…Höchststrafe und der vorliegenden Verurteilungen erscheine eine Geldstrafe im Ausmaß von nur rund 10 % des Strafrahmens zu niedrig bemessen. Bei den Erschwerungsgründen seien weder der rasche Rückfall noch die teilweise Begehung der Taten während eines anhängigen Strafverfahrens berücksichtigt worden. So sei mit Bescheid vom 8…
…Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs.2 FinStrG sind bei der Strafzumessung die Milderungs- und Erschwerungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und die im Verfahren hervorgekommenen Umstände…
… 34 Abs. 1 Z 7 bzw. 10 StGB zumindest nahe kommen. Während der noch im Ersterkenntnis angezogene (formelle) Erschwerungsgrund der fortbegehenden Tatbegehung über einen längeren Zeitraum angesichts des festgestellten Zeitraumes von (lediglich) vier Monaten nicht bzw. allenfalls nur sehr eingeschränkt vorliegt (vgl. dazu zB Wiener…
…in zutreffender Weise das Geständnis als mildernd und eine Vorstrafe als erschwerend. Diese Strafzumessungsgründe bedürfen jedoch insoweit einer Ergänzung, als das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen (Hinterziehung und Ordnungswidrigkeit) als zusätzlicher Erschwerungsgrund und die wirtschaftliche Notlage der Bw. als Tatmotiv als zusätzlicher Milderungsgrund zu berücksichtigen sind…
…Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes, die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der Strafzumessung die Milderungs- und Erschwerungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und die im Verfahren hervorgekommenen Umstände, die zu Gunsten…
…§ 135 FinStrG über den Verlauf der am 28.9.2006 stattgefundenen mündlichen Verhandlung hat der Spruchsenat als Organ des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz bei der Strafzumessung offenbar auch als Erschwerungsgrund die Gewerbsmäßigkeit ins Kalkül gezogen. Eine derartige Vorgehensweise war jedoch wegen des im…
…angemessene Reduzierung der Geldstrafe gerichtet ist, insoweit von Erfolg gekrönt, als der Erschwerungsgrund der einschlägigen Vorstrafen - wie oben ausgeführt - weggefallen ist und als mildernd zudem das lange Zurückliegen der Tat zu werten ist. Angesichts der aktenkundigen wirtschaftlichen Lage des Bw. erscheint aus general- und spezialpräventiven…
…Darnach seien für die Strafbemessung allein die Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters maßgeblich. Neben Milderungs- und Erschwerungsgründen seien also auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten bei der Strafbemessung zu berücksichtigen, ebenso dessen persönlichen Verhältnisse…
…umfassendes Geständnis, die von ihm bereits bewerkstelligte gänzliche Schadensgutmachung, seine Unbescholtenheit sowie der zwischenzeitige Zeitablauf (von 4 bis 6 Jahren) seit Begehung der Straftaten. Diesen gewichtigen Milderungsgründen steht lediglich ein Erschwerungsgrund gegenüber, nämlich die mehrfache Tatwiederholung über einen längeren Zeitraum (ca. 3 Jahre) hinweg. Insgesamt…
…Schuldspruch betreffend den belangten Verband R GmbH in Rechtskraft erwachsen. Lediglich hinsichtlich des Ausmaßes der über den belangten Verband verhängten Geldbuße wurde von Seite des Amtsbeauftragten Berufung erhoben und eine angemessene Erhöhung derselben begehrt. Die aufgezählten Milderungs- und Erschwerungsgründe seien vom Erstsenat falsch gewichtet worden…
…Erstbehörde hat sich überdies der Einwand des Berufungswerbers, dass in jenem Erkenntnis rechtswidrig das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen (Schmuggel und vorsätzlicher Eingriff in das Tabakmonopol) als Erschwerungsgrund ins Kalkül gezogen und dadurch der Grundsatz des Doppelverwertungsverbotes missachtet worden ist, erwiesen (Dazu wird auch Reger-Hacker-Kneidinger…
…zugrundeliegenden nicht zeitgerechten Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung…
…Juni 2022 unter Berücksichtigung der Milderungs- und Erschwerungsgründe sowie einer Strafdrohung von € 42.000,00 eine schuld- und tatangemessene Strafe für die über mehrere Monate fortgesetzte Verwaltungsübertretung in Höhe von € 18.000,00 zu verhängen. lm Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist gemäß…
…Finanzstrafverfahrens bliebe es somit bei der rechtskräftigen Verurteilung, sodass es diesbezüglich dem Spruchsenat verwehrt sei, in der Sache selbst neue Umstände oder Milderungs- bzw. Erschwerungsgründe wahrzunehmen. Die diesbezüglichen Überlegungen des Beschuldigten, das Wiederaufnahmeverfahren wäre möglicherweise noch nicht umfänglich erledigt, stünde im Widerspruch zu § 166 Abs…
…sich aus den strafbestimmenden Wertbeträgen ergebenden Strafdrohungen maßgeblich ist. Zunächst ist festzustellen, dass nach Ansicht des Berufungssenates der vom Spruchsenat bei der Strafbemessung zugrunde gelegte Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen zu Unrecht bei der Strafbemessung als erschwerend berücksichtigt wurde, weil sich nach der Bestimmung des …
…die verhängte Strafe von € 90.000,00 sowie die Höhe der Kosten des Strafverfahrens von € 500,00 deutlich überhöht. Bei Abwägung aller Milderungs- und Erschwerungsgründe wäre ein Strafausmaß von ca. € 50.000,00 tatsächlich schuld- und tatangemessen gewesen und werde daher beantragt…
…die Bemessung die Schuld des Täters, wobei Milderungs- und Erschwerungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe zudem die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen sind. Ausgehend von einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. und als geordnet anzusehenden wirtschaftlichen Verhältnissen…
…den Fall der Uneinbringlichkeit zu bemessende Ersatzfreiheitsstrafe von Tagen entspricht dem festgestellten Verschulden der Bf. unter Berücksichtigung der oben genannten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Einer niedrigeren Strafbemessung standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Bundesfinanzgericht nicht ermöglichten bei Gefahr einer Beispielswirkung für Nachahmungstäter eine niedrigere…
…cit.) und die von ihrem Gehalt her als wesentliche Mitwirkung an der Wahrheitsfindung einzustufenden missglückten Selbstanzeigen (§ 34 Abs. 1 Z 17 StGB) bzw. die Erschwerungsgründe der wiederholten deliktischen Handlungen über einen längeren Zeitraum (§ 33 Abs. 1 Z 1 StGB), sowie die bloß vorübergehend geplante Abgabenverkürzung (…
…als erschwerend hingegen das einschlägig belastete Vorleben gewertet. Bei Abwägung der Milderungs- und Erschwerungsgründe, bei Beachtung des strafbestimmenden Wertbetrages und des damit gegebenen Strafrahmens sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse war für den Senat eine Geldstrafe von € 30.000,00 angemessen. Mit Schriftsatz vom 26.02…