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Findok · Richtlinien

VB-0400

3.2.1. Ausnahmen im gewerblichen Verkehr

überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 16.07.2010

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.07.2010 bis 31.12.2018.

Wortlaut laut Findok

3.2.1. Ausnahmen im gewerblichen Verkehr (1) Für das Verbringen von Schusswaffen der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schusswaffen aus einem Mitgliedstaat der GemeinschaftEuropäischen Union nach Österreich benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung (Abschnitt 3.2. Abs. 1). (2) Werden die nachstehend angeführten Waren von anderen als den unter Abs. 1 genannten Personen verbracht, so ist ebenfalls keine vorherige Einwilligungserklärung erforderlich: a)Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung; b)andere Schusswaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind (z. B.zB Vorderladerpistolen und Vorderladerrevolver mit Perkussionszündung); c)Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2 - Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt; d)Zimmerstutzen, d.s. zum Scheibenschießen bestimmte Schusswaffen; e)Munition für die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen. Hinweis: Die unter a) bis e) angeführten Ausnahmen gelten auch dann für Schusswaffen, wenn diese unter die Bestimmungen für Kriegsmaterial (VB-0401) fallen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0035-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
Gültig
16.07.2010 bis 31.12.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF