…den die Bf. zu 100 % an die vier o.a. Firmen bezahlt habe. Es habe auch keinerlei „Kickback-Zahlungen“ gegeben und die Arbeiter der Subfirmen seien nie versteckte eigene Arbeitskräfte der Bf. gewesen. Die Bf. wende sich auch ausführlich in den firmenspezifischen Ergänzungen (Anlage B…
…habe und ihnen nur die Hälfte der geltend gemachten Aufwendungen ausbezahlt habe. Der Rest sei dem Bf. (durch "KickBack-Zahlungen") zugeflossen. In den angefochtenen Bescheiden wurde begründend auf den Außenprüfungsbericht vom 12.12.2013 verwiesen. Zusätzlich stellte das Finanzamt fest, dass die Haftungsinanspruchnahme der ***1***…
…die dort angeführten Arbeitnehmer gar nicht existieren würden. Diese Rechnung wurde zu den Akten genommen. Der steuerliche Vertreter wies nochmasl daraufhin, dass Kickback-Zahlungen an den Geschäftsführer der Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen worden seien. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die am 11.01.2008…
…S*** tätigte entweder selbst mittels Bankvollmacht, oder im Zusammenspiel mit vorgeschobenen "Strohmännern" die Barabhebungen des Rechnungsbetrages. Abzüglich einer Provision für den Rechnungsaussteller *** ***S*** erfolgten Rückflüsse (sogenannte KickBack-Zahlungen). Nach Ansicht der BP handelt es sich bei sämtlichen der oben genannten Ausgangsrechnungen um Schein- bzw. Deckungsrechnungen…
…oder nur völlig unzureichend mitgeliefert worden (siehe Seite 8). Die Wiederaufnahme des Körperschaftsteuerverfahrens des Jahres 2008 erweise sich als rechtswidrig, weil es bei den einfach nur schnell herbei geredeten Scheingeschäften samt Kickback-Zahlungen durchgehend an Beweisen, Fakten, Ermittlungsergebnissen fehle: Dass die Subleister der Beschwerdeführerin irgendeinem…
…der steuerpflichtig sei. Allein aus diesen Überlegungen heraus ergebe sich keine Logik für eine KickBack-Zahlung. Das Finanzamt hat die abweisenden Beschwerdevorentscheidungen wie folgt begründet: "Die Beschwerde richtet sich inhaltlich gegen die Feststellungen Tz 2 und Tz 3 des Prüfungsberichts. Zum einen richtet sie sich…
…worden sei. Es sei klar dokumentiert, dass das erfolgte Sponsoring zu Umsatzsteigerungen bei der Firma A GmbH geführt habe. Zum Thema möglicher Kickback-Zahlungen verwies diese auf die Einstellung des diesbezüglichen Finanzstrafverfahrens. Die Einvernahmen der handelnden Personen des Vereins B seien widersprüchlich gewesen. Aus Sicht…
…dass er über derartige Vorgehensweisen in Kenntnis oder daran beteiligt war. Es existiert beispielsweise kein einziger Hinweis, geschweige denn Nachweis über einen Erhalt von Kickback Zahlungen durch ***Bf1***. Dies wäre ein relevantes Indiz für ein Wissen um inkriminierte Handlungen durch Dritte. Der Nachweis für die…
…darauf hin, dass das ausschließlich Herrn ***E*** betreffe und nicht mit dem vorliegenden Fall zu tun habe. Es seien sehr viele Mutmaßungen geäußert worden, es sei von Kickback-Zahlungen und Schmiergeldzahlungen geredet worden. Wenn man bei der reinen Faktenlage bleibe, habe es Geschäfte gegeben, Verträge…
…Bedenken zu den mutmaßlich erfolgten Kickback-Zahlungen hatte, konnte in der Hauptverhandlung dieser Sachverhalt nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung nötigen Sicherheit festgestellt werden. Dennoch kann aus den, teils widersprüchlichen, Aussagen der Zeugen entnommen werden, dass es solche Zahlungsflüsse gegeben hat. Insbesondere der Zeuge…
