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GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…jene Behörde zu erfolgen, durch die die Beträge eingehoben wurden. Beispiel: Ein Bürgermeister hebt für einen abweisenden Bescheid 6,50 Euro gemäß TP 2 BVwAbgV ein. Da abweisende Bescheide keiner Bundesverwaltungsabgabe unterliegen (siehe Rz 1805) und eine Verwaltungsabgabenschuld daher nie entstanden ist, hat der Bürgermeister…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 19 Abs. 1 Meldegesetz 1991 Meldebestätigung aus dem OMR: € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 3 BVwAbgV) € 14,30 Zeugnisgebühr (vgl. § 14 TP 14 GebG) Meldebestätigung aus dem ZMR: € 3,00 Verwaltungsabgabe (vgl. § 15 Abs. 3 Meldegesetz-Durchführungsverordnung, der Vorrang vor TP 17…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…10.15.2.1. Pauschalgebühr Rz 714: Die Gebühren für weitere gebührenpflichtige Tatbestände, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung der Schrift selbst anfallen, wie auch die dabei entstehende Verwaltungsabgabe des Bundes (§ 76 AVG iVm BVwAbgV), werden in einem Betrag pauschaliert. Die gesamte Abgabepflicht wird…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…aber angefallenen) Gebühr anzubringen. Der Sichtvermerk kann automationsunterstützt auf den Schriften angebracht oder bei händischer Aufzeichnung der Gebühren und Verwaltungsabgaben mittels gesondertem Stempelabdruck nachvollziehbar gemacht werden. Rz 61: Verbleibt die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ra 2018/16/0172). | § 28a GBRG | Alle im Verfahren nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Schriften sind von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. | Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder vor den Höchstgerichten. | § 70 AsylG 2005 | Die in Verfahren…

GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den Bundesverwaltungsabgaben ausgenommen ist die Bestimmung von Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach § 15 MeldeV, anzuwenden (vgl…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die auf das Erstellen und das Ausstellen von Schriften auf Grundlage dieses Bundesgesetzes gerichtet sind, von den festen Gebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. Die Befreiung ist nicht in Rechtsmittelverfahren anzuwenden (siehe Rz 1780). Rz 285: Für amtliche Ausfertigungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 besteht Gebührenpflicht…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Unter öffentliche Abgaben fallen auch die Kurtaxe, Kommissionsgebühren und Verwaltungsabgaben. | Die Gebührenbefreiung erstreckt sich auch auf die Einhebung und Vollstreckung von Abgaben sowie auf alle ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel in den angeführten Angelegenheiten. Auch Anträge auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind…

GebR 2025 Rz 514–51510.7.3. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht sowie Diplomatenvisa und Dienstvisa, sofern Gegenseitigkeit besteht. Nach § 14 TP 8 Abs. 5 GebG sind von den Verwaltungsabgaben des Bundes die Erteilung und Neuausstellung von Aufenthaltstiteln gemäß Abs. 4, die Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts gemäß Abs. 4a und Schriften gemäß Abs…

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in § 14 TP 11 Abs. 1 und 2 GebG genannten Waffendokumente und die Vornahme der darin angeführten Amtshandlungen sind von den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. 10.10.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 573: Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde…

GebR 2025 Rz 590–59510.11. Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…12 Abs. 5 und 6 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 2 (amtliche Ausfertigungen), Tarifpost 6 (Eingaben) und Tarifpost 14 (Zeugnisse) GebG sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.11.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 594: Für die Antragsgebühren des § 14 Tarifpost 12 Abs. 1…

GebR 2025 Rz 752–75510.18. Grenzüberschreitende Abfallverbringung (§ 14 TP 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 Tarifpost 19 Abs. 4 und 5 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 6 GebG (Eingaben) sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.18.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 754: Die Gebührenschuld für die Schriften des § 14 Tarifpost 19 GebG entsteht mit deren Hinausgabe. Rz…

GebR 2025 Rz 762–76910.19. Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 Tarifpost 20 Abs. 4 und 5 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 6 GebG (Eingaben) sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.19.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 768: Die Gebührenschuld für die Schriften des § 14 Tarifpost 20 GebG entsteht mit deren Hinausgabe. Rz…

GebR 2025 Rz 780–78410.20. Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi; § 14 TP 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…784: Neben den festgelegten Pauschalgebühren fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Aus diesem Grund sieht § 14 Tarifpost 21 Abs. 7 und 8 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 6 (Eingaben), Tarifpost 14 (Zeugnisse) sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor.

GebR 2025 Rz 800–80710.21. Fahrerqualifizierungsnachweise (§ 14 TP 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 Tarifpost 6 (Eingaben), Tarifpost 14 (Zeugnisse) sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.21.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 805: Die Gebührenschuld für das Ansuchen um Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises entsteht mit der Einbringung des Antrages. Rz 806: Gebührenschuldner für das Ansuchen um Ausstellung…

GebR 2025 Rz 840–84610.23. Verfahren nach dem Sprengmittelgesetz 2010 (§ 14 TP 24 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 Tarifpost 2 (Amtliche Ausfertigungen), Tarifpost 6 (Eingaben), Tarifpost 7 (Protokolle) und Tarifpost 14 (Zeugnisse) sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.23.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 845: Die Gebührenschuld für Schriften nach Abs. 1 entsteht mit deren Hinausgabe. Rz 846: Gebührenschuldner für…

GebR 2025 Rz 860–86710.24. Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen oder Bescheinigungen im Zusammenhang mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 14 TP 25 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Aus diesem Grund sieht § 14 Tarifpost 24 Abs. 7 GebG eine Befreiung von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. Darüber hinaus finden sich in § 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 26 und Tarifpost 14 Abs…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ff). Rz 1807: Auch die Adressierung einer Bescheinigung oder Bestätigung an eine bestimmte, vom Ausstellungswerber verschiedene (physische oder juristische) Person hindert das Entstehen einer Verwaltungsabgabenschuld nicht. Beispiel: Ein Bürgermeister stellt eine Strafregisterbescheinigung aus, die an den Arbeitgeber des Antragstellers adressiert ist. Eine Strafregisterbescheinigung mit Adressierung…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Austrittsabkommen) Rz 657: Darüber hinaus werden in § 14 Tarifpost 14 Abs. 3 GebG Befreiungen von den Verwaltungsabgaben des Bundes geregelt: | Z 1 | Bestätigungen über die Antragstellung gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. b des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und…