…festgestellt, dass diese bereits vor Überlassung ausgeliefert wurden bzw. sich nicht mehr am zugelassenen Warenort befinden; Anwendung der Verwaltungsabgabe auch bei Vorliegen eines Bagatellfalls gemäß § 14 ZollR-DV 2004 - dh. Ausnahme vom Grundsatz des Abschnitts 5 (Anwendungsfälle) | Ermittlungsverfahren hinsichtlich Entstehen und Höhe der Zollschuld…
…jene Behörde zu erfolgen, durch die die Beträge eingehoben wurden. Beispiel: Ein Bürgermeister hebt für einen abweisenden Bescheid 6,50 Euro gemäß TP 2 BVwAbgV ein. Da abweisende Bescheide keiner Bundesverwaltungsabgabe unterliegen (siehe Rz 1805) und eine Verwaltungsabgabenschuld daher nie entstanden ist, hat der Bürgermeister…
…Sterzinggasse 4, 4055 Pucking, über die Beschwerde vom 8. März 2021 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 3. März 2021, ***2***, betreffend Verwaltungsabgaben, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen…
…vom 2. Februar 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 27. Dezember 2017, ***4***, betreffend Verwaltungsabgaben, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 16. November 2018, Zahl ***1***, betreffend Festsetzung einer Verwaltungsabgabe, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Zollamtes Graz vom 24. März 2017, Zahl: ***1***, betreffend Festsetzung einer Verwaltungsabgabe zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…ZA**** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 28. Oktober 2019, Zahl: ***000***, betreffend die Festsetzung einer Verwaltungsabgabe zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) ersatzlos aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…ZA**** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 13. September 2019, Zahl: ***000***, betreffend die Festsetzung einer Verwaltungsabgabe, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) ersatzlos aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…Österreich) vom 22. März 2018, GZ. ***000***, betreffend die Festsetzung einer Verwaltungsabgabe zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Ri. in der Beschwerdesache BF., Adresse1, über die Beschwerde vom 14.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Innsbruck vom 07.06.2017, Zl., betreffend Vorschreibung einer Verwaltungsabgabe nach § 41 ZollR-DG iVm. § 30 ZollR-DV, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß …
…der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 1. September 1999, GZ. 100/21676/98-6, betreffend Verwaltungsabgabe gem. § 105 ZollR-DG, entschieden: Die Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. März 2000, Zl. 100/33548/2000, betreffend Verwaltungsabgaben gemäß § 105 ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 3. Mai 1999 wurde auf Antrag der S. (Beschwerdeführerin - Bf.) als Hauptverpflichtete mit Versandanmeldung T1, Nr…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. März 2000, Zl. 100/33549/2000, betreffend Verwaltungsabgaben gemäß § 105 ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 23. Juni 1999 wurde auf Antrag der S. (Beschwerdeführerin - Bf.) als Hauptverpflichtete mit Versandanmeldung T1, Nr…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. März 2000, Zl. 100/33550/2000, betreffend Verwaltungsabgaben gemäß § 105 ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 11. März 1999 wurde auf Antrag der S. (Beschwerdeführerin - Bf.) als Hauptverpflichtete mit Versandanmeldung T1, Nr…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. März 2000, Zl. 100/33547/2000, betreffend Verwaltungsabgaben gemäß § 105 ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 1. April 1999 wurde auf Antrag der S. (Beschwerdeführerin - Bf.) als Hauptverpflichtete mit Versandanmeldung T1, Nr…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. März 2000, Zl. 100/33551/2000, betreffend Verwaltungsabgaben gemäß § 105 ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 20. April 1999 wurde auf Antrag der S. (Beschwerdeführerin - Bf.) als Hauptverpflichtete mit Versandanmeldung T1, Nr…
…Peter Csoklich, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 25. November 2002, GZ. 100/36389/3/2001, betreffend Erhebung von Verwaltungsabgaben gemäß § 105 Zollrechts-Durchführungsgesetz, (ZollR-DG), entschieden: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß §…
…Krems Wiener Neustadt (nun Zollamt Österreich) vom 7. Februar 2017, Zahl: ***230000/00000/2016-1***, betreffend Verwaltungsabgabe zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0420 (Sanktionen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…