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Findok · Richtlinien

VB-0400

2.2. Kleinkalibergewehr Modell J-20, Kal. .22 l.r.

überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2018.

Wortlaut laut Findok

2.2. Kleinkalibergewehr Modell J-20, Kal. .22 l.r. Dieses in die Unterposition 9303 30 einzureihende halbautomatische Kleinkalibergewehr chinesischen Ursprungs ist als verbotene Waffe anzusehen, weil es über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum schleunigen Zerlegen eingerichtet ist (der Lauf sowie der Vorderschaft der Waffe sind mittels Bajonettverschluss samt Verriegelungswarze mit dem Gehäuse verbunden und können von diesem durch Betätigung des Entriegelungsknopfes und einer Drehbewegung rasch getrennt werden).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0035-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
Gültig
01.03.2007 bis 31.12.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF