…ist. Ein wenn auch begründeter Anfangsverdacht allein genügt nicht. Solange ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen nicht zum Schluss auf ein im Finanzstrafgesetz vertyptes Vergehen nötigt, sondern noch andere Deutungsmöglichkeiten offen sind, ist die Tat noch nicht einmal ansatzweise entdeckt (VwGH 24.2.2000…
…als Abgabestelle im Sinne des § 2 Zif. 4 ZustellG aber nur dann in Betracht, wenn sie vom Empfänger auch tatsächlich bewohnt wird; eine bloß fallweise Benützung genügt nicht (Ritz, a.a.O., § 2 ZustellG Tz 12 ff mit zahlreichen Judikaturnachweisen). An dieser Adresse befand sich…
…der offengelegte Zeitraum betreffend Umsatzsteuer für 2011 nicht von der Prüfungsanmeldung umfasst war, zumal sich diese auf die Zeiträume 2012 bis 2014 bezog. Die Übereinstimmung der Abgabenart (Umsatzsteuer) stellt zwar ein Indiz für einen Kausalzusammenhang dar, begründet aber für sich alleine noch keinen Beweis dafür…
…am 05.04.2016 bei der M.KG durchgeführt, bei welcher festgestellt wurde, dass die UVAs 07-11/2015 erst nach Prüfungsanmeldung und nach Androhung einer Schätzung aufgrund der Nichtabgabe eingereicht wurden. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die UVA 01/2015 erst nach Prüfungsbeginn abgegeben…
…nicht. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweisregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen. Nach der ständigen Judikatur des VwGH zu § 167 Abs. 2 BAO genügt…
…wie z.B. die Getreideabholung aus dem Ausland, die Einlagerung in die Silos in M*****, den Transport der angekauften Maschinen aus dem Ausland kann Frau H***** aber nicht alleine durchführen, sondern benötigt hiefür eine zusätzliche Arbeitskraft bzw. Hilfe. Es ist daher naheliegend, dass der Sohn…
…98/13/0042; BFG 30.03.2016, RV/7102207/2014). Der Besuch einer Maturaschule alleine, ohne Ablegung von Prüfungen (nur eine Prüfungsanmeldung), reicht also nicht aus, um einen Familienbeihilfenanspruch zu begründen. Es muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg…
…entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht…
…die Höhe der Vorsteuer und die Auswirkungen einer unrichtigen UVA. Alleine die Tatsache, dass der Beschuldigte sich immer wieder in Widersprüche verstrickte, zeigt in keiner Weise einen Beitrag zur Wahrheitsfindung. Somit ist hier der Beitrag zur Wahrheitsfindung nicht gegeben. Es wurde ebenfalls der beantragte Erschwerungsgrund…
…die ***FAM Inc*** nicht offengelegt wurde. Abdeckung der nachgewiesenen Aufwendungen und Lebenshaltungskosten des Gf. Scheidet man die offensichtlich fingierten Ausgangsrechnungen an die ***FAM Inc*** aus, würden sich die erklärten Einkünfte der Bf. in den Streitjahren auf null belaufen. Allein die zuvor angesprochenen Mietaufwendungen beliefen sich…
…die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich…
…Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich…
…Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich…
… 167 Abs. 2 BAO unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es hierbei, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 20.2.2017 erließ das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg einen Bescheid gemäß § 29 Abs. 6 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Festsetzung einer Abgabenerhöhung von…
…02.2013); ein Türschild sei erst nach Prüfungsanmeldung montiert und von der BP am 06.02.2013 gesichtet worden. Zuvor habe es keinen Hinweis darauf gegeben, dass an der angegebenen Adresse diverse Firmen ihren Sitz haben; die Tätigkeit werde somit nicht an der Betriebsstätte ausgeübt; …
…entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht…
…im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar; b) durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es…
…sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Gegenstand der Schätzung sind Besteuerungsgrundlagen oder ein Teil hiervon, nicht jedoch die Abgabenhöhe. Die Verpflichtung zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen. Die…
…Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich…