…und Zustimmungsbefugnissen der Bf. in der m ü ndlichen Berufungsverhandlung am 12.12.2011] Siehe hierzu die Aufstellung betreffend die Statuten 1982146. Betreffend die Statuten 2002147 und die Beistatuten sind die Befugnisse lediglich in geringem Ausma ß vorhanden, wie die nachfolgende Aufstellung zeigt. Eine Ä…
…genannten Vermögensstrukturen (Transparenz oder Intransparenz) zwecks korrekter Besteuerung in der Vergangenheit werden folgende Unterlagen und Informationen benötigt: - Satzungsgrundlagen (jeweils in allen Fassungen seit dem Stichtag 1 - 31.12.2003) * Stiftungsurkunde (Statuten) * Stiftungszusatzurkunde (Beistatuten) * Sämtliche Reglemente * Geschäftsordnungen der Stiftungsorgane * Letter of wishes * Gründungsanzeige und Amts- bzw…
…Kenntnis gehabt. - Die Voraussetzung für den Eintritt in eine "Begünstigtenstellung", nämlich die Vornahme der Ausschüttung gemäß Ziffer II der Beistatuten (Auszahlung von 10% an karitative Organisationen) sei im Zeitraum 2006 bis 2010 nicht erfüllt. Die letzte Auszahlung sei im Jahr 2012 erfolgt. - Der Mandatsvertrag habe…
…Schreiben der Y. Treuhand vom 20.02.2012: "... dass Ihre Mandanten mittels beistatutarischer Regelung als Zweitbegünstigte (Anwartschaftsberechtigte) der FL-StiftungA Stiftung benannt wurden. Erstmals treten Ihre Mandanten in ihre Rechte nach Wegfall einer (=Stichtagsbezogenen) aufschiebenden Bedingung ein. Für sämtliche Ihrer Mandanten ist diese aufschiebende Bedingung…
…sei der Primärabschirmwirkung von der österreichischen Besteuerung abträglich. Zur Überprüfung der Transparenz seien vom FA um folgende Unterlagen ersucht worden: - Satzungsgrundlagen (jeweils in allen Fassungen seit Errichtung der Stiftung) Stiftungsurkunde (Statuten) Stiftungszusatzurkunde (Beistatuten) Sämtliche Reglemente Geschäftsordnungen der Stiftungsorgane Letter of Wishes Gründungsanzeige und Amts- bzw…
…91 Anlagen-Nr. 2. _________________________________________________ Beschwerdef ü hrerin auf die Statuten, Beistatuten oder Reglemente ist untauglich, da weder in den Statuten zur Gr ü ndung 92 der StiftungFL im Jahr 1982 noch in jenen im Jahr 200293 ein derartiger Vorbehalt des Stifters vermerkt wurde. Ist ein…
Das o. a. Beistatut wurde nur von den Stiftungsräten unterzeichnet - nicht mehr von der Bf. - und wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB…
…Gründer des Unternehmens? Mit welchen Aktivfunktionen sind die Gründer ausgestattet? Wer sind die Begünstigten des Unternehmens? Gibt es Beistatuten, wenn ja ist eine Kopie vorzulegen. Der Eintrag im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein enthält bzw enthielt einen "care of" (c/o)-Vermerk. Erläutern sie diesen. Handelt es sich…
…fassen Ausschüttungsbeschlüsse, bestimmen die Mitglieder des Verwaltungsrates, aber auch die Begünstigten (§ 13 Z 4 der Statuten). Sie können die Statuten jederzeit abändern oder durch Beistatuten ergänzen (§ 22 ff der Statuten). Die Begünstigten sind nicht nur die Nutznießer der Ausschüttungen, sondern auch eines allfälligen Liquidationserlöses (§ 24…
…der Kosten der Erziehung und Bildung, Ausstattung und Unterstützung, des Lebensunterhaltes im Allgemeinen sowie der wirtschaftlichen Förderung im weitesten Sinne von Dr. ***15*** sowie Angehörigen seiner Familie. In den Beistatuten wurde geregelt, dass zu Lebzeiten des Dr. ***15*** das Stiftungsvermögen primär dazu dient, Dr. ***15*…
