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Findok · Richtlinien

GebR 2025 Rz 752–755

10.18. Grenzüberschreitende Abfallverbringung (§ 14 TP 19 GebG)

geltende FassungRichtlinie2025-0.288.445gilt ab 01.04.2025

Inhaltsverzeichnis der GebR 2025

Wortlaut laut Findok

10.18. Grenzüberschreitende Abfallverbringung (§ 14 TP 19 GebG) 10.18.1. Gegenstand der Gebühr Rz 750: In der Tarifpost 19 werden Erledigungsgebühren für verschiedene Verfahren der grenzüberschreitenden Abfallverbringung nach dem AWG 2002 festgelegt. Rz 751: Die Tarifpost 19 ist auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2022 gestellt werden, sowie auf Erledigungen anzuwenden, deren Ansuchen nach dem 31. Juli 2022 gestellt werden. 10.18.2. Höhe der Gebühr Rz 752: Erledigungsgebühr § 14 Tarifpost 19 Abs. 1 GebG | Z 1 | Genehmigung einer Ein- und/oder Ausfuhr gemäß § 69 Abs. 1 AWG 2002, mit Bescheid | 400 Euro | Z 2 | Genehmigung einer Durchführ gemäß § 69 Abs. 1 AWG 2002, mit Bescheid | 100 Euro | Z 3 | Vorabzustimmung gemäß § 71a AWG 2002, mit Bescheid | 850 Euro | Z 4 | Änderung einer Genehmigung gemäß § 69 Abs. 1 oder § 71a AWG 2002, mit Bescheid | 100 Euro 10.18.3. Befreiungen Rz 753: Neben den festgelegten Pauschalgebühren fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Aus diesem Grund sieht § 14 Tarifpost 19 Abs. 4 und 5 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 6 GebG (Eingaben) sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.18.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 754: Die Gebührenschuld für die Schriften des § 14 Tarifpost 19 GebG entsteht mit deren Hinausgabe. Rz 755: Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse die Schrift ausgestellt wird. Randzahlen 756 bis 759: derzeit frei

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.288.445
GZ der Erstfassung
2025-0.125.283
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 24/2025
Stammnummer
83420
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 2)
Gültig
01.04.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF