…Einkommensteuer bewirkt, indem er beispielsweise wider sein besseres abgabenrechtliches Wissen mit dem Ziel einer rechtswidrigen Abgabenvermeidung im Höchstausmaß erzielte Folgeprovisionen als Versicherungsvertreter auf eine Briefkastenfirma in der Karibik umleitet und seine Honorare als selbständiger Kreditberater in Österreich ebenfalls über die erwähnte Offshore-Gesellschaft abwickelt, ohne…
Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es…
weitere GZ. RV/6300019/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Michael Schrattenecker und die fachkundigen Laienrichter Mag. Bernadette Reichl und Mag. Gottfried Warter in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx…
Unter den diesen wesentlichen, für meine Verantwortung sprechenden Gesichtspunkten ist die weitere Begründungsbehauptung, ich hätte meine Geschäftsbeziehung zur E-Ltd nicht schlüssig erklären können (S. 9), auch im Gesamtzusammenhang irrelevant. 1.4.2.3. Damit hat das Erkenntnis in all diesen entscheidungswesentlichen Punkten sowohl im…
Das Jahr 2003 sei nicht mehr anhängig, eine Aufbewahrungspflicht für 2003 bestehe nicht mehr. Ebenfalls sei es nicht für die Höhe des Verlustvortrages entscheidend, da über die Höhe schon abgesprochen worden sei. Auch wäre das Rechenwerk mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft vorgelegen, zusätzlich hätte eine…
…Betrag anstrebt und zu diesem Zwecke eine unrichtige Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, in welcher er etwa beispielsweise einen Teil der aus einer Einkunftsquelle (hier: aus seinem Handel mit elektronischen Geräten über die Internet-Verkaufsplattform eBay) erzielten Einkünfte unter Dazwischenschieben einer Briefkastenfirma verheimlicht, in der Hoffnung…
… Wie sollte das Finanzamt dies nachvollziehen? Das vom Beschuldigten in dieser Zeit der neuen Möglichkeiten gewählte Geschäftsmodell für diese neue Freiheit war die Verwendung der britischen Briefkastenfirma, welche er vorgeschoben hat und deren insoweit fiktive Lieferungen an seine Kunden er nicht verustet hat. Wäre A…
…reines Briefkastenunternehmen. Eine "Briefkastenfirma" entfaltet im Sitzstaat idR kein wirtschaftliches - nach außen wirkendes Engagement. Sie besitzt keinen geschäftlichen Betrieb, erbringt keine Leistungen und übt auch keine wirtschaftlich sinnvolle Funktion aus. (vgl Jirousek/Lang in Praxis des Internationalen Steuerrechts, 3. Der Begriff der "Briefkastenfirma".) Auch unter…
…Jahren 2010 und 2011 innergemeinschaftliche Erwerbe von Castrol-Ölen aus Slowenien, sowie innergemeinschaftliche Lieferungen dieser Öle in die Slowakei erklärt habe. Aus Sicht der Finanzbehörde handle es sich bei der slowakischen Firma um eine Briefkastenfirma, die keine unternehmerische Tätigkeit entfaltet und auch über keine entsprechenden…
… 48b FinStrG, selbst wenn dies Klientengelder oder Gelder von Dritten wären. Eine tschechische Rechtsanwältin, welche im Auftrag karibischer Briefkastenfirmen oder dahinterstehender tschechischer Dunkelmänner z.B. den Kontakt mit Beratern in Schweizer Privatbanken herstellt oder aufrecht erhält, die zur persönlichen Abholung bereitgestellten Bankunterlagen als Botin zu…
…Laut KSV-Auskunft vom 30. August 2010 handelt es sich bei der in Tschechien im Firmenbuch eingetragenen B-s.r.o. um eine sogenannte Briefkastenfirma bzw. Domizilgesellschaft: Trotz mehrmaliger Versuche konnte die Detektei mit der angefragten Firma nicht in Kontakt treten. Diese Firma sei in…
Ein solches nach außen hin und für jedermann erkennbares Scheinunternehmen ("Briefkastenfirma") könne aber nur dann vorliegen, wenn im Vergleich zu den ausgeübten Geschäftsgepflogenheiten keine angemessenen oder unzureichenden Kontrollmaßnahmen getätigt würden. Wie in Punkt B. und C. detailliert beschrieben sei dieses "Missverhältnis" zwischen unüblicher Geschäftstätigkeit und…
…1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Hat die namhaft gemachte Person eine Leistung nicht erbracht, sei es, dass es sich dabei um eine "Briefkastenfirma", d.h. um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistung erbringen kann…
…die wirtschaftliche Betrachtungsweise von allgemeinen Feststellungen bzw. Feststellungen aus anderen Betriebsprüfungen über rechtswidrige Umstände auf den Einzelfall zu schließen, wobei dieselben widrigen Vorkommnisse unterstellt werden. So seien die Feststellungen bzw. Annahmen (Briefkastenfirma, Scheinanmeldungen, sehr hohe Rechnungssummen, Wohnadresse des Geschäftsführers, Behebung von Gutschriften kurzfristig nach Einzahlung…
…office"). Eine Geschäftstätigkeit wird an diesem Ort nicht entfaltet und darf nach englischem Recht weder dort noch anderswo entfaltet werden, solange die D-LD den Status "Dormant" hat. Ein weiterer Hinweis auf eine Briefkastenfirma sei, wie auch vom Prüfer bereits dargelegt, die Tatsache, dass über…
…Ra 2020/13/0001, mwN). Hat die namhaft gemachte Person eine Leistung nicht erbracht, sei es, dass es sich dabei um eine "Briefkastenfirma", d.h. um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistung erbringen kann, sei es aus anderen Gründen…
…Behörde am Sitz der Beschwerdeführerin erbracht worden seien oder zumindest ihre wirtschaftlichen Auswirkungen am Sitz der Gesellschaft entfaltet hätten. Im Zuge der fristgerecht erhobenen Beschwerde wurden der Abgabenbehörde zahlreiche Unterlagen vorgelegt. Aus Sicht der Beschwerdeführerin handle es sich bei der E*** AG um keine "Briefkastenfirma"…
… 33 Abs. 1 und Abs. 2a FinStrG beschuldigt werde (nicht erklärte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines ehemaligen Hotels; nicht erklärte Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Zwischenschaltung einer Briefkastenfirma; nicht erklärte Spekulationsgewinne, unberechtigter umsatzsteuerfreier Erwerb von Kraftfahrzeugen im Inland, widerrechtliche Verwendung von im Ausland zum Verkehr…
…des Ermittlungsergebnisses der slowakischen Abgabenbehörde bezüglich der angegebenen Empfängerin der Marketinghonorare, einer XY s.r.o., von einer "Schein- bzw. Briefkastenfirma" aus. Da der Bf, trotz wiederholter Aufforderung unter Hinweis auf seine erhöhte Mitwirkungspflicht aufgrund des Auslandssachverhalts, keinerlei Nachweise über eine tatsächliche Leistungserbringung vorgelegt habe…
…des Ermittlungsergebnisses der slowakischen Abgabenbehörde bezüglich der angegebenen Empfängerin der Marketinghonorare, einer XY s.r.o., von einer "Schein- bzw. Briefkastenfirma" aus. Da der Bf, trotz wiederholter Aufforderung unter Hinweis auf seine erhöhte Mitwirkungspflicht aufgrund des Auslandssachverhalts, keinerlei Nachweise über eine tatsächliche Leistungserbringung vorgelegt habe…