Findok · Richtlinien
VB-0400
Arbeitsrichtlinie Waffen
Fassung 2 — geltend ist 1141 AbschnitteStammnr. 27106
Fassungen
Inhalt der Fassung 2
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 1.2. Munition
- 1.3. Verbotene Waffen und Kriegsmaterial (Kategorie A)
- 1.4. Schusswaffen der Kategorie B
- 1.5. Schusswaffen der Kategorie C
- 1.6. Schusswaffen der Kategorie D
- 2. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr)
- 2.2. Einfuhr von verbotenen Waffen der Kategorie A und verbotener Munition
- 2.3. Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B und Munition für Faustfeuerwaffen
- 2.4. Einfuhr von Schusswaffen der Kategorien C und D
- 2.5. Ausnahmen
- 2.6. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 2.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
- 3. Innergemeinschaftlicher Verkehr
- 3.2. Gewerblicher Verkehr
- 3.2.1. Ausnahmen im gewerblichen Verkehr
- 3.3. Reiseverkehr
- 3.4. Begünstigte Personen
- 4. Generelle Ausnahmen
- 5. Strafbestimmungen
- Anlage 1
- Anlage 2
- 1.2. PARALASER 2000
- 1.3. Umgebaute Signalstifte
- 2. Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind (Abschnitt 1.3. Abs. 1 Z 2)
- 2.2. Kleinkalibergewehr Modell J-20, Kal. .22 l.r.
- 3. „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ (Abschnitt 1.3. Abs. 1 Z 6)
- 3.2. Manrikigusari
- 3.3. Handkrallen-Ninja
- 3.4. Gewichtshandschuh KWON
- 3.5. Bowie-Messer mit Schlagringgriff
- Anlage 3
- Muster 2: Waffenbesitzkarte
- Muster 3: Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gemäß § 39 des Waffengesetzes 1996
- Muster 4: Europäischer Feuerwaffenpass
- Muster 5: Erlaubnisschein gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 zum Verbringen von Waffen/Munition aus der Republik Österreich
- Muster 6: Anlage zu Abschnitt 5 des Erlaubnisscheines gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996
- Muster 7: Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 zur Verbringen von Waffen/Munition in die Republik Österreich
- Muster 8: Anlage zu Abschnitt 5 der Einwilligungserklärung gemäß § 37 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996
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