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Findok · Richtlinien

VB-0400

1.3. Verbotene Waffen und Kriegsmaterial (Kategorie A)

überholte Fassung (bis 25.07.2012)RichtlinieBMF-010311/0070-IV/8/2010gilt ab 16.07.2010

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.07.2010 bis 25.07.2012.

Wortlaut laut Findok

1.3. Verbotene Waffen und Kriegsmaterial (Kategorie A) (1) Verbotene Waffen sind gemäß § 17 Abs. 1 WaffG: 1.Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B.zB "schießende Kugelschreiber", Stockdegen sowie die in Anlage 2 unter Ziffer 1 angeführten Waffen); 2.Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind (z. B.zB die in Anlage 2 unter Ziffer 2 angeführten Waffen); 3.Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm; 4.Flinten (Schrotgewehre) mit Vorderschaftrepetiersystem (Pumpguns); 5.Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles (Schalldämpfer) oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind sowie die erwähnten Vorrichtungen allein; 6.die unter der Bezeichnung "Schlagringe", "Totschläger" und "Stahlruten" bekannten Hiebwaffen (z.B.zB die in Anlage 2 unter Ziffer 3 angeführten Waffen); (2) Als Kriegsmaterial gelten die durch die Verordnung der Bundesregierung BGBl. Nr. 540/1977 festgelegten Gegenstände. Die Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen für Kriegsmaterial sind in der FindokArbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) enthalten.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0070-IV/8/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 11)
Gültig
16.07.2010 bis 25.07.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF