…wird im vorliegenden Fall eine (rechtliche) Verfügungsmacht des Beschwerdeführers über die von den Gesellschaften gebuchten Darlehenszinsen insbesondere unter Verweis auf die Bestimmungen des EKEG bestritten. Gem § 1 Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) ist ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt…
§ 14 Abs 1 EKEG lautet wie folgt: "Der Gesellschafter kann einen Eigenkapital ersetzenden Kredit samt den darauf entfallenden Zinsen nicht zurückfordern, solange die Gesellschaft nicht saniert ist und, wenn das Insolvenzverfahren nach einem bestätigten Sanierungsplan aufgehoben ist, soweit der Rückzahlungsanspruch die Sanierungsplanquote übersteigt; die Gesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Drin. Elisabeth Hafner als Vorsitzende, die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L., sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Max Stechauner und Mag. Reinhard Krassnig in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch…
Schließlich ist zur weiteren Feststellung, wonach eine überwiegende Nichtverwendung im Inland nicht feststellbar ist, auszuführen, wie folgt: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt eine Zulassungspflicht und damit die Pflicht zur Abfuhr der KfzSt und der NoVA nicht ein, wenn trotz eines inländischen Hauptwohnsitzes nachgewiesen wird…
…GeS 2002, 14ff unter Hinweis auf Arnold in Achatz - Jabornegg - Karollus (Hsg), Eigenkapitalersatz im Gesellschafts- Steuer- und Arbeitsrecht (1999), S. 62 ff). Das mit BGBl. I Nr. 92/2003 geschaffenen Eigenkapitalersatz-Gesetz (kurz EKEG) ist gemäß§ 18 EKEG auf Sachverhalt anzuwenden, die nach dem 31…
…des vorliegenden Geschäftsplanes kann vermutet werden, dass ein Reorganisationsbedarf aktuell nicht vorliegt. Sollte diese Einschätzung aber unzutreffend sein oder werden - eine Haftung für diese Einschätzung wird ausdrücklich abgelehnt - und sollte ein Eigenkapitalersatz angenommen werden, führt dies zu einer Rückzahlungssperre, sodass das Gesellschafterdarlehen erst dann zurückbezahlt…
…Tz 9). Auch ein Gesellschaftsanteil kann von einem Treuhänder für einen Dritten als Treugeber gehalten werden (vgl. hiezu insbesondere § 7 Eigenkapitalersatz-Gesetz). Der Anteil wird dabei wirtschaftlich auf Rechnung des Treugebers gehalten, womit der Treugeber zum "wirtschaftlichen Eigentümer" des Anteils wird (vgl. Karollus in Buchegger…
…auf die Aussage der KStR schließen Die hM lehnt eine steuerrechtliche Anknüpfung von verdecktem Eigenkapital an zivilrechtliche Eigenkapitalvorschriften aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen der jeweiligen Rechtsnormen ab (vgl. Ruppe in FS Bauer, 313 f; Achatz in Achatz/Jabornegg/Karollus, Eigenkapitalersatz, 104 f; Heinrich, ÖStZ 1995, 419…
…T€ 4.253 bestand. Diese Verbindlichkeit ist als Eigenkapitalersatz bzw. steuerlich als verdecktes Stammkapital zu qualifizieren und im Falle der Insolvenz nachrangig gegenüber den Forderungen aller anderen Gläubiger gestellt. Vor diesem Hintergrund decken die bilanziellen Aktiva die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber nicht gesellschaftsrechtlich verbundenen Gläubigern (Drittgläubigern…
…RV/5100001/2020). Bei einer Darlehensgewährung durch den Anteilsinhaber an seine Körperschaft bewirkt grundsätzlich nur eine nicht fremdübliche Vertragsgestaltung die Behandlung als verdecktes Stammkapital (VwGH 14.12.2000, 95/15/0127). Als Eigenkapitalersatz gilt darüber hinaus gem. § 1 EKEG ein Kredit, der einem Unternehmen in…
…als Gesellschafter und Geschäftsführer beider Gesellschaften es in der Hand hatte, im Nachhinein je nach eingetretenem Geschäftserfolg und der sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenz, eine Umdeutung der Darlehen in Eigenkapitalersatz zu relevieren. Dass der Bf von Beginn an, dh schon bei Abschluss des jeweiligen Darlehensvertrages…
…Darlehensvereinbarung, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliege. Nach einer Gesamtbetrachtung wäre bei der Finanzierung von ***N.Ib.*** über die Bf. als Zwischenholding ein Eigenkapitalersatz an die Bf. geboten gewesen. Nach der Funktions- und Risikoanalyse seien die Funktion und das Risiko der Beteiligungsfinanzierung nicht der Bf. zuzurechnen…
…2004/14/0151). Insbesondere kann verdecktes Eigenkapital angenommen werden, wenn die Zufuhr von Eigenkapital wirtschaftlich geboten wäre (vgl. Achatz, Eigenkapitalersatz im Ertragssteuerrecht, in Achatz/Jabornegg/Karollus, Eigenkapitalersatz im Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht (1999), S. 104). Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Finanzierungshilfe der Gesellschafter…
…in Spanien voll gedeckt werde. Diese Patronatserklärung sei nach den Ausführungen im Jahresabschluss 2010 bis zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2011 gültig. Seitens der BP werde die Aufstockung der konzerninternen Darlehen iZm M.-Spanien als Eigenkapitalersatz angesehen, da aufgrund der Bilanzsituation 2011…
…Für das Vorliegen der besonderen Umstände sei der Zeitpunkt der Darlehenszuzählung maßgebend (vgl. VwGH 18.10.1989, Zl. 88/13/0180). Der VwGH stelle an die Umdeutung eines Darlehens als "objektiven Eigenkapitalersatz" stets sehr strenge Anforderungen (vgl. VwGH 18.10.1989, Zl. 88/13/0180)…
…2004/14/0151). Insbesondere kann verdecktes Eigenkapital angenommen werden, wenn die Zufuhr von Eigenkapital wirtschaftlich geboten wäre (vgl. Achatz, Eigenkapitalersatz im Ertragssteuerrecht, in Achatz/Jabornegg/Karollus, Eigenkapitalersatz im Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht (1999), S. 104). Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Finanzierungshilfe der Gesellschafter…
…ist ausdrücklich ausgeführt: "Verbindlichkeiten bestehen nur noch gegenüber Gesellschaftern, die im Insolvenzfall als Eigenkapitalersatz zu werten sind." Als die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von rund 190.000 € im Jahr 2012 erstmals bilanziert wurden, übte die GmbH keinerlei Geschäftstätigkeit mehr aus und war vermögenslos…
…Jahr 2012 gewährten Darlehen ihre Eigenschaft als Fremdkapital jedoch nicht verloren. Es handle sich dabei lediglich um einen von den Gläubigern (Gesellschaftern) freiwillig eingeräumten "Eigenkapitalersatz". Zu beachten sei jedoch, dass Eigenkapitalersatz grundsätzlich kein Eigenkapital darstelle. Auch die Rangrücktrittserklärungen hätten nicht zu einer Wandlung in Eigenkapital…
…Unterschied. Ist nämlich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft schon kritisch (wie im hier vorliegenden Fall aufgrund der hohen Abgabenverbindlichkeit), kommen im Fall der Kreditgewährung durch einen unmittel- oder mittelbaren Gesellschafter die Regelungen über den Eigenkapitalersatz zur Anwendung. In einem solchen Fall normiert § 14 EKEG, dass…
…Tz 9). Auch ein Gesellschaftsanteil kann von einem Treuhänder für einen Dritten als Treugeber gehalten werden (vgl. hiezu insbesondere § 7 Eigenkapitalersatz-Gesetz). Der Anteil wird dabei wirtschaftlich auf Rechnung des Treugebers gehalten, womit der Treugeber zum "wirtschaftlichen Eigentümer" des Anteils wird (vgl. Karollus in Buchegger…