…Juni 2022 unter Berücksichtigung der Milderungs- und Erschwerungsgründe sowie einer Strafdrohung von € 42.000,00 eine schuld- und tatangemessene Strafe für die über mehrere Monate fortgesetzte Verwaltungsübertretung in Höhe von € 18.000,00 zu verhängen. lm Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist gemäß…
…die verhängte Strafe von € 90.000,00 sowie die Höhe der Kosten des Strafverfahrens von € 500,00 deutlich überhöht. Bei Abwägung aller Milderungs- und Erschwerungsgründe wäre ein Strafausmaß von ca. € 50.000,00 tatsächlich schuld- und tatangemessen gewesen und werde daher beantragt…
…den Fall der Uneinbringlichkeit zu bemessende Ersatzfreiheitsstrafe von Tagen entspricht dem festgestellten Verschulden der Bf. unter Berücksichtigung der oben genannten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Einer niedrigeren Strafbemessung standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Bundesfinanzgericht nicht ermöglichten bei Gefahr einer Beispielswirkung für Nachahmungstäter eine niedrigere…
…cit.) und die von ihrem Gehalt her als wesentliche Mitwirkung an der Wahrheitsfindung einzustufenden missglückten Selbstanzeigen (§ 34 Abs. 1 Z 17 StGB) bzw. die Erschwerungsgründe der wiederholten deliktischen Handlungen über einen längeren Zeitraum (§ 33 Abs. 1 Z 1 StGB), sowie die bloß vorübergehend geplante Abgabenverkürzung (…
…als erschwerend hingegen das einschlägig belastete Vorleben gewertet. Bei Abwägung der Milderungs- und Erschwerungsgründe, bei Beachtung des strafbestimmenden Wertbetrages und des damit gegebenen Strafrahmens sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse war für den Senat eine Geldstrafe von € 30.000,00 angemessen. Mit Schriftsatz vom 26.02…
…er zumindest weitere Firmen in seinem Einflussbereich hatte, liegen bei ihm auch spezialpräventive Erfordernisse bei der Strafbemessung vor. Unter Abwägung der genannten Milderungs- und Erschwerungsgründe erschienen dem Senat die ausgesprochenen Geldstrafen sowie die Ersatzfreiheitsstrafen als tat- und schuldangemessen. Sie entsprechen auch den generalpräventiven (Abhalten potentieller…
…Kontrollorgan nicht im bzw. beim Fahrzeug. Für die Strafbemessung maßgebende Umstände: Unrechtsgehalt: erheblich Verschulden: Fahrlässigkeit Milderungsgründe: Unbescholtenheit Erschwerungsgründe: keine Das Bundesfinanzgericht hat am 25.01.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt und im Anschluss daran das Erkenntnis mit den wesentlichen Entscheidungsgründen verkündet. Die Niederschrift über…
… 4a Wiener Parkometerabgabeverordnung bereits mit Ablauf des 30. Juni 2017 seine Gültigkeit und seine Eigenschaft als Abgabenentrichtungsmittel verlor. Für die Strafbemessung waren folgende Umstände maßgebend: Unrechtsgehalt: erheblich Verschulden: Fahrlässigkeit Erschwerungsgründe: sieben rechtskräftige verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen, alle nach dem Wiener Parkometergesetz Milderungsgründe: keine Das Bundesfinanzgericht hat am…
…Unberücksichtigt blieb dabei der Erschwerungsgrund des mehrmaligen Tatentschlusses in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen 10-12/2017 und 1-3/2018. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erweist sich nach Ansicht des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes die neu bemessene - aus dem Spruch ersichtliche - Geldstrafe als tätergerecht…
…Als Milderungsgrund ist festzuhalten, dass die Taten schon vor einem längeren Zeitraum begangen wurden und sich der Beschuldigte seither wohlverhalten hat. Der Erschwerungsgrund des langen Deliktszeitraumes ist angesichts der Einschränkung der Delikte weggefallen. Die Schadensgutmachung für Abgaben der KG ist zur Gänze erfolgt; auch bei…
