
R: Die belangte Behörde wird ersucht den Umsatzsteuerbescheid 2019 zu erläutern, da der R die Beträge gemäß den angefochtenen Bescheid nicht nachvollziehen kann. FAV: Die Beträge für den USt-Bescheid 2019 stellen sich da wie folgt: [Grafik] Seitens der Behörde wurde einerseits ein Zahlendreher…
Die Bf. hat weiters vorgebracht, den Ausweis des GF der ***12-GmbH*** kontrolliert zu haben, in Ansehung des Umstandes, dass die Unterschrift auf dem Angebot nicht mit jener des GF in der Musterzeichnung übereinstimmt, hat eine diesbezügliche Prüfung nicht stattgefunden. Eine Leistungserbringung durch die ***12…
…die Aufwendungen für die "Schwarzarbeiter" mit 50% der Fremdleistungen zu bewerten waren, hat das Bundesfinanzgericht in Ermangelung der Vorlage von Unterlagen durch die Bf. geschätzt. Dass es sich bei den restlichen 50% (Fremdleistungen minus 50% der Fremdleistungen für die Löhne der "Schwarzarbeiter") um Zuwendungen von…
…verrechneten Fremdleistungen geschätzt. Im Ergebnis werden die nicht anerkannten Fremdleistungsaufwendungen dem Gewinn der Gesellschaft außerbilanzmäßig zugerechnet und 50% dieser nicht anerkannten Fremdleistungsaufwendungen im Wege einer griffweisen Pauschalschätzung als Betriebsausgaben (für die Nettolöhne der "Schwarzarbeiter") anerkannt. Im Ergebnis war das Beschwerdebegehren der Bf. in Ansehung der…
…Höhe von € 3.421.224,28 weitere Erlöse von € 1.505.351 hinzukämen. Die Umsatzzuschätzungen basieren auf nicht erfassten Umsätzen aus dem Einsatz von Schwarzarbeitern (TZ 3 b des Prüfungsberichtes), 3 Schlussrechnungen (Tz 2b) und einer verkürzten Meldung der für Juli 2004 angefallenen…
…Entscheidungsgründe Diese Entscheidung spricht über den Vorwurf von Abgaben- und Sozialbetrug durch Zumeldung von Schwarzarbeitern auf Betrugsfirmen und Absetzung von Betriebsausgaben durch Verbuchung von Schein (Deckungs-) Rechnungen angeblicher Fremdleister ab. Hinsichtlich der komplexen Darstellung der Dienstnehmerverflechtungen zwischen den Fremdleistern und der Bf. wird auf…
…mit März 2009 übernommen wurde, liegt der Schluss auf der Hand, dass die Bf. ihre eigenen Schwarzarbeiter, die bei der ltx nicht mehr gemeldet bleiben konnten, von der ltx übernommen hat und die fortx die angeblichen Leistungen (Eingangsrechnungen hat die Bf. auch dem BFG nicht…
…Arbeitspapieren auf eine "andere" Firma ausgestattet. Deshalb liegt der Schluss nahe und ist die Wahrscheinlichkeit dafür hoch, dass die Bf. ihren eigenen Schwarzarbeiter zugemeldet hat, obwohl dieser bei ihr selbst gemeldet war. Aus vorgefundenen Rechnungen (aus Gerichtsakten, Strafakten, BpArbeitsbögen) der lenx und der ltx war…
…Fremdleistern angestellt. Deshalb konnte "die" ltx einen Lohnzettel auf dn111 ausstellen (ohne dass dieser je bei der ltx auch nur gemeldet war), weil die Bf. ihre Schwarzarbeiter auf solche Konstrukte zugemeldet hat (vgl. hierzu die ebenfalls unaufgeklärt gebliebene Doppelmeldung von dn33 E. bei der Bf…
…identen Bauvorhaben abgerechnet von lenx und ltx (lgasse, tgasse) andererseits zeigt sich, dass Eigenpersonal der Bf. gemeinsam mit den zugemeldeten Schwarzarbeitern die in den vorgetäuschten Fremdleistungsrechnungen abgerechneten Gesamtleistungen erbracht hat (vgl. Rechnung der ltx betreffend BVH jstr vom 31.10.2008, BFG Akt, Band 4…