Findok · Richtlinien
VB-0400
3.3. Handkrallen-Ninja
überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2018.
Wortlaut laut Findok
3.3. Handkrallen-Ninja
Bei dieser, in die Position 9304 einzureihenden Schlagwaffe handelt es sich um einen ca. 3 mm starken, 30 mm breiten ovalen Eisenring mit vier aufgeschweißten krallenähnlich gebogenen und zugefeilten, ca. 4 mm starken Rundeisenstäben.
An dem Eisenring ist ein Gurt angenäht, der mittels eines querlaufenden, schmäleren Gurtes mit dem Handgelenk verbunden werden kann.
Die Krallen sind in der Regel nach innen gerichtet, können aber auch an der Außenseite der Hand angebracht werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0035-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0040-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27106
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 31.12.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF