…Aneignen von Fertigkeiten oder eines bestimmten Wissensstandes stellt für sich allein keine Berufsausbildung dar. Die Zulassung an einer Universität (Hochschule) bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe…
…ist. Ein wenn auch begründeter Anfangsverdacht allein genügt nicht. Solange ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen nicht zum Schluss auf ein im Finanzstrafgesetz vertyptes Vergehen nötigt, sondern noch andere Deutungsmöglichkeiten offen sind, ist die Tat noch nicht einmal ansatzweise entdeckt (VwGH 24.2.2000…
…als Abgabestelle im Sinne des § 2 Zif. 4 ZustellG aber nur dann in Betracht, wenn sie vom Empfänger auch tatsächlich bewohnt wird; eine bloß fallweise Benützung genügt nicht (Ritz, a.a.O., § 2 ZustellG Tz 12 ff mit zahlreichen Judikaturnachweisen). An dieser Adresse befand sich…
…der offengelegte Zeitraum betreffend Umsatzsteuer für 2011 nicht von der Prüfungsanmeldung umfasst war, zumal sich diese auf die Zeiträume 2012 bis 2014 bezog. Die Übereinstimmung der Abgabenart (Umsatzsteuer) stellt zwar ein Indiz für einen Kausalzusammenhang dar, begründet aber für sich alleine noch keinen Beweis dafür…
…am 05.04.2016 bei der M.KG durchgeführt, bei welcher festgestellt wurde, dass die UVAs 07-11/2015 erst nach Prüfungsanmeldung und nach Androhung einer Schätzung aufgrund der Nichtabgabe eingereicht wurden. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die UVA 01/2015 erst nach Prüfungsbeginn abgegeben…
…nicht. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweisregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen. Nach der ständigen Judikatur des VwGH zu § 167 Abs. 2 BAO genügt…
…wie z.B. die Getreideabholung aus dem Ausland, die Einlagerung in die Silos in M*****, den Transport der angekauften Maschinen aus dem Ausland kann Frau H***** aber nicht alleine durchführen, sondern benötigt hiefür eine zusätzliche Arbeitskraft bzw. Hilfe. Es ist daher naheliegend, dass der Sohn…
…98/13/0042; BFG 30.03.2016, RV/7102207/2014). Der Besuch einer Maturaschule alleine, ohne Ablegung von Prüfungen (nur eine Prüfungsanmeldung), reicht also nicht aus, um einen Familienbeihilfenanspruch zu begründen. Es muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg…
…Prüfungsanmeldung am 19. September 2005 beim steuerl. Vertreter erfolgt sei. Die zuständige Sachbearbeiterin habe damals angegeben, dass sie erst mit ihrem Chef klären müsse, ob die Prüfung noch von der Kanzlei durchgeführt werde, da es Zahlungsschwierigkeiten gegeben habe. Noch am 5. Oktober 2005 sei nicht…
…00 €. Der Bw sei der Meinung gewesen, dass auf Grund der Geringfügigkeit der Umsätze und der daraus resultierenden Beträge eine Bekanntgabe der Zahllasten nicht erforderlich sei. Festgehalten wurde ferner, dass der Bw bei Prüfungsanmeldung am 25. Februar 2004 darauf hingewiesen worden sei, dass die…
…Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Gemäß Abs 2 des § 138 BAO sind Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere…
…entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht…
…die Höhe der Vorsteuer und die Auswirkungen einer unrichtigen UVA. Alleine die Tatsache, dass der Beschuldigte sich immer wieder in Widersprüche verstrickte, zeigt in keiner Weise einen Beitrag zur Wahrheitsfindung. Somit ist hier der Beitrag zur Wahrheitsfindung nicht gegeben. Es wurde ebenfalls der beantragte Erschwerungsgrund…
…201054/98 unterfertigt, in welcher der Prüfer folgende Feststellung getroffen hat: "Die bis zur Prüfungsanmeldung nicht vorangemeldeten Umsatzsteuern der Zeiträume Mai bis August 1998 wurden mittels UVA bis zum Prüfungsbeginn angemeldet und sind zwischenzeitlich auf dem Abgabenkonto gebucht. Durch die BP ergeben sich keine Änderungen…
…Die Prüfungsanmeldung erfolgte durch den Prüfer telefonisch am 14. Dezember 1999. In der Niederschrift vom 10. Jänner 2000 scheinen als Verantwortliche des Unternehmens die handelsrechtliche Geschäftsführerin G und M auf. Die Prüfungsfeststellungen lauten dahin, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen [gemeint: Umsatzsteuervorauszahlungen] für September und Oktober 1999 nicht…
…die ***FAM Inc*** nicht offengelegt wurde. Abdeckung der nachgewiesenen Aufwendungen und Lebenshaltungskosten des Gf. Scheidet man die offensichtlich fingierten Ausgangsrechnungen an die ***FAM Inc*** aus, würden sich die erklärten Einkünfte der Bf. in den Streitjahren auf null belaufen. Allein die zuvor angesprochenen Mietaufwendungen beliefen sich…
…Os 49/99). Der im Zeitpunkt der telefonischen Prüfungsanmeldung am 12. November 2009 vom Prüfungsorgan angegebene Grund für das Stattfinden einer Umsatzsteuersonderprüfung, nämlich die Nichtabgabe bzw. Nichtentrichtung der Umsatzsteuervoranmeldungen im prüfungsgegenständlichen Zeitraum reiche für sich alleine nicht für eine Tatentdeckung im Sinne des § 29 Abs…
…die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich…
…ABGB) an einem Bestandobjekt entspricht daher grundsätzlich diesem Bild der Überlassung einer Einkunftsquelle. In Anbetracht der Anknüpfung des Einkommensteuerrechtes an die tatsächlichen (wirtschaftlichen) Verhältnisse genügt allerdings nicht bloß die rechtliche Begründung der Fruchtnießung. Es müssen vielmehr auch die tatsächlichen Verhältnisse den rechtlichen Verhältnissen entsprechend gestaltet…
…ABGB) an einem Bestandobjekt entspricht daher grundsätzlich diesem Bild der Überlassung einer Einkunftsquelle. In Anbetracht der Anknüpfung des Einkommensteuerrechtes an die tatsächlichen (wirtschaftlichen) Verhältnisse genügt allerdings nicht bloß die rechtliche Begründung der Fruchtnießung. Es müssen vielmehr auch die tatsächlichen den rechtlichen Verhältnissen entsprechend gestaltet werden…