RIS AI

Findok · Richtlinien

VB-0400

3. „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ (Abschnitt 1.3. Abs. 1 Z 6)

überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2018.

Wortlaut laut Findok

3. "Schlagringe", "Totschläger" und "Stahlruten" (Abschnitt 1.3. Abs. 1 Z 6) 3.1. Karate Hand- bzw. Fußband Diese, in die Position 9304 einzureihenden Schlagwaffen in Form metallverstärkter Arm- bzw. Fußbänder werden vielfach als Muskeltrainingsgeräte zum Kauf angeboten. Die Geräte bestehen in der Regel aus ca. 6 cm breiten, mit mehreren aufgenieteten Bleiplatten versehenen Leder- oder Kunststoffriemen, die mittels zweier Schnallen um Hand- bzw. Fußgelenke zu befestigen sind. Die Bleiplatten können entweder frei oder mit Leder oder Kunststoff überzogen sein. Das Gewicht eines Paares der Armbänder beträgt rund 50 dkg, eines Paares der Fußbänder rund 80 dkg. Die Geräte sind geeignet, schwere Körperverletzungen zu bewirken und können, insbesondere wenn empfindliche Körperstellen wie etwa die Schläfe oder der Hals getroffen werden, tödliche Wirkung haben.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0035-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
Gültig
01.03.2007 bis 31.12.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF