…deren Hingabe und einem Leistungsaustausch nicht anerkannt. Die Geschenke wurden demnach an Kunden gestreut und wären auch im Falle eines damit verbundenen Werbezwecks nicht abzugsfähig. In der Beschwerde wird die Begründung der Nichtanerkennung dieser Artikel als Werbungskosten als fehlend bzw. nicht nachvollziehbar dargestellt. In der…
…keine Hinweise. Weshalb die Herkunft der Kunden der Bf und die Geschenke an Hr. A und Hr. S Indizien für eine erweiterte Vermittlungsleistung der Bf seien, blieb unklar und konnte auch in der mündlichen Verhandlung von der Behörde nicht aufgeklärt werden. Der Prüfer gab an…
…Mercedes" und "Großmarkt 1 Reisen" gab die steuerliche Vertretung an, dass der Mercedes für alle Betriebe gefahren werde und es sich um anteilige Kosten handle. Bei der Großmarkt 1-Rechnung handle es sich wohl um ein Geschenk an einen Kunden. Auf den Vorhalt des Richters…
…nicht schon früher verursacht sein als das Geschäft, auf das er sich bezieht. Der Umstand, dass die Friseur-GmbH die Gutscheine nur an solche Kunden ausgab, die zuvor eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben, rechtfertigt es nicht, die erst für eine zukünftige Dienstleistung versprochene Preisminderung…
…durch den Kunden eines anderen Operator wurde keine Kürzung der Bemessungsgrundlage vorgenommen, obwohl wirtschaftlich gesehen ein Teil dieses Gewinnes aus den von BF versteuerten Spieleinnahmen ausbezahlt wird. Bei den "Pool Jackpots" beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass die Auszahlung des Gewinnes an einen österreichischen Kunden von BF…
…in der Hoffnung auf die Realisierung seiner Gewinnchance für die Hingabe seines Geldes erwarte. Diese vermögenswerten Leistungen stellten freigiebige Zuwendungen an Kunden dar und erfolgten nicht in Erfüllung von Leistungspflichten aus dem einzelnen Glücksvertrag. Die gewährten Boni seien daher für die Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs…
…kann folglich dahingestellt bleiben. Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei iSd der Angaben des Beschwerdeführers tatsächlich um Geschenke an Kunden der Gesellschaft gehandelt hat. 3.1.4. Basispauschalierung Gemäß § 17 Abs 1 EStG 1988 können bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne…
…wurde nicht begründet". 4. Am 15.11.2016 wurde die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und die Entscheidung durch den Senat in mündlicher Verhandlung beantragt. Ergänzend wurde vorgebracht, dass die Motorräder ausschließlich der Verkaufsförderung durch Kundengewinnspiele gedient hätten. Dieser Sachverhalt sei bereits Gegenstand einer…
…Geburtstag) und anlässlich von Empfehlungen gewährten Zuwendungen an Kunden hat das Finanzamt daher zu Recht auf Grund der eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht als Werbungskosten anerkannt. Anbahnungsspesen Unter dem Titel "Anbahnungsspesen abzugsfähig" wurden Aufwendungen iHv 541,34 Euro (2008) und 630,87 Euro (2009) als Werbungskosten…
…Herrn ***VN*** ***NN*** ab und zu das neueste Radarwarngerät geschenkt bekommen habe und es unterschiedliche Radarwarngeräte gegeben habe, in Zusammenschau mit den nachfolgenden Erwägungen, dass Radarwarngeräte Gegenstand der verfahrensgegenständlichen Einfuhren waren. Davon ging auch das an den Beschwerdeführer gerichtete Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 19…
…Auch die Perlenkette sei ein Geschenk an Mitarbeiter für besondere Leistungen gewesen und seien daher betrieblich veranlasst. C Beschwerdevorentscheidung Mit der teilweise stattgebenden Beschwerdevorentscheidung vom 14.07.2021 veränderte das Finanzamt die Körperschaftsteuerbescheide 2011 bis 2016 sowie die Haftungsbescheide betreffend Kapitalertragsteuer 2011 und 2014 und…
…der Spieler in der Hoffnung auf die Realisierung seiner Gewinnchance für die Hingabe seines Geldes erwartet. Diese vermögenswerten Leistungen stellen freigiebige Zuwendungen an Kunden dar und erfolgen nicht in Erfüllung von Leistungspflichten aus dem einzelnen Glücksvertrag. Die gewährten Boni sind daher für die Glücksspielabgabe gem. …
…der Spieler in der Hoffnung auf die Realisierung seiner Gewinnchance für die Hingabe seines Geldes erwartet. Diese Vermögenswerten Leistungen stellen freigiebige Zuwendungen an Kunden dar und erfolgen nicht in Erfüllung von Leistungspflichten aus dem einzelnen Glücksvertrag. Die gewährten Boni seien daher für die Glücksspielabgabe gem. …
…für Geschenke aufwandswirksam verbucht worden. Aufwendungen, die dazu dienen geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen oder bei Geschäftsfreunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werden, wären nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Lt. ständiger Judikatur des VwGH wären übliche Geschenke an Kunden und…
…worden. Nach erfolgreicher Lieferung sei das Tier später an einen Kunden veräußert worden. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin wäre allenfalls im Jahr 2015 der Zugang des Ersatztieres samt Nebenkosten des Transports buchhalterisch als Wareneinkauf gegen Ertrag zu erfassen gewesen und ergebe sich daraus keine Ergebnisauswirkung. Der…
…vom 27.7.2022 wurde die Bf. aufgefordert zu den von der Bf. an die Kunden gewährten "Boni" nähere Details bekannt zu geben sowie zahlenmäßige Angaben für die einzelnen Monate zu machen bzw. darzustellen. Über Anregung der Bf. vom 22.8.2022 wurde das Beschwerdeverfahren…
…weitergegeben oder in Geld abgelöst werden können, sei darauf hinzuweisen, dass die gewährten Boni weder an andere Kunden hätten weitergegeben noch in Geld abgelöst werden können. Zur Frage, in welcher Höhe die Boni in der Tabelle zur Berechnung der Bemessungsgrundlage (Selbstanzeige vom 9. November 2016…
…Kommissionär, Frenchisenehmer oder Vertreter geschehe. Eine solche Kenntnis habe somit auf die umsatzsteuerliche Würdigung des Verkaufs des getankten Treibstoffs an den Kunden keine Auswirkung. Demzufolge habe im Beschwerdeverfahren die Kenntnis oder die mangelnde Kenntnis der Gäste vom Vertriebssystem auf die umsatzsteuerliche Würdigung keinen Einfluss. Gleichfalls…
…Managed-Hosting Pakets durch einen Gutschein verdeckt und dieser als "Geschenk" bezeichnet werde, wobei die Bezahlung des Managed-Hosting Pakets durch die Hingabe eben dieses Gutscheins erfolge, würde nichts an der Tatsache ändern, dass der Kunde ein Rechenleistungspaket erwerben wollte und letztendlich auch erworben hätte…
…Weine, Kaffee für Büro: Im Spesenverteiler 2011 seien die Weine ausdrücklich den Kundengeschenken zugeordnet worden. In der Berufung werde nunmehr abweichend ausgeführt, dass die Weine nicht als Geschenke an die Kunden verteilt worden seien, sondern dass der Kaffee im Wert von 102,50 € (=50…