Findok · Richtlinien
VB-0400
1.2. PARALASER 2000
überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2018.
Wortlaut laut Findok
1.2. PARALASER 2000
Diese in die Position 9304 einzureihende Waffe ist einem Hand-Haarfön ähnlich. Sie besteht aus schwarzem Kunststoff und hat eine Länge von 220 mm und ein Gewicht von 800 Gramm. Mit der Waffe wird mittels zwei 9 V Batterien ein Laserstrahl erzeugt, der auf die Augen einer Person oder eines Tieres gerichtet, zu einer nur langsam nachlassenden, zunächst kompletten Blindheit führt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0035-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0040-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27106
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 31.12.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF