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Findok · Richtlinien

VB-0400

1.2. PARALASER 2000

überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2018.

Wortlaut laut Findok

1.2. PARALASER 2000 Diese in die Position 9304 einzureihende Waffe ist einem Hand-Haarfön ähnlich. Sie besteht aus schwarzem Kunststoff und hat eine Länge von 220 mm und ein Gewicht von 800 Gramm. Mit der Waffe wird mittels zwei 9 V Batterien ein Laserstrahl erzeugt, der auf die Augen einer Person oder eines Tieres gerichtet, zu einer nur langsam nachlassenden, zunächst kompletten Blindheit führt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0035-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
Gültig
01.03.2007 bis 31.12.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF