IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Doris Schitter als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter, MBA, und Dr. Brigitte Lüftenegger als weitere Mitglieder des Senates in der…
…einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 49 Abs. 2 FinStrG: Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte…
…Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Hat der Täter wie im gegenständlichen Fall durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben und auch verschiedener Art begangen, ist gemäß …
…mit dem Begehren, ihn für 2020 als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln und Familienheimfahrten zu berücksichtigen (jährlich 3.672,00 EUR, begrenzt mit dem Höchstmaß von 306 EUR pro Monat). Diesen Antrag wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 03.08.2023 ab, weil kein rückwirkendes…
…a dem Spruchsenat vorbehalten ist, dürfen die Ersatzfreiheitsstrafen das Höchstmaß von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Der Beschuldigte hatte 2021 ein Einkommen von rund € 40.000,00. Er ist Alleinverdiener und hat Sorgepflichten…
…Zeit der Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafende Tat angedroht ist. Die Summe der Strafen darf jeweils die Strafen nicht übersteigen…
…4 FinStrG ist im verwaltungsbehördlichen Verfahren bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Derartige besondere Gründe sind aber der Aktenlage nicht zu…
…4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht…
…a dem Spruchsenat vorbehalten ist, dürfen die Ersatzfreiheitsstrafen das Höchstmaß von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Die Finanzstrafbehörde führt dazu im Vorlagebericht bezüglich der behaupteten Unverhältnismäßigkeit der Ersatzfreiheitsstrafe zutrefffend aus, dass eine geringe wirtschaftliche…
… 33 Abs 5 FinStrG mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß das Zweifache des Verkürzungsbetrages betrug, das sind € 25.519,60. Es wurde eine Strafe in Höhe von € 3.100,00 ausgesprochen dies entspricht 12,15 % des Strafrahmens. Bei der Strafbemessung wurden berücksichtigt als…
…4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht…
…4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht…
…nutzen will, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Bei Auswahl einer wissenschaftlich anerkannten Bewertungsmethode, die für ein Höchstmaß an Sachrichtigkeit steht und dem Ziel der größtmöglichen Annäherung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu dienen hat, ist zu bedenken, dass fiktive Anschaffungs-kosten iSd § 16…
…Sie sei im Ergebnis unbillig. Stelle man die Flächeninanspruchnahme zulässigen Mietzinsen nach dem MRG gegenüber, so werde mit den gegenständlichen Bescheiden das im MRG zulässige Höchstmaß an Mietzins mehr als um das 100-fache überschritten. Dies sei unbegründet und verfehlt. Die Erhöhung der Gebrauchsabgabebeträge habe…
…Betreffend die Ermessensübung bei der Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages führte die belangte Behörde aus, dass eine Festsetzung im gesetzlichen Höchstmaß von 10% unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Fristüberschreitung, der Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils und des Grades des…
…4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht…
…nun kein vernünftiger Grund, zwar im Fall der Ausübung einer Erwerbstätigkeit die beiden beteiligten Mitgliedstaaten derart zu koordinieren, dass beide Mitgliedstaaten gemeinsam die Familienleistungen im Höchstausmaß garantieren, indem der eine Mitgliedstaat vorrangig und der andere erforderlichenfalls nachrangig die Differenzzahlung zu leisten hat, jedoch im Fall…
… 68 Abs. 6 EStG 1988 gewesen wäre. Der Grund dafür sei einfach und einleuchtend. Die einzige "Arbeitszeit", welche das gesetzliche Höchstausmaß von 40 Wochenstunden lt. Auffassung des Gesetzgebers zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzestextes im Jahr 1988 zu übersteigen vermochte, seien Überstunden. Laut Auffassung des…
…um eine Bestimmung, welche generell bei allen verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren, welche einen Spruchsenat zugewiesen sind, das Höchstmaß der Freiheitsstrafe auf drei Monate begrenzt. Liegt daher verwaltungsbehördliche Zuständigkeit - wie im vorliegenden Fall - vor, ist das Entscheidungzeitrecht günstiger, zumal die Zulässigkeit der Verhängung von Freiheitsstrafen durch § 15 Abs…
…FinStrG zu beurteilen seien, sprächen für sich. Während für die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG Geldstrafen, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages betrage, betrügen die Strafen für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 50 FinStrG oder § 51 pauschalierte geringe Geldbeträge. Ganz im Gegensatz dazu…