Am 14.12.2017 gab dieser vor der Behörde zu Protokoll, dass er die ihm angelasteten Übertretungen nicht in Abrede stelle und schuldeinsichtig sei. Weiters legte er eine schriftliche Begründung vor. Demnach habe er zwar fristgerecht, aber irrtümlich für den Zusatzbescheid anstelle des Hauptbescheides um…
…dass ein Beitrag zur Richtigstellung des Abgabenkontos geleistet wurde. Eine Schuldeinsicht zu den bewirkten Verkürzungen wurde nicht expressis verbis dargelegt, sondern immer nur auf die faktisch den Bilanzbuchhalter getroffen habende Meldepflicht verwiesen. Es liegen nunmehr zwei Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung der Strafneubemessung zu Grunde…
…Rede stehende Fahrzeuge in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen abgestellt hat, ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein im Fahrzeug zu hinterlegen bzw einen elektronischen Parkschein zu aktivieren. Eine Schuldeinsicht war beim Bf im Rahmen der gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren nicht zu erkennen. Der Milderungsgrund eines reumütigen Geständnisses kam daher…
…Ra 2015/09/0008; VwGH 6.4.2005, 2003/04/0031). Eine Schuldeinsicht war beim Bf. im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen. Der Milderungsgrund eines reumütigen Geständnisses kommt für ihn daher nicht in Betracht. Weitere Milderungsgründe wurden nicht vorgebracht und haben sich auch…
…Ra 2015/09/0008; VwGH 6.4.2005, 2003/04/0031). Eine Schuldeinsicht war beim Bf. im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen. Der Milderungsgrund eines reumütigen Geständnisses kommt für ihn daher nicht in Betracht. Weitere Milderungsgründe wurden nicht vorgebracht und haben sich auch…
…Einhaltung der verletzten Rechtsvorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert hätte oder dass die Verwirklichung des Straftatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können. Erschwerend hat die belangte Behörde zu Recht drei einschlägige verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen nach dem Wiener Parkometergesetz gewertet. Eine Schuldeinsicht war beim Bf…
…berücksichtigt worden, wie auf eventuell vorhandene verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen Bedacht genommen worden sei). Im Hinblick auf die Einwände des Bf. und die gezeigte Schuldeinsicht habe die Strafe spruchgemäß festgesetzt werden können. Der Bf. erhob gegen das Straferkenntnis binnen der Rechtsmittelfrist mit E-Mail vom 22. Juni…
…ein vernachlässigbarer Unrechtsgehalt gegeben, als nachteilige Folgen fehlen. Betreffend die Milderungs- und Erschwernisgründe ist anzuführen, dass sich der Bf. von Anbeginn schuldeinsichtig zeigte, er den Vorfall bedauerte und nachwies, dass er den Missstand unverzüglich nach Kenntnis behoben hatte. Nach der Rechtsprechung des VwGH kommen als…
…VwGH 17.2.2015, Ra 2015/09/0008; VwGH 6.4.2005, 2003/04/0031). Eine Schuldeinsicht war beim Beschwerdeführer im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen. Seine Behauptungen, er habe versehentlich über EasyPark für ein anderes Fahrzeug in Graz gebucht, die Gebühr sei…
…etwa BFG 13.7.2016, RV/7500841/2016). Hinsichtlich der Höhe der Strafe wurden keine Einwendungen erhoben. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im in Beschwerde gezogenen Straferkenntnis wird verwiesen. Im Übrigen ist eine Schuldeinsicht beim Bf. im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen (vgl. bspw…
…Abs. 2 lit. a FinStrG bei der Strafbemessung trotz der Teilrechtskraft zum Schuldspruch außer Betracht gelassen. Die erst in der mündlichen Verhandlung eingeräumte Schuldeinsicht kann nicht zu einer weiteren Strafreduktion führen, da sie der Behörde und in der Folge dem Gericht keine Arbeit erspart hat…
…bereits gewürdigt. Zudem hat die belangte Behörde auf eventuell vorhandene verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen Bedacht genommen (vier nicht getilgte, einschlägige Strafen nach dem Wiener Parkometergesetz sind aktenkundig). Eine Schuldeinsicht war beim Bf. im gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren nicht zu erkennen. Der Milderungsgrund eines reumütigen Geständnisses kommt für ihn daher…
…können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es kann daher Ihr Verschulden nicht als geringfügig angesehen werden. Im Hinblick auf Ihre Einwände und die gezeigte Schuldeinsicht konnte die Strafe spruchgemäß festgesetzt werden. Bei der Strafbemessung wurden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie allfällige Sorgepflichten…
…Übersehen zukünftig hintanzuhalten. Für die Strafbemessung sei zunächst das Ausmaß der Verkürzungsbeträge maßgebend gewesen. Als erschwerend seien sieben zum Tatzeitpunkt einschlägig rechtskräftige Vorstrafen, als mildernd die gezeigte Schuldeinsicht und der Umstand, dass die gegenständliche Gebrauchsabgabe nach Festsetzung durch die Abgabenbehörde zeitnah bezahlt worden sei (Schadensgutmachung)…
…war aber auch zu berücksichtigen, dass Ihnen der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit - entgegen Ihrer Behauptung - nicht mehr zugutekommt. Als mildernd war die gezeigte Schuldeinsicht und die Schadensgutmachung im Wege einer Ratenvereinbarung zu werten. Da Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht detailliert darlegten, konnten diese bei einer…
…Ra 2015/09/0008; VwGH 6.4.2005, 2003/04/0031). Eine Schuldeinsicht war beim Bf. im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen. Der Milderungsgrund eines reumütigen Geständnisses kommt für ihn daher nicht in Betracht. Weitere Milderungsgründe wurden nicht vorgebracht und haben sich auch…
…Bestätigung aber nicht abrufbar ist. Unter weiterer Bedachtnahme auf die bisherige verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bf. und dessen Schuldeinsicht bleibt damit das vom Bf. zu verantwortende Tatverhalten (Nichtentrichtung der Parkgebühr) deutlich hinter dem typisierten Unrechts- und Schuldgehalt des ihm angelasteten Verkürzungstatbestandes zurück, sodass das Verschulden des…
…teilrechtskräftig Finanzordnungswidrigkeiten bestraft hat, haften weiterhin aus. Der Beschuldigte ist weder zur mündlichen Verhandlung beim Spruchsenat erschienen noch hat er sich am Beschwerdeverfahren vor dem BFG beteiligt, daraus schließt der Senat auf seine grundsätzliche Schuldeinsicht und gänzliche Überlastung, die dem Umstand, dass er als steuerlicher…
…4. 2005, 2003/04/0031). Eine Schuldeinsicht war beim Beschwerdeführer im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen. Der Milderungsgrund eines reumütigen Geständnisses kommt für ihn daher nicht in Betracht. Der Aktenlage nach kommt dem Beschwerdeführer der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit zugute, was von der…
…erläutert diese näher und führt an, dass im Hinblick der Einwände der Beschwerdeführerin und ihre gezeigte Schuldeinsicht die Strafe spruchgemäß festgesetzt habe werden können. Die Beschwerdeführerin erhob gegen das Straferkenntnis binnen der Rechtsmittelfrist Beschwerde und brachte eingangs vor, sie beziehe sich auf das Schreiben der…