…29.06.2012, RV/0657-L/11). Wie bereits ausgeführt ist somit das Vorliegen einer marktkonformen (fremdüblichen) Vermietung wesentlich zur Beantwortung der Frage, ob die Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Stifter/Begünstigten eine unternehmerische Tätigkeit darstellt (vgl. noch einmal VwGH 19.10.2011, 2008/13…
…auf die Rechtsprechung des EuGH in der Rs. Enkler (26.9.1996, C-230/94) - dass für die Frage, ob die Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Gesellschafter (Stifter/Begünstigten) eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, auf das Vorliegen einer marktkonformen Vermietung abzustellen ist. Beiser (SWK, 31/2009…
…11). Wie bereits ausgeführt ist somit das Vorliegen einer marktkonformen Vermietung wesentlich zur Beantwortung der Frage, ob die Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Stifter/Begünstigten eine unternehmerische Tätigkeit darstellt (VwGH 19.10.2011, 2008/13/0046). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Erkenntnissen zu Stiftungsvermietungsfällen (VwGH…
…Jänner 2012 übermittelten Schreiben an das Finanzamt verwies die Bf. auf eine zwischenzeitig veröffentlichte Entscheidung des UFS vom 31. 10. 2011 (RV/2378-W/07), in der zum Ausdruck komme, dass eine Privatstiftung bei einer zu marktüblichen Konditionen erfolgenden Nutzungsüberlassung an einen Stifter (wie im…
…außen erkennbar war, spricht die höhere Wahrscheinlichkeit dafür, dass der wahre wirtschaftliche Gehalt nicht in der entgeltlichen Überlassung der Räumlichkeiten an die Tochtergesellschaft, sondern in einer (unentgeltlichen) Nutzungsüberlassung an den Stifter selbst liegt. Dafür spricht, dass die Räumlichkeiten ab Juni 2011 tatsächlich von W. N…
…ob die Errichtung und Überlassung des Objektes 1 eine auf Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit darstellt oder es sich dabei um eine bloße Gebrauchsüberlassung mit Vorteilszuwendungsabsicht an den Stifter bzw. diesem nahestehenden Personen handelt. Ob es sich bei den gegenständlichen Nutzungsüberlassungen um eine unternehmerische/ wirtschaftliche Tätigkeit handelt…
…die Errichtung des Gebäudes mit anschließender Nutzungsüberlassung einem Fremdvergleich standhält. Bei von der Körperschaft nicht fremdüblich den Gesellschaftern (Stiftern) zur Nutzung überlassenen Wohnimmobilien ist im Rahmen der verdeckten Ausschüttung zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (z.B. durch Vermietung an fremde Personen) einsetzbaren Gebäuden…
…Errichtung des Gebäudes mit anschließender Nutzungsüberlassung einem Fremdvergleich standhält. 28 Bei von der Körperschaft nicht fremdüblich den Gesellschaftern (Stiftern) zur Nutzung überlassenen Wohnimmobilien ist im Rahmen der verdeckten Ausschüttung zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (z.B. durch Vermietung an fremde Personen) einsetzbaren Gebäuden…
…maßgeblich sei. Der Bf., der zu diesem Zeitpunkt kein Unternehmer gewesen sei, habe 2010 die gegenständliche Wohnung angeschafft zum Zweck der Nutzungsüberlassung an seine Tochter. Diese sei zu diesem Zeitpunkt noch unterhaltsberechtigt gewesen, was nach der damaligen Literatur und USTR dazu geführt habe, dass diese…
…die Errichtung des Gebäudes mit anschließender Nutzungsüberlassung einem Fremdvergleich standhält. Bei von der Körperschaft nicht fremdüblich den Gesellschaftern (Stiftern) zur Nutzung überlassenen Wohnimmobilien ist im Rahmen der verdeckten Ausschüttung zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (z.B. durch Vermietung an fremde Personen) einsetzbaren Gebäuden…
…14/0091) beurteilt weiters die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung danach, ob die Kapitalgesellschaft eine Wohnung dieser Art, Größe und Lage auch zum Zweck der Nutzungsüberlassung an einen fremden Arbeitnehmer hergestellt hätte. Fremdüblichkeit liegt vor, wenn ein Vertragsverhältnis besteht, wie es zwischen Fremden (also auch mit fremden…
…12.2020, Ra 2020/15/0004). Die Höhe der Renditemiete ist eine Tatfrage, die das Verwaltungsgericht im Einzelfall in freier Beweiswürdigung aufgrund der konkreten Marktverhältnisse zu Beginn der Vermietung zu beantworten hat (vgl Lachmayer, Vermietung von (Luxus-)Immobilien an Gesellschafter/Stifter, SWK 2021, 119 [125];…
…Enkler) ausgeführt, dass für die Frage der Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gleich wie an den Stifter/Begünstigten hinsichtlich des Vorliegens einer unternehmerischen Tätigkeit auf das Vorliegen einer marktkonformen Vermietung abzustellen ist. Entscheidend ist daher die Fremdüblichkeit des Mietverhältnisses (zB VwGH…
…12.2020, Ra 2020/15/0004). Die Höhe der Renditemiete ist eine Tatfrage, die das Verwaltungsgericht im Einzelfall in freier Beweiswürdigung aufgrund der konkreten Marktverhältnisse zu Beginn der Vermietung zu beantworten hat (vgl Lachmayer, Vermietung von (Luxus-)Immobilien an Gesellschafter/Stifter, SWK 2021, 119 [125];…
…Rede stehenden Wohneinheit) zu würdigen. Nach Ansicht des Finanzamtes erfolgte die Errichtung dieses Wohnhauses und in weiterer Folge die entgeltliche Nutzungsüberlassung an die Familie R durch eine eigene Gesellschaft ausschließlich zum Zwecke der Erreichung eines massiven Finanzierungsvorteiles durch Lukrierung eines Vorsteuerabzugs und Vermeidung einer KESt…
…eingebunden gewesen seien und alleine die künftigen Nutzer (Familie V1.) das Gebäude nach eigenen Wünschen und Vorstellungen geplant und die Bauausführung bestimmt habe. Auch der Umstand, dass es bei Beginn der Nutzungsüberlassung an die Familie V1. noch keinen Mietwert und eine Vereinbarung darüber gegeben habe…
…vorzunehmen ist, unter denen - im gegenständlichen Fall - das Wohngebäude dem Stifter überlassen wird, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird. Wesentlich zur Beantwortung der Frage, ob die Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Stifter/Begünstigten eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, ist somit…
…seien und auch kein Mietausfallwagnis gegeben gewesen sei. Die Vermietung sei als marktorientiert zu beurteilen und es sei durch die ermöglichte Nutzung der Immobile keine Zuwendung der Bf. an den Stifter vorgelegen. Es wurde ersucht zu begründen, warum hinsichtlich der Unternehmereigenschaft zwischen einer vermietenden Leasinggesellschaft…
…dass etwa Größe und Art der Ausstattung des Gebäudes so bestimmt worden seien, dass eine jederzeitige Vermietung an andere Mieter zu marktüblichen Konditionen möglich sei, wobei die gegenständliche Liegenschaft aufgrund ihrer Lage und ihrer außergewöhnlichen Größe ein vergleichsweise hohes Wertsteigerungspotential habe. In diesem Sinne geht…
…2007/15/0255, entschieden hat, steht die Abgabenbehörde im Einklang mit Rechtsprechung und Lehre, wenn sie die Nutzungsüberlassung an Hand eines Vergleichs zwischen den Umständen, unter denen das Wohngebäude im Beschwerdefall dem Mieter überlassen wurde, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich…