Findok · Richtlinien
VB-0400
2.2. Kleinkalibergewehr Modell J-20, Kal. .22 l.r.
überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2018.
Wortlaut laut Findok
2.2. Kleinkalibergewehr Modell J-20, Kal. .22 l.r.
Dieses in die Unterposition 9303 30 einzureihende halbautomatische Kleinkalibergewehr chinesischen Ursprungs ist als verbotene Waffe anzusehen, weil es über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum schleunigen Zerlegen eingerichtet ist (der Lauf sowie der Vorderschaft der Waffe sind mittels Bajonettverschluss samt Verriegelungswarze mit dem Gehäuse verbunden und können von diesem durch Betätigung des Entriegelungsknopfes und einer Drehbewegung rasch getrennt werden).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0035-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0040-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27106
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 31.12.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF