…und der durchgeführten EKIS-Abfragen stehen somit im Widerspruch zu den getätigten Aussagen des Herrn X. im Zuge der Schlussbesprechung! Rechtliche Würdigung: Unter Domizilgesellschaft wird eine Gesellschaft verstanden, die in einem Steueroasengebiet nach dessen Recht errichtet wurde. Neben Domizil oder Briefkastengesellschaften werden auch Sitz-, Beteiligungs-…
…der Bf. eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO betreffend die beantragte KESt-Rückerstattung durchgeführt und ihr die bisherigen Ermittlungsergebnisse vorgehalten: Die Bf. sei eine reine Domizilgesellschaft, die bloß deshalb von den Ehegatten B-C gegründet worden sei, um sie als Gesellschafterin der A-AG zwischenzuschalten. Mit…
…§ 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben. Begründet wurde der Bescheid damit, dass die Bf. eine „Domizilgesellschaft“ sei: Die Präsidentin der Bf. sei dieselbe Person wie die Geschäftsführerin der GmbH, beide Firmen werden vom selben Steuerberater vertreten und die Vizepräsidentin führe ein Einzelunternehmen, das Domizil- und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin X in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Y. Wirtschaftsprüfung u. Steuerberatungs GmbH, X., gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 2009, Umsatzsteuer 2009 und 2010, Umsatzsteuer für die Zeiträume 01-03/2011…
Die Bf., eine Domizilgesellschaft, hat einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen. Mietgegenstand ist laut Vertrag eine im Eigentum des tatsächlichen Gründers und Begünstigten der Bf. stehende Liegenschaft im Ausmaß von ca. 1.290 m² samt dem darauf befindlichen Gebäude. Das Gebäude besteht aus einem Keller-, einem Unter…
…Wohnung im Eigentum der L (CH) steht. Die Erhebungen des Prüfers haben – wie im Verfahren RV/6100262/2009 dargestellt – ergeben, dass die L eine Domizilgesellschaft in der Schweiz ist, die eine tätige Betriebsstätte in Deutschland hat, die von einem Geschäftspartner und Freund des BF geleitet…
…nicht anerkannt werde. Nachdem sie die massiven Verluste in der Schweiz gehabt hätten, sei ihnen der Status der ***C1-AG*** als Domizilgesellschaft egal. Die ***C2-AG*** sei aufgelöst und das Personal wieder in die ***C1-AG*** verschoben worden. Dort sei die Tätigkeit der Kreditgewährung ausgeübt…
…AG hätte daher auch dieses damals mögliche, später leider realisierte Problem miterledigen sollen. Dazu hätte die ***C1-AG*** als Domizilgesellschaft aufgestellt werden müssen. Das zu Beginn in der ***C1-AG*** tätige Personal sei in die ***C2-AG*** ausgelagert worden. Dieses Unternehmen sei in den Anfangsjahren…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da diese Voraussetzung aufgrund der vorhandenen Rechtsprechung zu Leistungsbeziehungen mit Domizilgesellschaften (siehe oben) nicht vorliegt, war auszusprechen, dass die Revision nicht…
…und auch 2006) indiziert. Es könne ihm als Einzelunternehmer nicht verborgen geblieben sein, dass er durch die Zwischenschaltung einer in Wahrheit wirtschaftlich untätigen englischen Domizilgesellschaft seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sei. Gerade durch diese Vorgehensweise sei seine Rechtfertigung, er sei in wirtschaftlichen…
Unter den diesen wesentlichen, für meine Verantwortung sprechenden Gesichtspunkten ist die weitere Begründungsbehauptung, ich hätte meine Geschäftsbeziehung zur E-Ltd nicht schlüssig erklären können (S. 9), auch im Gesamtzusammenhang irrelevant. 1.4.2.3. Damit hat das Erkenntnis in all diesen entscheidungswesentlichen Punkten sowohl im…
Das Jahr 2003 sei nicht mehr anhängig, eine Aufbewahrungspflicht für 2003 bestehe nicht mehr. Ebenfalls sei es nicht für die Höhe des Verlustvortrages entscheidend, da über die Höhe schon abgesprochen worden sei. Auch wäre das Rechenwerk mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft vorgelegen, zusätzlich hätte eine…
…die eBay-Ersteigerer getätigten Lieferungen, hinsichtlich welcher die E-Ltd Rechnungen gelegt hat, auch diesem Unternehmen ansich zuzurechnen. Auch eine Domizilgesellschaft (also wie die genannte Ltd, welche im Sitzstaat Großbritannien keine nach außen wirkende wirtschaftliche bzw. wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit entfaltet, sondern dort nur ihr Domizil…
Es ist für einen erfahrenen Unternehmer und Geschäftsmann ein steuerliches Allgemeinwissen, dass im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft (und nicht nur dort) beim Verkauf von Waren, zumal an private Konsumenten, Umsatzsteuer zu erheben ist. Es ist ihm ebenso ein steuerliches Allgemeinwissen zu unterstellen, dass er weiß…
…Argument des Finanzamtes wohl nicht mit Erfolg entgegentreten können, dass die Durchsetzbarkeit einer auf der Nachverrechunung der Umsatzssteuer basierenden Nachforderung bei Vorliegen einer Domizilgesellschaft mit Sitz in England anzuzweifeln sei.. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit…
…ob die geschäftliche Oberleitung der Bf. in Österreich ausgeübt wird und ob die Bf. als Domizilgesellschaft anzusehen ist, um eine Sachverhaltsbeurteilung und somit um keine Frage handelt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Die Bemessungsgrundlage und der Höhe der Körperschaftsteuer 2015…
…Unbestritten ist auch die Tatsache, dass die Hsro weder über Personal noch über ein Büro oder andere Sachmittel verfügte, sondern eine reine Domizilgesellschaft war, die weder in der Slowakei noch in Österreich Abgabenerklärungen eingereicht hat. Der Bf war im fraglichen Zeitraum eingetragener Geschäftsführer und Gesellschafter…
… 21 f. BAO bekämpfen habe wollen (siehe dazu insbesondere den Aufsatz von Renner/Steiner – Rechtsmittelbearbeiter bei der FLD OÖ bzw. Prüfer bei der Groß-BP Linz, Spezialgruppe für Auslandsbeziehungen, zum Thema „Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften“, ÖStZ 1995, 365, 370 f.), ihre Vorgehensweise gegen derartige…
…die Bf. in Zypern über keine Räumlichkeiten verfüge, an dem sich der Ort der Geschäftsleitung befinde, sodass - gleich wie bei Domizilgesellschaften - der Wohnsitz des leitenden Geschäftsführers ausschlaggebend sei. 1.1 zum Ort der Geschäftsleitung der Bf.: Die Geschäftsadresse der Bf. in ***Straße1***, ***PLZ-Ort1***, sei…
…werden (vgl bereits RFH 03.07.1934, RStBl 1934, 1078; VwGH 19.06.2003, 97/14/0169; UFS 01.02.2005, RV/1694-W/04 zum Fall einer ausländischen Domizilgesellschaft, die an ihrem ausländischen Sitz keine Geschäftstätigkeit entfaltet; vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 1 Rz 42).…