…2000, 96/15/0129); bei einer sich zu Ungunsten der Partei auswirkenden Wiederaufnahme ist in der Begründung der positiven Ermessensentscheidung darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde (zB VwGH 21.3.1996…
…Gatten mit dem Antrag, die jüngste Schwester als Vertreterin der Miteigentumsgemeinschaft zu bestellen. Begründend wurde ausgeführt, dass aus dem Bescheid und dem Akt die Begründung für die Ermessensentscheidung nicht ersichtlich sei. Es sei nicht erklärbar, warum die BF als Älteste (im 70. Lebensjahr) und im…
…im wiederaufzunehmenden Verfahren aber auch der Grundsatz von Treu und Glauben. Zudem sind Auswirkungen auf andere Abgabepflichtige zu bedenken. Angesichts der Einzelfallorientierung der Ermessensübung ist eine nachvollziehbare Begründung der Ermessensentscheidung in Auseinandersetzung mit den streitgegenständlich relevanten widerstreitenden Gesichtspunkten umso wichtiger (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO § 303…
…unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher rechtswidrig. 3.3.2. Höhe der Bemessungsgrundlage Die Höhe der Bemessungsgrundlage ist für die Beschwerdeführerin nicht…
…demzufolge die Bf. ihrer erhöhten Nachweispflicht nicht nachgekommen sei und daher die Steuerbefreiung des § 26 Z 4 EStG 1988 nicht in Anspruch nehmen könne. Die Ermessensentscheidung nach § 20 BAO wurde damit begründet, dass die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem…
…unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher rechtswidrig. 3.3.2. Höhe der Bemessungsgrundlage Die Höhe der Bemessungsgrundlage ist für die Beschwerdeführerin nicht…
…den Abgabenanspruch zeitgerecht, sicher, auf einfachstem Weg unter Umgehung von Erschwernissen und unter Vermeidung von Gefährdungen hereinzubringen. Ermessensentscheidungen sind zu begründen. Die Begründung hat die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen soweit aufzuzeigen, als dies für die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine…
…aus Sicht der VGT Netgames Ltd. unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher rechtswidrig. 4. Zusammenfassung Im vorliegenden Sachverhalt wird die Rechtsansicht vertreten…
…der Y Ltd. unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher als rechtswidrig. 4. Zusammenfassung Im vorliegenden Sachverhalt wird die Rechtsansicht vertreten, dass die…
…der Y Ltd. unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher als rechtswidrig. 4. Zusammenfassung Im vorliegenden Sachverhalt wird die Rechtsansicht vertreten, dass die…
…beantragte der Bf. die Vorlage der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid betreffend Wassergebühren an das Bundesfinanzgericht und verwies darin auf das Beschwerdevorbringen. Er wiederholt, dass der Haftungsbescheid hinsichtlich der Ausübung der Ermessensentscheidung unter Würdigung der Subsidiarität der Haftung des Bf. mangelhaft begründet worden sei. Die Angaben…
…des VwGH 18.3.1992, 92/14/0019). Die Umsetzung höchstgerichtlicher Rechtsprechung bewirkt jedoch weder eine Ermessensüberschreitung noch einen Ermessensmissbrauch. Die Geltendmachung der Haftung liegt grundsätzlich im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen sind entsprechend § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Billigkeit berücksichtigt berechtigte Interessen…
…wird dafür ein, der Behörde gegebener, Vollzugsspielraum bei der Anwendung der einzelnen Gesetze verlangt. Ein solcher ist bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (z.B. Dunkelheit) gegeben. Bei der Beurteilung, ob es sich bei einer Institution um eine KÖR handelt, wird der Behörde…
…vor. Die erstmalige Festsetzung iSd § 201 Abs.2 Z 3 BAO einer Selbstberechnungsabgabe liegt ebenso wie die Verfügung bzw. die Bewilligung der Wiederaufnahme im zu begründenden im Ermessen der Behörde. Dabei kommt, wie bei allen Ermessensentscheidungen (z.B. Maßnahmen nach § 299 Abs.1 § 303 BAO)…
…der Y Ltd. unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher als rechtswidrig. 4. Zusammenfassung Im vorliegenden Sachverhalt wird die Rechtsansicht vertreten, dass die…
…innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen (§ 20 BAO) zu halten hat. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung…
…der XY Ltd. unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher rechtswidrig. 4. Zusammenfassung Im vorliegenden Sachverhalt wird die Rechtsansicht vertreten, dass die Übergangsregelung…
…unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher als rechtswidrig. 3.3.2. Höhe der Bemessungsgrundlage Die Höhe der Bemessungsgrundlage ist für die Beschwerdeführerin…
…unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher als rechtswidrig. 3.3.2. Höhe der Bemessungsgrundlage Die Höhe der Bemessungsgrundlage ist für die Beschwerdeführerin…
…unter den angeführten Gegebenheiten in dieser Form nicht weiter zu führen gewesen wäre. Die im Bescheid angeführte Begründung der gegenständlichen Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erlassung von Gesamtschuldnerbescheiden erweist sich daher als rechtswidrig. 3.3.2. Höhe der Bemessungsgrundlage Die Höhe der Bemessungsgrundlage ist für die Beschwerdeführerin…