…gesorgt hatte, tatsächlich Werkverträge abgeschlossen wurden und die Arbeitnehmer dieser Subfirmen getrennt und unabhängig von den Arbeitnehmern der ***2*** GmbH tätig waren. Die von der belangten Behörde ins Treffen geführten Argumente bezüglich sogenannter Kickback-Zahlungen sind hingegen für das Vorliegen von Dienstverhältnissen gänzlich unerheblich. Gleichermaßen…
…der Bf. Gelegenheit geboten den Verzicht auf die Beachtung des Steuergeheimnisses betreffend der an der gleichen Objektadresse von Verwandten betriebenen Baufirma zu erwirken; eine Stellungnahme des Geschäftsführers zum Thema Kickback Zahlungen vorzulegen und zur Kenntnis gebracht, dass seitens der Finanzpolizei auf Baustellen der Bf. keine…
…vor dem Hintergrund der Entscheidung des VfGH Zl 1063/2016 (betreffend Willkür) und des VwGH Ra 2015/13/0054 (unter Hinweis auf das Erk d. VfGH Fehlen eines Beweises einer solchen Kick-Back Zahlung), der Partei kein absoluter Gegenbeweis (etwa Filmaufnahmen der Geldübergabe) erbracht werden…
…2018). Zu genauen und lückenlosen Kontrollen der Subunternehmer sei auf BFG 09.09.2014, RV/7300029/2012, jeweils mwN verwiesen. Dass regelmäßig Kickback-Zahlungen in der Baubranche vorkommen und ein dementsprechend erhöhter Sorgfaltsmaßstab existiert, wurde festgehalten in BFG 07.06.2016, RV/7300041/2015. Weiters…
…bzw. abzüglich einer Provision für die Schein-/Deckungsrechnung an den Beschäftiger zurückgegeben (sogenannte Kickback-Zahlung). Anderseits wurden auf Wunsch des Rechnungsempfängers von einer der genannten Scheinfirmen Scheinrechnungen gelegt. Die Rechnungsbeträge wurden bezahlt (Überweisungen, Barzahlungen). Abzüglich einer Provision für den Rechnungsausteller erfolgten Rückflüsse (sogenannte Kickback-Zahlungen)…
…diesem Unternehmen gekommen? Bf: Ich habe Herrn V.P. im Admiral Wettlokal am XPlatz kennen gelernt. Vorsitzende: Vorhalt von Klickback Zahlungen dieser Firma sowie, dass der Geschäftsführer nicht in Österreich gemeldet ist. Bf: Dieser Mann hat mir 3 bis 6 Arbeiter gebracht. ich weiß nicht…
…nach den mittels Kassabeleg dokumentierten Barzahlungen im Jahr 2008 diesen von der Größenordnung entsprechende Barabhebungen getätigt und eben nicht, wie bei ebenfalls in dieser Branche häufig auftretenden Kickback-Zahlungen, nicht erklärbare Einzahlungen. Das Vorbringen des Verteidigers im Zuge seiner Akteneinsicht beim BFG erwies sich als…
…die Zahlungen an die Schwarzarbeiter, bzw. sei auch das Privatkonto von Herrn**5*** nicht abgefragt worden. Auf diesem seien ausschließlich übliche Abbuchungen (Kredit, Telefon, Betriebskosten usw.) sowie die Einzahlung des Gehalts, jedoch keine dubiosen Eigenerläge oder Bewegungen, welche den Verdacht auf Kick-Back-Zahlungen erhärten…
…für die Zahlungen an die Schwarzarbeiter, bzw. sei auch das Privatkonto [des Bf.] nicht abgefragt worden. Auf diesem seien ausschließlich übliche Abbuchungen (Kredit, Telefon, Betriebskosten usw.) sowie die Einzahlung des Gehalts, jedoch keine dubiosen Eigenerläge oder Bewegungen, welche den Verdacht auf Kick-Back-Zahlungen erhärten…
…den Beschäftiger zurück gegeben worden (sog. KickBack-Zahlung). Auf Wunsch des Rechnungsempfängers seien von Gesellschaften Scheinrechnungen gelegt worden. Die Rechnungsbeträge seien bezahlt worden (Überweisungen, Barzahlungen). Abzüglich einer Provision für den Rechnungsaussteller seien Rückflüsse erfolgt (sog. Kick Back-Zahlungen). Als Beweise für die aufgedeckten Betrugszenarien lägen…