…wo sie die Geschäftsleitung befinde und welche Umsätze in ***4*** erwirtschaftet würden. Dieses Rechtshilfeersuchen blieb unbeantwortet. Am 07.06.2013 wurde ein Auskunftsersuchen an die Bundesrepublik ***4*** gerichtet. Dieses wurde wie folgt beantwortet: "Lt einer durchgeführten Umsatzsteuer-Nachschau ist ein eigenes Büro der GmbH nicht…
…der ***Bf1*** um ein österreichisches Unternehmen handle und somit in Österreich USt-Pflicht bestehe. Sodann stellt die Behörde das Vorliegen einer Betriebsstätte am Wohnsitz in ***9*** fest, da sich dort einerseits der Ort der Geschäftsleitung als auch Büro, Lager, Garage/Abstellfläche für den betrieblichen PKW…
…Nachtsichtgeräte). Der Wareneinkauf war grundsätzlich nicht Aufgabe des Herrn ***10***. Insofern sind diese Maßnahmen (Einkäufe) nicht als wichtige Maßnahmen der Geschäftsleitung zu interpretieren. Der Einkauf von Testmaterial erfolgte grundsätzlich über die ***5***. Die vom Betriebsprüfer angeführten Telefonate mit der ***31*** waren rein privater Natur. Bei…
…Vertretung der Gesellschaft befugte Gatte der Bf. habe die ihm obliegenden geschäftsführendenen Tätigkeiten in Österreich entfaltet. Vom Unabhängigen Finanzsenat sei Österreich als Land, in welchem sich der Ort der Geschäftsleitung und der Willensbildung der X ltd im Sinn des § 27 Abs. 2 BAO befunden habe…
…GmbH („B.“) mit der Geschäftsadresse N“ bzw. neu „O“ ein österreichisches Luftverkehrsbetreiberzeugnis erhält, obwohl die Gesellschaft als Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung die Adresse der in „CH-Plz. GD1., P“ gelegenen Zweigniederlassung angibt in die im inländischen Jahresabschluss angegebenen Angestellten im Ausland beschäftigt und besteuert“. In…
…auf die konkrete Geschäftstätigkeit relevant. Im Einzelfall zB bei Vermögensverwaltungen und anderen passiven Tätigkeiten, würden nur wenige Entscheidungen ausschlaggebend sein (vgl. Lechner, Ort der Geschäftsleitung von inländisch beherrschten ausländischen Gesellschaften, in Doralt/Gassner/Lechner/Ruppe/Tanzer/Werndl (Hrsg), Steuern im Rechtsstaat, FS Stoll (1990, S…
…Dokumenten sowie Unterlagen des zypriotischen Auditors dargelegt und klargestellt, dass sich der Ort der Geschäftsleitung für alle kommerziellen Aufgaben des Unternehmens in Zypern befindet und dort auch die entscheidende Willensbildung des Unternehmens in Zypern vorgenommen werde. An diesem Ort werden für die Führung des Unternehmens…
…wie die Bf. befinden. Nach der dem steuerlichen Vertreter erteilten Auskunft würden manche Unternehmen eine Eintragung in das Firmenbuch haben und über eine Abgabenkontonummer beim Finanzamt Österreich verfügen. Die Existenz dieser Firmen und die dort bestehende Geschäftsleitung sei vom Finanzamt Österreich, zuvor ***FA-X-Viertel***, *…
…Gesetzes, ist § 6 des GmbH-Gesetzes maßgebend. Gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als Körperschaften würden nach § 1 Abs. 2 Z 1 dabei juristische Personen des Privatrechts gelten. Die…
So im vorliegenden Fall die Bescheide über die Festsetzung der Anspruchszinsen 2011 bis 2015 lediglich mit dem Argument bekämpft werden, die Einkommensteuerbescheide 2011 bis 2015 seien materiell unrichtig, sind die Bescheide über die Festsetzung der Anspruchszinsen 2011 bis 2015 sohin zu Recht ergangen, weshalb die…
…Erdbewegungen und Abrissarbeiten. Sitz des Unternehmens ist ***4***. Seit Ende 2015 ist der Beschwerdeführer außerdem Alleingesellschafter und Geschäftsführer der slowenischen Gesellschaft "***3***." mit Sitzadresse ***5***. Nach Ansicht der Betriebsprüfung ist der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung nicht in Slowenien, sondern am Sitz des österreichischen Unternehmens ***2…
…kann. § 1 KStG 1988 (Körperschaftsteuergesetz) lautet: Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht § 1. (1) Körperschaftsteuerpflichtig sind nur Körperschaften. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als Körperschaften gelten: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher…
…organisatorische Maßnahmen, die zur gewöhnlichen Verwaltung der Körperschaft gehören ("Tagesgeschäfte"; VwGH 29.6.2016, 2013/15/0301). Der Ort der Geschäftsleitung wird im Allgemeinen in der Praxis dort angenommen, wo sich das Büro des tatsächlichen Oberleiters befindet (BFG 9.4.2015, RV/1100133/2015; Achatz…
…eigenen Telefonanschluss, lediglich über die private Telefonnummer von Frau ZS. Das Geschäftskonto der Firma werde in Osterreich geführt (VKP P). (3) Nach Beurteilung der Sachlage befinde sich der Ort der Geschäftsleitung der Firma nicht an der angegebenen Adresse in Tschechien, sondern in Österreich, vermutlich am…
…C. Rechtslage 1. a. Gemäß § 1 Abs 2 KStG sind Körperschaften unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des EStG 1988. b. Nach …
…da der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der ***X*** GmbH im relevanten Zeitraum in Spanien gelegen habe und die ***X*** GmbH somit gemäß DBA Spanien in Spanien ansässig gewesen sei. Die Tätigkeiten des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt ***Projektname1*** seien bis zum Juni 2007 nicht…
…das ist zu mehr als 25%, beteiligt ist oder - bei beiden Betrieben dieselben Personen die Geschäftsleitung oder die Kontrolle ausüben oder darauf Einfluss haben. Dies gilt sinngemäß für sonstige Leistungen." Werden im Sinne des § 6 Z 6 lit a leg cit Wirtschaftsgüter oder Betriebe (Betriebsstätten…
…26. November 2015 betreffend den Beschwerdeführer fest, die ***2*** sei ein österreichisches Unternehmen, da sich der Ort der Geschäftsleitung in Österreich befinde, und die Bedingungen für die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht seien in Österreich erfüllt; diesbezüglich verwies der Prüfer auf Tz 1 im Schlussbesprechungsprogramm der ***2***. Der…
…ein Scheinsitz vor. Ein Scheinsitz liegt bei einer GmbH etwa dann vor, wenn sich an dem satzungsmäßig bestimmten Ort weder ein Betrieb noch die Geschäftsleitung befindet und auch keine Verwaltung geführt wird. Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl zB 27.06.1996, V R 51…
…Bundesfinanzgericht dem Finanzamt mit, dass eine Körperschaft nur einen Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung haben könne und der Rechtsstandpunkt des Finanzamtes daher voraussetze, dass entweder die gesamte Geschäftsleitung der Bf. lediglich in der Vermietung dieser beiden Wohnungen bestanden oder aber Herr B. auch sämtliche anderen Geschäfte…