…| Milderungsgründe: | Unbescholtenheit, emotionale Ausnahmesituation (Transport der betagten Mutter ins Krankenhaus) | Erschwerungsgründe: | keine Das Bundesfinanzgericht hat am 05.12.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt und im Anschluss daran das Erkenntnis mit den wesentlichen Entscheidungsgründen verkündet. Die Niederschrift über die Verhandlung samt…
…begangen. Für die Strafbemessung waren folgende Umstände maßgebend: Unrechtsgehalt: gering Verschulden: gering Milderungsgründe: Unbescholtenheit, Einsichtigkeit Erschwerungsgründe: keine Das Bundesfinanzgericht hat am 28. November 2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt und im Anschluss daran das Erkenntnis mit den wesentlichen Entscheidungsgründen verkündet. Die Niederschrift über die Verhandlung…
…Parkschein zu aktivieren. Für die Strafbemessung maßgebende Umstände: | Unrechtsgehalt: | erheblich | Verschulden: | Fahrlässigkeit | Milderungsgründe: | keine | Erschwerungsgründe: | keine ad b) Der Beschwerdeführer hat am 17.03.2016 um 09:38 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-****…
…Fall der Uneinbringlichkeit zu bemessende Ersatzfreiheitsstrafe von 56 Tagen entspricht dem festgestellten Verschulden des Bf. unter Berücksichtigung der oben genannten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Einer niedrigeren Strafbemessung standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Bundesfinanzgericht nicht ermöglichten bei Gefahr einer Beispielswirkung für Nachahmungstäter eine niedrigere…
…in Summe somit € 64.426,81. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, wäre sohin eine Geldstrafe von gerundet € 32.000,00 zu verhängen. Eine Schadensgutmachung ist nicht…
…die Nichtentrichtung der Parkometerabgabe in nicht unerheblichem Maße das an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des vorhandenen Parkraums bestehende öffentliche Interesse schädige. Erschwerungsgründe würden nicht vorliegen, als mildernd sei das Fehlen von Vorstrafen zu werten. In seiner Beschwerde bestreitet der Bf…
…hervorgekommen, noch auf Grund der Tatumstände anzunehmen, weshalb das Verschulden nicht als geringfügig angesehen werden könne. Als mildernd sei das Fehlen von Vorstrafen nach dem Parkometergesetz zu werten, Erschwerungsgründe seien nicht vorgelegen. Gegen das Straferkenntnis hat der Bf. Berufung erhoben, welche nunmehr als Beschwerde gilt…
…sind die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch (StGB) sinngemäß anzuwenden. In Verfahren wegen Hinterziehung oder Verkürzung der Parkometerabgabe kommen als besondere Erschwerungsgründe etwa einschlägige Vorstrafen in Betracht, als besondere Milderungsgründe etwa ein bisheriger ordentlicher Lebenswandel, zu dem die Tat in auffälligem Widerspruch steht, wenn die Tat…
…sind die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch (StGB) sinngemäß anzuwenden. In Verfahren wegen Hinterziehung oder Verkürzung der Parkometerabgabe kommen als besondere Erschwerungsgründe etwa einschlägige Vorstrafen in Betracht, als besondere Milderungsgründe etwa ein bisheriger ordentlicher Lebenswandel, zu dem die Tat in auffälligem Widerspruch steht, wenn die Tat…
…sind die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch (StGB) sinngemäß anzuwenden. In Verfahren wegen Hinterziehung oder Verkürzung der Parkometerabgabe kommen als besondere Erschwerungsgründe etwa einschlägige Vorstrafen in Betracht, als besondere Milderungsgründe etwa ein bisheriger ordentlicher Lebenswandel, zu dem die Tat in auffälligem Widerspruch steht, wenn die Tat…