…die ***40*** Familienstiftung geleisteten Zahlungen handelt es sich um Unterhaltszahlungen durch einen Dritten. Siehe dazu auch die in Punkt I.l.l.a (Seite 1) der Beistatuten dem Stiftungsrat gewährte Befugnis, "nach freiem und uneingeschränktem Ermessen über die Art und Weise der Ausrichtung der Begünstigten…
…des Lebensunterhaltes im allgemeinen wirtschaftlichen Förderung im weitesten Sinne von Dr. ***15*** sowie Angehörigen seiner Familie. Lt. Punkt 1.3.2 der Beistatuten ist 50% des Stiftungsvermögens für die Familie (Bf., Witwe) von Dr. ***15*** reserviert, wobei eine vollständige Übertragung des Vermögens bis auf 40%…
…und dieses Geschehen sowie die maßgebenden rechtlichen Verhältnisse der Bf. sind von ihr vollständig offenzulegen und nachzuweisen: 2.3.1. Zur Durchführung eines individuell-konkreten Typenvergleichs betreffend die Bf. Anstalt (FL-X3): Es sind die Gründungsurkunden, Statuten und Beistatuten, sämtliche Statutenänderungen, Nebenvereinbarungen, Vertragsbeilagen, Side-Letter…
…die Vermögensverwaltung und ihre Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen informiert. Mittels Beistatuten vom September 2001 (also nach dem Tode von G.) sind die Bf. und ihre beiden Kinder als Erstbegünstigte jeweils einer Stiftung durch die Domar Treuhand- und Verwaltungsanstalt Vaduz (Stifterin) eingesetzt worden und haben damit…
…in welchen jegliche Einflussnahme von Familienmitgliedern, konkret Enkelkindern, welche nach dem Tod der Stifterin gemäß Ziffer III Beistatut vom 29.06.1998 als Zweitbegünstigte genannt seien, wieder. Die Ausschüttung gemäß Ziffer II sei als einmaliger Betrag iHv 10% des Stiftungsvermögens nach dem Ableben der Erstbegünstigten…
…sich - für die Vergangenheit bis einschließlich 2013 - nicht mehr auf die eingewendete Intransparenz berufen. Zudem sei auf die Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht hinzuweisen, wonach bis zum Jahr 2011 (erst in diesem Jahr wurde ein Beistatut errichtet) eine nach österreichischem, aber auch liechtensteinischem Stiftungsrecht unzulässige Selbstzweckstiftung vorlag…
…transparente Selbstzweckstiftung anzusehen. Tatsächlich erfolgte Gewinnausschüttungen, die diesen Zeitraum beträfen, seien dem Beschwerdeführer zuzurechnen. Berücksichtige man das nach der Hauptverhandlung vom 23.3.2018 am 17.5.2018 vorgelegte Beistatut, welches mit 16.12.2004 datiert sei, komme der Gutachter zum Ergebnis, dass die A…
…jedoch sei die Stiftung in das liechtensteinische Öffentlichkeitsregister eingetragen); • Juristische Person ohne verbandsrechtliche Grundlage (unstrittig), • unwiderruflich vom Stifter getrenntes Vermögen (durch das seit dem Tod der Stifterin unwiderrufliche Beistatut laut Beschwerdeführerin gegeben); • im Verhältnis zu Stifter und Begünstigten unabhängige Leitung (laut Beschwerdeführerin seit dem Tod…
…sei der Primärabschirmwirkung von der österreichischen Besteuerung abträglich. Zur Überprüfung der Transparenz seien vom FA um folgende Unterlagen ersucht worden: - Satzungsgrundlagen (jeweils in allen Fassungen seit Errichtung der Stiftung) Stiftungsurkunde (Statuten) Stiftungszusatzurkunde (Beistatuten) Sämtliche Reglemente Geschäftsordnungen der Stiftungsorgane Letter of Wishes Gründungsanzeige und Amts- bzw…
…Mit Schreiben vom 13. November 2019 legte der Bf. über Aufforderung des BFG die vom Stifter (dem Bf.) erlassenen Beistatuten über die Begünstigung und die Verteilung des Stiftungsvermögens im Fall der Auflösung der M-Stiftung vom 23. Juli 2008 in Kopie vor. Danach dürfen Ausschüttungen…