Findok · Richtlinien
VB-0400
1.3. Verbotene Waffen und Kriegsmaterial (Kategorie A)
überholte Fassung (bis 25.07.2012)RichtlinieBMF-010311/0070-IV/8/2010gilt ab 16.07.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.07.2010 bis 25.07.2012.
Wortlaut laut Findok
1.3. Verbotene Waffen und Kriegsmaterial (Kategorie A)
(1) Verbotene Waffen sind gemäß § 17 Abs. 1 WaffG:
1.Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B.zB "schießende Kugelschreiber", Stockdegen sowie die in Anlage 2 unter Ziffer 1 angeführten Waffen);
2.Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind (z. B.zB die in Anlage 2 unter Ziffer 2 angeführten Waffen);
3.Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
4.Flinten (Schrotgewehre) mit Vorderschaftrepetiersystem (Pumpguns);
5.Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles (Schalldämpfer) oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind sowie die erwähnten Vorrichtungen allein;
6.die unter der Bezeichnung "Schlagringe", "Totschläger" und "Stahlruten" bekannten Hiebwaffen (z.B.zB die in Anlage 2 unter Ziffer 3 angeführten Waffen);
(2) Als Kriegsmaterial gelten die durch die Verordnung der Bundesregierung BGBl. Nr. 540/1977 festgelegten Gegenstände. Die Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen für Kriegsmaterial sind in der FindokArbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) enthalten.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0070-IV/8/2010
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0040-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27106
- Enthalten in Fassung
- 2 (geltend: 11)
- Gültig
- 16.07.2010 bis 25.07.2012
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF