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Findok · Richtlinien

GebR 2025 Rz 1813–1816

31.1.10. Befreiungen

geltende FassungRichtlinie2025-0.288.445gilt ab 01.04.2025

Inhaltsverzeichnis der GebR 2025

Wortlaut laut Findok

31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen Dolmetscher sowie Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den Bundesverwaltungsabgaben ausgenommen ist die Bestimmung von Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach § 15 MeldeV, anzuwenden (vgl. VwGH 27.4.2004, 2003/05/0082). Dies gilt auch für Befreiungstatbestände außerhalb des AVG. 31.1.10.2. Befreiungen im GebG Rz 1816: | § 14 TP 6 Abs. 3 lit. c | Befreiung für Erteilungen oder Neuausstellungen eines Aufenthaltstitels "Artikel 50 EUV". | § 14 TP 6 Abs. 3 lit. d | Befreiung für ausgestellte Schriften und vorgenommene Amtshandlungen in Verfahren um rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes gemäß der Verordnung (EU) 2018/848. | § 14 TP 8 Abs. 5 | Befreiung für Erteilungen und Neuausstellungen von Aufenthaltstiteln gemäß § 14 TP 8 Abs. 4, Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts gemäß § 14 TP 8 Abs. 4a und Schriften gemäß § 14 TP 8 Abs. 4c. | § 14 TP 9 Abs. 3 | Befreiung für Ausstellungen von Schriften gemäß § 14 TP 9 Abs. 1 und 2 und für die darin angeführten Amtshandlungen. | § 14 TP 11 Abs. 3 | Befreiung für Ausstellungen der in § 14 TP 11 Abs. 1 und 2 genannten Waffendokumente und für die darin angeführten Amtshandlungen. | § 14 TP 12 Abs. 6 | Befreiung für Ausstellungen von Schriften gemäß § 14 TP 12 Abs. 2 und für die in § 14 TP 12 Abs. 2 angeführten Amtshandlungen | § 14 TP 14 Abs. 3 | Befreiung für Bestätigungen über die Antragstellung gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. b des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Austrittsabkommen) und Strafregisterbescheinigungen, die aufgrund einer gebührenbefreiten Eingabe gemäß § 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 28 ausgestellt werden. | § 14 TP 16 Abs. 4 | Befreiung für die in § 14 TP 16 Abs. 1 und 2 angeführten Amtshandlungen. | § 14 TP 19 Abs. 5 | Befreiung für die Ausstellung der in § 14 TP 19 Abs. 1 angeführten Schriften und für die Vornahme der darin angeführten Amtshandlungen. | § 14 TP 20 Abs. 5 | Befreiung für die Ausstellung der in § 14 TP 20 Abs. 1 angeführten Schriften und die Vornahme der darin angeführten Amtshandlungen. | § 14 TP 21 Abs. 8 | Befreiung für die Ausstellung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) und die in diesem Verfahren angenommen Amtshandlungen sowie für die Wiederausfolgung des Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi). | § 14 TP 22 Abs. 5 | Befreiung für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises und die in diesem Verfahren vorgenommenen Amtshandlungen. | § 14 TP 24 Abs. 5 | Befreiung für die Ausstellung der in § 14 TP 24 Abs. 1 angeführten Schriften und die in diesen Verfahren vorgenommenen Amtshandlungen. | § 14 TP 25 Abs. 7 | Befreiung für die Ausstellung der in § 14 TP 25 Abs. 1 angeführten Schriften und die in diesen Verfahren vorgenommenen Amtshandlungen. | § 35 Abs. 6 | Befreiung für Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden. Randzahlen 1817 bis 1849: derzeit frei

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.288.445
GZ der Erstfassung
2025-0.125.283
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 24/2025
Stammnummer
83420
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 2)
Gültig
01.04.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF