…Dazu zählen demnach auch Geschenke an Kunden und deren Mitarbeiter (vgl. VwGH 24.11.1999, 96/13/0115 und VwGH 15.7.1998, 93/13/0205). Dadurch, dass der Bw. den "Top-Kunden des deutschen Buchhandels" neben der Diskussion über die Zukunft der Reiseinformation und…
…z.B. das hg Erkenntnis vom 15. Juli 1998, 93/13/0205). Zu den Repräsentationsaufwendungen zählen demnach auch Geschenke an Kunden und deren Mitarbeiter (vgl. auch das hg Erkenntnis vom 22. Dezember 1993, 91/13/0128). Soweit die Beschwerdeführerin dabei auf den mit diesen Aufwendungen…
…deren Hingabe und einem Leistungsaustausch nicht anerkannt. Die Geschenke wurden demnach an Kunden gestreut und wären auch im Falle eines damit verbundenen Werbezwecks nicht abzugsfähig. In der Beschwerde wird die Begründung der Nichtanerkennung dieser Artikel als Werbungskosten als fehlend bzw. nicht nachvollziehbar dargestellt. In der…
…keine Hinweise. Weshalb die Herkunft der Kunden der Bf und die Geschenke an Hr. A und Hr. S Indizien für eine erweiterte Vermittlungsleistung der Bf seien, blieb unklar und konnte auch in der mündlichen Verhandlung von der Behörde nicht aufgeklärt werden. Der Prüfer gab an…
…Mercedes" und "Großmarkt 1 Reisen" gab die steuerliche Vertretung an, dass der Mercedes für alle Betriebe gefahren werde und es sich um anteilige Kosten handle. Bei der Großmarkt 1-Rechnung handle es sich wohl um ein Geschenk an einen Kunden. Auf den Vorhalt des Richters…
…nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen seien demnach zum Beispiel Ausgaben für Geschenke an Kunden, Klienten zu Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten, Jahreswechsel bei persönlichen Besuchen und so weiter. Der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz datiert vom 7. Februar 2009 wiederholt…
…Geschäftsfreunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werden, nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen (VwGH 13.10.1999, 94/13/0035). Nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen sind demnach beispielsweise Ausgaben für Geschenke an Kunden, Klienten oder Mitarbeiter zu Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten, Jahreswechsel, bei "persönlichen…
…Im Übrigen ist es in der Versicherungsbranche durchaus üblich, dass anlässlich des Jahreswechsels Werbepräsente an Kunden übergeben werden. Die in den Werbespesen enthaltenen Ausgaben betreffen im wesentlichen solche Werbepräsente." Über Aufforderung des Finanzamtes gab der Prüfer eine Stellungnahme ab: Hinsichtlich der angesetzten Mietentgelte verwies er…
…nicht schon früher verursacht sein als das Geschäft, auf das er sich bezieht. Der Umstand, dass die Friseur-GmbH die Gutscheine nur an solche Kunden ausgab, die zuvor eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben, rechtfertigt es nicht, die erst für eine zukünftige Dienstleistung versprochene Preisminderung…
…durch den Kunden eines anderen Operator wurde keine Kürzung der Bemessungsgrundlage vorgenommen, obwohl wirtschaftlich gesehen ein Teil dieses Gewinnes aus den von BF versteuerten Spieleinnahmen ausbezahlt wird. Bei den "Pool Jackpots" beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass die Auszahlung des Gewinnes an einen österreichischen Kunden von BF…
…in der Hoffnung auf die Realisierung seiner Gewinnchance für die Hingabe seines Geldes erwarte. Diese vermögenswerten Leistungen stellten freigiebige Zuwendungen an Kunden dar und erfolgten nicht in Erfüllung von Leistungspflichten aus dem einzelnen Glücksvertrag. Die gewährten Boni seien daher für die Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs…
…kann folglich dahingestellt bleiben. Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei iSd der Angaben des Beschwerdeführers tatsächlich um Geschenke an Kunden der Gesellschaft gehandelt hat. 3.1.4. Basispauschalierung Gemäß § 17 Abs 1 EStG 1988 können bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne…
…wurde nicht begründet". 4. Am 15.11.2016 wurde die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und die Entscheidung durch den Senat in mündlicher Verhandlung beantragt. Ergänzend wurde vorgebracht, dass die Motorräder ausschließlich der Verkaufsförderung durch Kundengewinnspiele gedient hätten. Dieser Sachverhalt sei bereits Gegenstand einer…
…Geburtstag) und anlässlich von Empfehlungen gewährten Zuwendungen an Kunden hat das Finanzamt daher zu Recht auf Grund der eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht als Werbungskosten anerkannt. Anbahnungsspesen Unter dem Titel "Anbahnungsspesen abzugsfähig" wurden Aufwendungen iHv 541,34 Euro (2008) und 630,87 Euro (2009) als Werbungskosten…
…wurden dieser Stellungnahme 11 Niederschriften angeschlossen. Aus 8 dieser Niederschriften geht sinngemäß hervor, dass die Fachberater vorwiegend für den eigenen Gebrauch bzw. Geschenke an Bekannte von der N. Waren bezogen hätten und geringfügige Mengen verkauft hätten. Eine der Befragten, die keine eigenen Geschäftsaktivitäten entwickelt hatte…
…Herrn ***VN*** ***NN*** ab und zu das neueste Radarwarngerät geschenkt bekommen habe und es unterschiedliche Radarwarngeräte gegeben habe, in Zusammenschau mit den nachfolgenden Erwägungen, dass Radarwarngeräte Gegenstand der verfahrensgegenständlichen Einfuhren waren. Davon ging auch das an den Beschwerdeführer gerichtete Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 19…
…Auch die Perlenkette sei ein Geschenk an Mitarbeiter für besondere Leistungen gewesen und seien daher betrieblich veranlasst. C Beschwerdevorentscheidung Mit der teilweise stattgebenden Beschwerdevorentscheidung vom 14.07.2021 veränderte das Finanzamt die Körperschaftsteuerbescheide 2011 bis 2016 sowie die Haftungsbescheide betreffend Kapitalertragsteuer 2011 und 2014 und…
…der Spieler in der Hoffnung auf die Realisierung seiner Gewinnchance für die Hingabe seines Geldes erwartet. Diese vermögenswerten Leistungen stellen freigiebige Zuwendungen an Kunden dar und erfolgen nicht in Erfüllung von Leistungspflichten aus dem einzelnen Glücksvertrag. Die gewährten Boni sind daher für die Glücksspielabgabe gem. …
…der Spieler in der Hoffnung auf die Realisierung seiner Gewinnchance für die Hingabe seines Geldes erwartet. Diese Vermögenswerten Leistungen stellen freigiebige Zuwendungen an Kunden dar und erfolgen nicht in Erfüllung von Leistungspflichten aus dem einzelnen Glücksvertrag. Die gewährten Boni seien daher für die Glücksspielabgabe gem. …
…auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern würden, es ihm also ermöglichen würden, zu "repräsentieren." Dazu zählten beispielsweise Ausgaben für Einladungen zu Veranstaltungen, gesellige Zusammenkünfte aller Art, Bewirtung von Arbeitskollegen, sowie Geschenke an Kunden, Klienten oder Mitarbeiter (vgl. Jakom, § 20 Tz 63). Die Bw. weise darauf hin…