…1 FinStrG i.V.m. § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Nachdem das Gericht ausschließlich für vorsätzlich begangene Straftaten zuständig ist, war das Verfahren als verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren gem. § 214 i.V.m. § 54 Abs. 5 FinStrG vor dem Spruchsenat des Zollamts Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde fortzuführen…
…des § 214 FinStrG hat nach der Gesetzessystematik den Zweck, einen - sonst unzulässigen - Subsumptionsfreispruch in Betreff einer möglicherweise echt idealkonkurrierend begründeten, jedoch in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörden fallenden strafbaren Handlung und damit eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens durch diese zu ermöglichen (§ 54 Abs. 5, 1. Satz FinStrG)…
…Abgabenbescheiden inklusive Rechtsmittelentscheidungen unbedenklich dem weiteren finanzstrafrechtlichen Beschwerdeverfahren zugrunde gelegt werden. Zur Frage der Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört…
…zu machen, ist zumindest als fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 8 Abs. 2 FinStrG idF BGBl. Nr. 335/1975 (in Geltung bis 31.12.2015) zu werten. Allerdings haben sich die Beschuldigten nach Erhalt des ersten Abgabenbescheides des Zollamtes GZ: 920000 vom 12. August 2010…
…Instanz mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft worden, da unter anderem eine Änderung des Freispruches nach § 259 Z. 3 StPO in einen solchen nach § 214 FinStrG angestrebt worden sei. Der Oberste Gerichtshof habe die Nichtigkeits-beschwerde verworfen und seine Entscheidung vom 8. November 2000, GZ.Y, damit begründet…
…sodass der Freispruch nicht nach § 259 Z. 3 Strafprozessordnung (StPO), sondern nach § 214 FinStrG erfolgt sei. Eine Nichtigkeitsbeschwerde des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I. Instanz gegen dieses Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluss vom 13. September 2006, 13 Os 66/06i, zurückgewiesen. Das Finanzamt…
…1 FinStrG führt aus, dass der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens einer Verurteilung (Bestrafung) wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegensteht, deren sich der Angeklagte durch dieselbe Tat schuldig gemacht hat. Die solcherart § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat…
…an ***P*** zur Retournierung an die Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs ((AISÖ) übergab," gemäß § 214 FinStrG freigesprochen. Dieses Urteil betrifft u.a. die im angefochtenen Bescheid aufgelisteten 251 Carnet TIR-Verfahren und ist in Rechtskraft erwachsen. Am 11.06.2021 fand in Wien in einem ähnlich…
…an ***P*** zur Retournierung an die Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs ((AISÖ) übergab," gemäß § 214 FinStrG freigesprochen. Dieses Urteil betrifft u.a. die im angefochtenen Bescheid aufgelisteten 31 Carnet TIR-Verfahren und ist in Rechtskraft erwachsen. Am 11.06.2021 fand in Wien die mündliche Verhandlung…
…belaufe sich die Summe aus verkürzter Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuer auf höchstens € 49.382,36. Mit demselben Urteil hat das Landesgericht Salzburg A gemäß § 214 FinStrG von dem Vorwurf "freigesprochen", er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt unter Verletzung der ihm obligenden abgabenrechtlichen Anzeige-…
…sei daher diesbezüglich wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG zu bestrafen. Im Übrigen werde eine tat- und schuldangemessene Bestrafung des Beschuldigten beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Der Amtsbeauftragte ist mit seiner Beschwerde teilweise im Recht. Gemäß § 119 Abs. 1 BAO haben Unternehmer bzw…
…sie erhobenen Anklage wegen Unzuständigkeit des Schöffengerichtes gemäß § 214 FinStrG freigesprochen worden ist. Laut Aktenlage sei die Beschuldigte Prokuristin der Firma F GmbH in A und innerbetrieblich für den Einkauf bei der Firma T GmbH zuständig gewesen. Bei dieser Firma habe sie daher als Prokuristin…
…behördlich weiterzuführen, ist zunächst auszuführen: Gemäß § 214 Abs.1 FinStrG steht der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens der Verurteilung wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegen, deren sich der Angeklagte durch dieselbe Tat schuldig gemacht hat. Abs. 2 Ein Freispruch wegen…
…Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer beruhten auf den Schätzungen der Abgabenbehörde. Gegen den Bw. sei zunächst ein gerichtliches Finanzstrafverfahren geführt worden, das mit einem Freispruch nach § 214 FinStrG geendet habe. Nach dem im Gerichtsverfahren erstellten Gutachten des Sachverständigen P. vom 26. April 2010 leide der Bw…
…a FinStrG eingeleitet wurde und dass das gerichtliche Finanzstrafverfahren lediglich wegen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geführt wurde. Das nach dem erwähnten Unzuständigkeitsurteil (§ 214 FinStrG) des Landesgerichtes für Strafsachen Wien von der Finanzstrafbehörde geführte Finanzstrafverfahren wurde hinsichtlich des Jahres 1993 durch das einen Schuldspruch…
…zu einem gerichtlichen Finanzstrafverfahren gekommen, mit Urteil vom 24. Mai 2007 sei ein Freispruch wegen Unzuständigkeit gemäß § 214 FinStrG erfolgt, da ein vorsätzliches Handeln des Bw. nicht nachgewiesen werden habe können. Der Schaden sei bislang nicht gutgemacht. Nachvollziehbar habe S. in der Verhandlung vor dem…
…83.942,13 | 1996 | 257.954,00 Summe :S 907.966,32 Der Schöffensenat hat sich den Feststellungen des Sachverständigen angeschlossen und gemäß § 214 FinStrG, mit der Begründung, dass der strafbestimmende Wertbetrag unter der Grenze für die Zuständigkeit des Landesgerichtes für Strafsachen…
…Juli 2016 ein Freispruch wegen Unzuständigkeit gemäß § 214 FinStrG gegenüber allen drei Beschuldigten. Aus der Beweiswürdigung des freisprechenden Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen Graz ergibt sich letztlich der nunmehr in der Stellungnahme der Amtsbeauftragten den drei Beschuldigten zur Last gelegte strafbestimmende Wertbetrag hinsichtlich der Umsatzsteuer…
…der Beweiswürdigung: Der der Finanzstrafbehörde in der Bestimmung des § 98 (3) FinStrG aufgetragene Denkvorgang ist in der Begründung des Bescheides in der gebotenen Auseinandersetzung mit dem Sachvorbringen des Beschuldigten in einer Weise darzustellen, die allenfalls auch einer übergeordneten Behörde die ihr aufgetragenen Kontrollen dahingehend ermöglicht…
…gemäß § 214 FinStrG zu den nunmehr verfahrensgegenständlichen Anklagepunkten im Urteil des Schöffensenats des Landesgerichts für Strafsachen Graz zu 4***1*** vom 12.7.2016. Sachverhalt: Vorgeschichte: Der Beschuldigte M.S:***1*** wurde bereits am 12.6.2012 in einem gerichtlichen Finanzstrafverfahren zu 13***1***, wegen…