Findok · Richtlinien
VB-0400
3.2. Manrikigusari
überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2018.
Wortlaut laut Findok
3.2. Manrikigusari
Diese, in die Position 9304 einzureihende Schlagwaffe (Totschläger) besteht aus zwei Stäben, die mit einer Kette beweglich miteinander verbunden sind. Neben dem Austeilen von Schlägen kann die Waffe auch zum Würgen oder Festklemmen von Gliedmaßen verwendet werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0035-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0040-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27106
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 31.12.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF