IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder Beisitzer1, Beisitzer2 und Beisitzer3 im Beisein der Schriftführerin NameSchriftführerin in der Beschwerdesache derBf., vertreten durch ****, über die Beschwerde vom 15. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18…
…Recht der Wirtschaft 1989, 345ff) zu verweisen, der schon vor der Einf ü hrung des ö sterreichischen Privatstiftungsrechts liechtensteinische Familienstiftungen generell als Steuerrechtssubjekte f ü r Zwecke des ö sterreichischen K ö rperschaftsteuerrechts betrachtet hat. ___________________________________________________________________ 101 Anlagen-Nr. 2. 102 Anlagen-Nr. 60 iVm Anlagen…
…Mandatsverträge sind Bevollmächtigungsverträge nach liechtensteinischem Recht, die einem Auftrag nach den §§ 1002 ff öABGB vergleichbar sind (vgl. z. B. Toifl, Nochmals: Die liechtensteinische Familienstiftung ‚ im österreichischen Abgabenrecht, RdW 2008/387, 428). Deren Abschluss führt zu einer Sonderform der Treuhandschaft (vgl. auch Lechner, aaO, 158, mwN)…
…um die Einkünftezurechnung an den Stifter zu bewirken. Vielmehr ist die Behörde gefordert den Nachweis für das Vorliegen eines Mandatsvertrags zu erbringen. Statut StiftungFL vom 1982 - Indiz für "transparente" FL-Familienstiftung: Es wird in dieser Textpassage ausgeführt, dass Änderungen der Statuten und Beistatuten durch den…
…Steuerberaters oder anderer Rechtsberater, zuteil, sodass ihr die steuerlichen Folgen der Gesamtrechtsnachfolge (Rechte und Pflichten nach dem VStG und dem EStG) und die sensible Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein: - inländische Schenkungssteuerpflicht von endgültigen Vermögensübertragungen an die Stiftung-FL, sofern sie diskretionär = intransparent ist; oder …
Das o. a. Beistatut wurde nur von den Stiftungsräten unterzeichnet - nicht mehr von der Bf. - und wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im konkreten Fall, ob Zuwendungen iZm. der Liechtensteinischen Familienstiftung des Großvaters der Beschwerdeführerin (idF. Bf.) im Inland einkommensteuerpflichtig sind. I. Verfahrensgang Mit Schreiben, insbesondere mittels Kontrollmitteilung, vom 29.08…
…freiwilligen Meldung gem. Art 11 Abs. 1 des Steuerabkommens Österreich-Liechtenstein beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt geht aufgrund des dargelegten Sachverhaltes davon aus, dass die ***16*** Familienstiftung als steuerlich intransparent anzusehen ist. Zuwendungen jeder Art von eigennützigen Privatstiftungen stellen gem. § 27 Abs. 1 Z 7…
…bereits geschieden. Die Mutter von ***11*** war finanziell nicht in der Lage für den standesgemäßen Lebensunterhalt ihrer Tochter selbständig aufzukommen Die Absicherung gegenüber einem Zugriff des Dr ***15*** bzw nach dessen Tod durch die Erbberechtigten erfolgte somit durch die Gründung einer intransparenten liechtensteinischen Familienstiftung. die…
…werden mehrere Mails erforderlich sein." In der Beilage übermittelte die Beschwerdeführerin die Amtsbestätigung aus dem Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein, aus dem hervorgeht, dass die beschwerdegegenständliche Stiftung eine nicht eingetragene, hinterlegte liechtensteinische Familienstiftung ist, deren Repräsentanz bis 07.12.2017 ***21***, mit Adresse in ***34***, ***4***…
…konkreten Fall davon auszugehen ist, dass die Bestimmung des § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 auf Zuwendungen der ***40*** Familienstiftung nicht anwendbar ist, da eine Vergleichbarkeit zwar für Zwecke der Kapitalertragsteuer, jedoch nicht für Zuwendungen an Begünstigte zu erkennen ist, liegen wiederkehrende Einkünfte gemäß…
…Es ist aber nachvollziehbar, dass im konkreten Fall die Übernahme der Haftung gegenüber der A GmbH durch die Familienstiftung insofern nicht in Frage gekommen ist, als nach der Aktenlage die Familienstiftung bereits davor umfangreiche Haftungen gegenüber einer Bank abgegeben hat, weshalb eine Haftungsübernahme für einen…
…selbst wenn die in Rede stehende liechtensteinische Familienstiftung ein der österreichischen Privatstiftung entsprechender Rechtstypus sei, die Einkünfte aus dem Stiftungsvermögen dem Stifter und Erstbegünstigten zuzurechnen wären, weil dieser trotz formeller Übertragung des Vermögens an die FL-Familienstiftung das Vermögen nicht aus der Hand gegeben habe…
…Beschwerdeverfahren dargestellter Sachverhalt: 1. An der Bf (VLT GmbH) sind die in Deutschland ansässigen Firmen - VL VerwaltungsgmbH (mit 1,7%) und - VL GmbH & Co KG (mit 98,3%) als Gesellschafter beteiligt. Kommanditist der KG ist die VL Familienstiftung. 2. a. Vom mit Gesellschafterbeschluss vom 14…
…auf einen entgeltlichen Erwerb abstelle (Jakom EStG, § 15 Rz 60; Marschner, Optimierung der Familienstiftung, 1292). Demgemäß würden die gehaltenen Fondsanteile durch die Zuwendung aus der Stiftung den Status als begünstigter KESt-Altbestand nicht verlieren. Folge man dieser Meinung, müsse es zu einer gänzlichen Erstattung der…
…anbietet, auch nicht um Mittel zur Verfolgung der unentgeltlichen Tätigkeit zu erwirtschaften. Nach herrschender Meinung verfolgt eine solche Stiftung keinen Erwerbszweck und fällt damit auch nicht in den Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit. Schwierigkeiten bereitet die Familienstiftung im Rahmen der Nachfolgegestaltung, die üblicherweise meist vermögensverwaltend tätig ist…
…erlassen. Mit diesen Bescheiden wurde der BF die Hälfte der Einkünfte der P Familienstiftung und der M Anstalt als Begünstigte zugerechnet. Die andere Hälfte der Einkünfte wurde ihrer Schwester ML zugerechnet. Die Begründung für die Zurechnung dieser Einkünfte wurde in einer 128 Seiten umfassenden Beilage…
…Kirche in Ort3 statt. Im beigelegten Schreiben des Stifters und Vorsitzenden der Bf., VN1 NN1, macht dieser folgende Ergänzungen zum Vorlageantrag: Die gegenständliche Stiftung sei keine Familienstiftung, wie der Name nahelegen könnte, sondern eine "kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts" unter dem Dach der Evangelischen Landeskirche…
…im Übrigen allgemein anerkannte Rechtsansicht, dass – zumindest für den Zeitraum bis 31.12.2011 – ein rechtsgeschäftlicher Vorgang zur Gänze nur dem Stiftungseingangssteuergesetz oder dem Grunderwerbsteuergesetz zuzuordnen sei (vgl. ua. Marschner, Optimierung der Familienstiftung, S 194). Aufgrund der in § 3 Abs. 1 Z 8 GrEStG festgestellten…
…einzige (wenngleich nicht näher begründete) Aussage, die einen Anhaltspunkt für die Sichtweise der Betriebsprüfung darstellen konnte. Diese stammt von Marschner (Optimierung der Familienstiftung [2019] Rz 1470) und wurde auch im Betriebsprüfungsprozess von der Betriebsprüfung vorgelegt. Hervorzuheben ist, dass diese Aussage von Marschner selbst anlässlich eines…