…1 FinStrG i.V.m. § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Nachdem das Gericht ausschließlich für vorsätzlich begangene Straftaten zuständig ist, war das Verfahren als verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren gem. § 214 i.V.m. § 54 Abs. 5 FinStrG vor dem Spruchsenat des Zollamts Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde fortzuführen…
…des § 214 FinStrG hat nach der Gesetzessystematik den Zweck, einen - sonst unzulässigen - Subsumptionsfreispruch in Betreff einer möglicherweise echt idealkonkurrierend begründeten, jedoch in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörden fallenden strafbaren Handlung und damit eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens durch diese zu ermöglichen (§ 54 Abs. 5, 1. Satz FinStrG)…
…Abgabenbescheiden inklusive Rechtsmittelentscheidungen unbedenklich dem weiteren finanzstrafrechtlichen Beschwerdeverfahren zugrunde gelegt werden. Zur Frage der Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört…
…zu machen, ist zumindest als fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 8 Abs. 2 FinStrG idF BGBl. Nr. 335/1975 (in Geltung bis 31.12.2015) zu werten. Allerdings haben sich die Beschuldigten nach Erhalt des ersten Abgabenbescheides des Zollamtes GZ: 920000 vom 12. August 2010…
…an ***P*** zur Retournierung an die Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs ((AISÖ) übergab," gemäß § 214 FinStrG freigesprochen. Dieses Urteil betrifft u.a. die im angefochtenen Bescheid aufgelisteten 251 Carnet TIR-Verfahren und ist in Rechtskraft erwachsen. Am 11.06.2021 fand in Wien in einem ähnlich…
…an ***P*** zur Retournierung an die Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs ((AISÖ) übergab," gemäß § 214 FinStrG freigesprochen. Dieses Urteil betrifft u.a. die im angefochtenen Bescheid aufgelisteten 31 Carnet TIR-Verfahren und ist in Rechtskraft erwachsen. Am 11.06.2021 fand in Wien die mündliche Verhandlung…
…belaufe sich die Summe aus verkürzter Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuer auf höchstens € 49.382,36. Mit demselben Urteil hat das Landesgericht Salzburg A gemäß § 214 FinStrG von dem Vorwurf "freigesprochen", er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt unter Verletzung der ihm obligenden abgabenrechtlichen Anzeige-…
…sei daher diesbezüglich wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG zu bestrafen. Im Übrigen werde eine tat- und schuldangemessene Bestrafung des Beschuldigten beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Der Amtsbeauftragte ist mit seiner Beschwerde teilweise im Recht. Gemäß § 119 Abs. 1 BAO haben Unternehmer bzw…
…Juli 2016 ein Freispruch wegen Unzuständigkeit gemäß § 214 FinStrG gegenüber allen drei Beschuldigten. Aus der Beweiswürdigung des freisprechenden Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen Graz ergibt sich letztlich der nunmehr in der Stellungnahme der Amtsbeauftragten den drei Beschuldigten zur Last gelegte strafbestimmende Wertbetrag hinsichtlich der Umsatzsteuer…
…der Beweiswürdigung: Der der Finanzstrafbehörde in der Bestimmung des § 98 (3) FinStrG aufgetragene Denkvorgang ist in der Begründung des Bescheides in der gebotenen Auseinandersetzung mit dem Sachvorbringen des Beschuldigten in einer Weise darzustellen, die allenfalls auch einer übergeordneten Behörde die ihr aufgetragenen Kontrollen dahingehend ermöglicht…
…gemäß § 214 FinStrG zu den nunmehr verfahrensgegenständlichen Anklagepunkten im Urteil des Schöffensenats des Landesgerichts für Strafsachen Graz zu 4***1*** vom 12.7.2016. Sachverhalt: Vorgeschichte: Der Beschuldigte M.S:***1*** wurde bereits am 12.6.2012 in einem gerichtlichen Finanzstrafverfahren zu 13***1***, wegen…
…wobei bezüglich sämtlicher Finanzstrafdelikte Freisprüche erfolgten. Für folgende Anklagepunkte erfolgte der Freispruch jedoch nach § 214 FinStrG ("Freispruch wegen Unzuständigkeit"): Hingegen werden die Angeklagten M.S:***1***, G.W.***1*** und R.S.***1*** von der wider sie von der Staatsanwaltschaft Graz zu 15 St46/12t…
…steuerlich trennbarer Einzelaspekt stellt nur deshalb nicht bereits für sich allein ein - in welche Zuständigkeit immer fallendes (§ 53 Abs. 1, 3 und 4 FinStrG) - Finanzvergehen dar, weil er zusammen mit anderen gleichartigen Einzelaspekten nur als tatbestandliche Handlungseinheit, demnach insgesamt nur einmal im Erkenntnis (§ 260 Abs…
…Bf. mangels Schuldbeweises nach § 214 FinStrG freigesprochen. Gemäß § 214 Abs. 1 FinStrG gilt: Der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens steht der Verurteilung wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegen, deren sich der Angeklagte durch dieselbe Tat schuldig gemacht hat. Abs. 2…
…Finanzstrafverfahren erhalten. § 214 FinStrG diene als Ergänzung zu den Freispruchsgründen des § 259 StPO: Danach sei ein Freispruch auch dann zu fällen, wenn sich das Gericht hinsichtlich des angeklagten Finanzvergehens für sachlich unzuständig halte. Die Regelung entspreche der Bestimmung des § 210 FinStrG, welche die Unzuständigkeitsentscheidung des…
…Existenzgrundlage entzogen. Die Missachtung der Verpflichtung zur Einleitung eines verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens nach Freispruch gemäß § 214 FinStrG und die verweigerte Einstellung habe die Verfahrensdauer von 11 auf über 15 Jahre verlängert. Während der Dauer des Finanzstrafverfahrens habe der Beschwerdeführer seinen Beruf nicht ausüben können, was bei…
…des Landesgerichts Innsbruck vom 06.07.2016 von der weiter wider ihn erhobenen Anklage der Finanzvergehen im Zusammenhang mit der nunmehr beim Finanzamt Innsbruck unter der Steuernummer yyy/yyyy erfassten Firma F2 gemäß § 214 FinStrG freigesprochen (vgl. Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 06.07.2016…
…Tatbeitrag in der Absicht geleistet habe, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung), gemäß § 214 FinStRG freigesprochen. Dabei ging das o.a. Landesgericht - soweit für den vorliegenden Fall relevant - von folgendem feststehenden Sachverhalt aus: Die Angeklagten seien verdächtigt worden, vorsätzlich…
…in Pkt. II. eine Formulierung des Inhaltes "Hingegen wird A von der weiters wider ihn erhobenen Anklage in den übrigen Fakten gemäß § 214 FinStrG freigesprochen" (genannte Ausfertigung, Seite 8 oben), doch bezieht sich dieser Ausspruch wohl jedenfalls auf die Verringerung der im Schuldspruch Pkt. 1…
… 57 Abs. 6 FinStrG vom 3.1.2014 um Fristsetzung für die Ausfertigung des Straferkenntnisses; Rechtsmittelausfertigung der Beschuldigten (Strafbeschwerde gegen das mündlich verkündete Straferkenntnis) vom 16.4.2015; Ausfertigung des Straferkenntnisses vom 21.4.2015; Ergänzung der Rechtsmittelausfertigung der Beschuldigten vom 29.4.2015. Die…