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Findok · Richtlinien

VB-0400

3.2. Manrikigusari

überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2018.

Wortlaut laut Findok

3.2. Manrikigusari Diese, in die Position 9304 einzureihende Schlagwaffe (Totschläger) besteht aus zwei Stäben, die mit einer Kette beweglich miteinander verbunden sind. Neben dem Austeilen von Schlägen kann die Waffe auch zum Würgen oder Festklemmen von Gliedmaßen verwendet werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0035-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
Gültig
01.03.2007 bis 31.12.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF