…sich dabei lediglich um einen von den Gläubigern freiwillig eingeräumten Eigenkapitalersatz. Ob es sich dabei auch um Eigenkapitalersatz nach den (vor dem Inkrafttreten des Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2003) vom Obersten Gerichtshof entwickelten Grundsätzen des Eigenkapitalrechtes handelt, kann dahingestellt bleiben, da Eigenkapitalersatz grundsätzlich kein Eigenkapital darstellt…
…so sei erwidert, dass die eben dargelegte Qualifikation der Einlagen als Eigenkapitalersatz ohnehin auf eben diesen Zeitpunkt abstellt. Dem Finanzamt ist im Übrigen beizupflichten, wenn es darüber hinaus die Anerkennung einer steuerrechtlichen Mitunternehmerschaft im angefochtenen Bescheid auch unter dem Aspekt der Fremdunüblichkeit versagt hat: Wegen…
…dass Darlehenstilgungen nur aus einem allfälligen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn erfolgen dürften, dass keine bestimmten Raten und keine Rückzahlungstermine festgelegt worden seien, dass das Darlehen als Eigenkapitalersatz gewährt werde, dass keine Zinsen verrechnet würden, dass die Verpflichtung der Darlehensgewährung im Zuge der Gründung in der Zusatzvereinbarung zur…
…GeS 2002, 14ff unter Hinweis auf Arnold in Achatz - Jabornegg - Karollus (Hsg), Eigenkapitalersatz im Gesellschafts- Steuer- und Arbeitsrecht (1999), S. 62 ff). Das mit BGBl. I Nr. 92/2003 geschaffenen Eigenkapitalersatz-Gesetz (kurz EKEG) ist gemäß § 18 EKEG auf Sachverhalt anzuwenden, die nach dem 31…
…zu versagen ist. Dies insbesondere aus dem Grunde, dass de facto keine (geeigneten) Sicherheiten bestellt wurden. Zudem ergibt sich aus den weiteren Umständen, wie zB der mangelnden Kapitalausstattung der Darlehensnehmerin und der daraus resultierenden "Selbsttilgung" der Forderung durch die Darlehensgeberin, dass wirtschaftlich gesehen Eigenkapitalersatz vorliegt.
Die "stille Beteiligung" des Gesellschafters einer GmbH an eben dieser GmbH in der Form, dass der Stille eine aus einer fremdunüblich zustande gekommenen "Darlehensvereinbarung" entspringende (Darlehens-)Forderung als Einlage zu leisten hat, hält einem Fremdvergleich nicht stand. Ein gegenüber dem Stillen fremder Geschäftsherr wäre nicht…
…so sei erwidert, dass die eben dargelegte Qualifikation der Einlagen als Eigenkapitalersatz ohnehin auf eben diesen Zeitpunkt abstellt. Dem Finanzamt ist im Übrigen beizupflichten, wenn es darüber hinaus die Anerkennung einer steuerrechtlichen Mitunternehmerschaft im angefochtenen Bescheid auch unter dem Aspekt der Fremdunüblichkeit versagt hat: Wegen…
Dazu kommt, dass die der intendierten Mitunternehmerschaft zugrunde liegenden Verträge einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Vertragsinhalt nicht erkennen lassen. Der ursprüngliche "stille Gesellschaftsvertrag" vom 18. Dezember 1979 enthält in Punkt VII. eine konkret ausformulierte Regelung, welche Ansprüche dem "Stillen" im Falle seines Ausscheidens…
…betrachten. Eine Mitunternehmerschaft wird dann nicht anerkannt, wenn das Kapital, das ein Gesellschafter der GmbH als atypisch Stiller einbringt, wirtschaftlich betrachtet Eigenkapitalersatz darstellt (Doralt, § 23 Tz 235, mit Judikaturnachweisen). Verdecktes Eigenkapital ist überdies keine Besonderheit des Steuerrechtes. Nach der Rechtsprechung des OGH sind Gesellschafterdarlehen, die…
…wird im vorliegenden Fall eine (rechtliche) Verfügungsmacht des Beschwerdeführers über die von den Gesellschaften gebuchten Darlehenszinsen insbesondere unter Verweis auf die Bestimmungen des EKEG bestritten. Gem § 1 Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) ist ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt…
§ 14 Abs 1 EKEG lautet wie folgt: "Der Gesellschafter kann einen Eigenkapital ersetzenden Kredit samt den darauf entfallenden Zinsen nicht zurückfordern, solange die Gesellschaft nicht saniert ist und, wenn das Insolvenzverfahren nach einem bestätigten Sanierungsplan aufgehoben ist, soweit der Rückzahlungsanspruch die Sanierungsplanquote übersteigt; die Gesellschaft…
11.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge Alineare Einlagen Rz 517: Leisten nicht sämtliche Anteilsinhaber Einlagen, ändert dies nichts an der Einlagenwirkung. Anteilige Einlage Rz 518: Veräußert der Anteilsinhaber der Körperschaft ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Preis, ist in Höhe der Differenz zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Drin. Elisabeth Hafner als Vorsitzende, die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L., sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Max Stechauner und Mag. Reinhard Krassnig in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch…
Schließlich ist zur weiteren Feststellung, wonach eine überwiegende Nichtverwendung im Inland nicht feststellbar ist, auszuführen, wie folgt: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt eine Zulassungspflicht und damit die Pflicht zur Abfuhr der KfzSt und der NoVA nicht ein, wenn trotz eines inländischen Hauptwohnsitzes nachgewiesen wird…
Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
12.3.1.1 Kapitalanteile Rz 553: Unter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das sind Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aktiengesellschaft: Die Gewinnverteilung der AG ist imUnter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen § 126 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes…
20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…
8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…