…Es war daher zu Gunsten des Bw. amtswegig der weitere Milderungsgrund des zwischenzeitigen Wohlverhaltens des Bw. im Bezug auf die dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren nachfolgenden Voranmeldungszeiträume bei der Strafbemessung durch den unabhängigen Finanzsenat zu berücksichtigen. Nach Aussage seines Verteidigers in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat…
…Notlage gelegen ist und weiters auch, dass der Milderungsgrund des langen Zurückliegens der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten gegeben ist. Demgegenüber blieb nach Ansicht des Berufungssenates der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum ebenfalls unberücksichtigt. Das vom Bw. vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz im…
…zur Strafbemessung zutreffend ausgeführt, wurden die Milderungsgründe der mittlerweile erfolgten vollen Schadensgutmachung und des längeren Zurückliegens der Tat bei zwischenzeitigem Wohlverhalten seitens des Spruchsenates zu Unrecht nicht berücksichtigt und waren diese daher bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat zugunsten der Bw. ins Kalkül zu ziehen…
…A. (die laut Firmenbuch auch Gesellschafterin des Verbandes ist), nach sich gezogen hat. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe ein zwischenzeitiges Wohlverhalten des belangten Verbandes und das lange Zurückliegen der Taten der Entscheidungsträgerin, die zwischenzeitig erfolgte vollständige Schadensgutmachung (§ 5 Abs. 3 Z 4…
…2 2. Satz FinStrG gehandelt hat. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe ein zwischenzeitiges Wohlverhalten des belangten Verbandes und die vom belangten Verband nicht zu vertretende überlange Verfahrensdauer, die laut Rechtsprechung des EuGH auch hier mit einem Abschlag von € 500,00 zu…
…Strafbemessung ist aber andererseits als mildernd zu werten seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die erfolgte Schadensgutmachung, sowie das lange Zurückliegen der Tat und ein - jedenfalls laut Aktenklage - zwischenzeitiges Wohlverhalten in finanzstrafrechtlicher Hinsicht, als erschwerend kein Umstand, weshalb der Ausgangswert in gesamthafter Betrachtung auf € 2.000,00…
…im Alter von 6 und 12 Jahren Bedacht genommen und als Milderungsgründe die finanzbehördliche Unbescholtenheit des Bw., seine geständige Rechtfertigung und sein zwischenzeitiges Wohlverhalten bei länger zurückliegenden Taten berücksichtigt. Als erschwerend wurde demgegenüber kein Umstand angesehen. Unter Bedachtnahme auf diese sich ausschließlich zugunsten des Bw…
…als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der Bw., ihre geständige Rechtfertigung, die volle Schadensgutmachung und ihr zwischenzeitiges Wohlverhalten bei bereits länger zurückliegenden Tatzeiträumen, als erschwerend hingegen kein Umstand angesehen wurden. Unter Berücksichtigung der sehr guten wirtschaftlichen Verhältnisse der Bw. (monatliches Nettoeinkommen mehr als € 3.500…
…Vorgehen des Beschuldigten bei der Tatbegehung gewertet. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Taten bzw. das zwischenzeitige Wohlverhalten. Für die überlange Verfahrensdauer wird im Sinne der EuGH-Judikatur ein Abschlag von € 1.000,00 berücksichtigt. Als weiterer Milderungsgrund…
mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…
…dieser Milderungsgrund wegfällt. Demgegenüber wurde jedoch nach Ansicht des Berufungssenates bei der erstinstanzlichen Strafbemessung der weitere Milderungsgrund des längeren Zurückliegens der Tathandlungen bei zwischenzeitigem Wohlverhalten zu Unrecht nicht berücksichtigt und war er daher bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat amtswegig mildernd zu Gunsten des Bw…
…bewusster Umleitung von Einnahmen auf das Privatkonto und Nichtaufnahme von beruflichen Einnahmen in die Buchhaltung keinesfalls geringfügig. Als weiterer Milderungsgrund ist jedoch das zwischenzeitige Wohlverhalten verbunden mit der Tatsache, dass die Taten schon vor längerer Zeit begangen wurden und sich die Beschuldigte seither wohlverhalten hat (…
…ich mir das nicht verbieten". Für die vom Beschuldigten als Lapalie bezeichnete Tat hat er dafür eine sehr hohe kriminelle Energie aufgewendet. Als zusätzliche Milderungsgründe sind von amtswegen die lange Verfahrensdauer und das zwischenzeitige Wohlverhalten seit der Tat zu werten, sodass trotz des hohen Verschuldensgrades…
…für einen bestimmten Zeitraum liegt, daher bei drei Taten von einem mehrfachen Tatentschluss auszugehen ist. Als weiterer Milderungsgrund ist jedoch das zwischenzeitige Wohlverhalten verbunden mit der Tatsache, dass die Taten schon vor längerer Zeit begangen wurden und sich der Beschuldigte seither wohlverhalten hat (§ 34 Abs…
…ist, erschwerend: das Zusammentreffen von Finanzvergehen und die Tatwiederholung. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Taten bzw. das zwischenzeitige Wohlverhalten, was vom Spruchsenat bereits als Verhalten nach der Tat beachtet wurde. Auch wenn im Vorlagebericht der Finanzstrafbehörde vom 24…
…wertete der Spruchsenat mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und die teilweise Schadensgutmachung, erschwerend: keinen Umstand. Als weiterer Milderungsgrund ist das zwischenzeitige Wohlverhalten verbunden mit dem langen Zurückliegen der Taten sowie der Umstand zu werten, dass es sich bei den Einkommensteuerhinterziehungen jeweils um einen Versuch gehandelt…
…Rechtsprechung des EuGHs mit einem Abschlag von € 1.000,00 berücksichtigt. Zudem war als mildernd das aktenkundige zwischenzeitige Wohlverhalten zu berücksichtigen. Bei den Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich aufgrund des Konkurses um keine vorübergehende Verkürzung, weil diese Abgaben uneinbringlich sind. Ausgehend von einem neuen verringerten…
…Zwischenzeitig ist von einer überlangen Verfahrensdauer - die zugegeben durch die länger dauernde Verhinderung der zunächst zuständigen Gerichtsabteilungen mit zu verantworten ist - auszugehen, für die laut Judikatur des EuGH im gegenständlichen Fall ein Abschlag von € 400,00 festgesetzt wird. Zudem ist von einem zwischenzeitigen Wohlverhalten…
…dass gemäß § 15 FinStrG auch Freiheitsstrafen (hier bis zu drei Jahren) ausgesprochen wurden.] Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Tat, das zwischenzeitige Wohlverhalten und der Wegfall der Spezialprävention, da die Beschuldigten nicht mehr unternehmerisch tätig sein werden, sowie die…
…der Tatentschluss über einen längeren Zeitraum als erschwerend zu werten, sodass insoweit bei den Erschwerungsgründen gesamt keine Änderung eintritt. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Taten sowie das zwischenzeitige Wohlverhalten bzw. die überlange Verfahrensdauer (wobei die Dauer teilweise vom…