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UFSW FSRV/0107-W/06Höhe der Geldstrafe wegen erstinstanzlich nicht berücksichtigter Milderungsgründe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…Es war daher zu Gunsten des Bw. amtswegig der weitere Milderungsgrund des zwischenzeitigen Wohlverhaltens des Bw. im Bezug auf die dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren nachfolgenden Voranmeldungszeiträume bei der Strafbemessung durch den unabhängigen Finanzsenat zu berücksichtigen. Nach Aussage seines Verteidigers in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat…

UFSW FSRV/0134-W/05Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.04.2006

…Notlage gelegen ist und weiters auch, dass der Milderungsgrund des langen Zurückliegens der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten gegeben ist. Demgegenüber blieb nach Ansicht des Berufungssenates der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum ebenfalls unberücksichtigt. Das vom Bw. vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz im…

UFSW FSRV/0156-W/05Vorsätzliche Handlungsweise hinsichtlich Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten sowie Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.04.2006

…zur Strafbemessung zutreffend ausgeführt, wurden die Milderungsgründe der mittlerweile erfolgten vollen Schadensgutmachung und des längeren Zurückliegens der Tat bei zwischenzeitigem Wohlverhalten seitens des Spruchsenates zu Unrecht nicht berücksichtigt und waren diese daher bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat zugunsten der Bw. ins Kalkül zu ziehen…

BFG RV/7300044/2019Verantwortlichkeit eines Verbandes wegen einer grob fahrlässigen Verkürzung von Altlastenbeiträgen durch seine Geschäftsführerin; Bindung an die rechtskräftige Bestrafung der Entscheidungsträgerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.09.2021Teil 3/3

…A. (die laut Firmenbuch auch Gesellschafterin des Verbandes ist), nach sich gezogen hat. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe ein zwischenzeitiges Wohlverhalten des belangten Verbandes und das lange Zurückliegen der Taten der Entscheidungsträgerin, die zwischenzeitig erfolgte vollständige Schadensgutmachung (§ 5 Abs. 3 Z 4…

BFG RV/7300018/2016Schätzung bei buchhalterischem Chaos als Grundlage eines Finanzstrafverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.10.2019Teil 2/2

…2 2. Satz FinStrG gehandelt hat. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe ein zwischenzeitiges Wohlverhalten des belangten Verbandes und die vom belangten Verband nicht zu vertretende überlange Verfahrensdauer, die laut Rechtsprechung des EuGH auch hier mit einem Abschlag von € 500,00 zu…

UFSL FSRV/0012-L/08Unaufmerksamer Zahnarzt, welcher bei Anwendung eines steuersparenden Mehrkontenmodells und verrechneter Zinsvorauszahlungen die teilweise Unüblichkeit letzterer (infolge angewandter niedrigerer Zinssätze bei deren Stornierung) nicht erkennt und deswegen eine fahrlässige Verkürzung von Einkommensteuer zu verantworten hat; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…Strafbemessung ist aber andererseits als mildernd zu werten seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die erfolgte Schadensgutmachung, sowie das lange Zurückliegen der Tat und ein - jedenfalls laut Aktenklage - zwischenzeitiges Wohlverhalten in finanzstrafrechtlicher Hinsicht, als erschwerend kein Umstand, weshalb der Ausgangswert in gesamthafter Betrachtung auf € 2.000,00…

UFSW FSRV/0054-W/07Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2007

…im Alter von 6 und 12 Jahren Bedacht genommen und als Milderungsgründe die finanzbehördliche Unbescholtenheit des Bw., seine geständige Rechtfertigung und sein zwischenzeitiges Wohlverhalten bei länger zurückliegenden Taten berücksichtigt. Als erschwerend wurde demgegenüber kein Umstand angesehen. Unter Bedachtnahme auf diese sich ausschließlich zugunsten des Bw…

UFSW FSRV/0147-W/06Ist einer Geschäftsführerin, die sich zur Erstellung der Buchhaltung einer geschulten Buchhaltungskraft und zur Erstellung der Umsatzsteuererklärungen eines Steuerberaters bedient hat, eine fahrlässige Abgabenverkürzung wegen unrichtiger Aufteilung des Vorsteuerabzuges im Zusammenhang mit unecht steuerbefreiten Grundstücksumsätzen vorwerfbar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.03.2007

…als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der Bw., ihre geständige Rechtfertigung, die volle Schadensgutmachung und ihr zwischenzeitiges Wohlverhalten bei bereits länger zurückliegenden Tatzeiträumen, als erschwerend hingegen kein Umstand angesehen wurden. Unter Berücksichtigung der sehr guten wirtschaftlichen Verhältnisse der Bw. (monatliches Nettoeinkommen mehr als € 3.500…

BFG RV/5300028/2019Zwischenzeitige absolute Verjährung und Wegfall der Gewerbsmäßigkeit bedingen teilweise Stattgabe und Neubemessung der Geldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.11.2020Teil 2/2

…Vorgehen des Beschuldigten bei der Tatbegehung gewertet. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Taten bzw. das zwischenzeitige Wohlverhalten. Für die überlange Verfahrensdauer wird im Sinne der EuGH-Judikatur ein Abschlag von € 1.000,00 berücksichtigt. Als weiterer Milderungsgrund…

UFSW FSRV/0040-W/05Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG? Absolute Verjährung der Strafbarkeit. Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2005Teil 2/2

mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…

UFSW FSRV/0111-W/06Vorliegen einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.02.2007Teil 2/2

…dieser Milderungsgrund wegfällt. Demgegenüber wurde jedoch nach Ansicht des Berufungssenates bei der erstinstanzlichen Strafbemessung der weitere Milderungsgrund des längeren Zurückliegens der Tathandlungen bei zwischenzeitigem Wohlverhalten zu Unrecht nicht berücksichtigt und war er daher bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat amtswegig mildernd zu Gunsten des Bw…

BFG RV/7300016/2023Jahrelange Abgabenhinterziehung einer Fotografin durch unvollständige Buchhaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.11.2025Teil 1/2

…bewusster Umleitung von Einnahmen auf das Privatkonto und Nichtaufnahme von beruflichen Einnahmen in die Buchhaltung keinesfalls geringfügig. Als weiterer Milderungsgrund ist jedoch das zwischenzeitige Wohlverhalten verbunden mit der Tatsache, dass die Taten schon vor längerer Zeit begangen wurden und sich die Beschuldigte seither wohlverhalten hat (…

BFG RV/3300006/2019Schmuggel eines E-Scooters (der in Österreich wegen Marktordnungsbeschränkungen nicht verzollt werden durfte)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.07.2022

…ich mir das nicht verbieten". Für die vom Beschuldigten als Lapalie bezeichnete Tat hat er dafür eine sehr hohe kriminelle Energie aufgewendet. Als zusätzliche Milderungsgründe sind von amtswegen die lange Verfahrensdauer und das zwischenzeitige Wohlverhalten seit der Tat zu werten, sodass trotz des hohen Verschuldensgrades…

BFG RV/7300002/2019Abgabenhinterziehung, Scheinrechnungen, Antrag auf bedingte Strafe, Erlöschen des Strafverfolgungsanspruches der Finanzstrafbehörde gemäß § 263 Abs. 2 StPO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.09.2021Teil 1/2

…für einen bestimmten Zeitraum liegt, daher bei drei Taten von einem mehrfachen Tatentschluss auszugehen ist. Als weiterer Milderungsgrund ist jedoch das zwischenzeitige Wohlverhalten verbunden mit der Tatsache, dass die Taten schon vor längerer Zeit begangen wurden und sich der Beschuldigte seither wohlverhalten hat (§ 34 Abs…

BFG RV/7300022/2021Einnahmen verheimlicht; keine Erinnerung mehr an die Abgabenhinterziehungen aufgrund langer Verfahrensdauer, In der mündlichen Verhandlung Einschränkung auf Strafbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.09.2021

…ist, erschwerend: das Zusammentreffen von Finanzvergehen und die Tatwiederholung. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Taten bzw. das zwischenzeitige Wohlverhalten, was vom Spruchsenat bereits als Verhalten nach der Tat beachtet wurde. Auch wenn im Vorlagebericht der Finanzstrafbehörde vom 24…

BFG RV/7300051/2018Abgabenhinterziehung durch Verwendung von Scheinrechnungen; Ausmaß der Scheinrechnungen schon in einem Schöffensenat festgestellt;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021Teil 2/2

…wertete der Spruchsenat mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und die teilweise Schadensgutmachung, erschwerend: keinen Umstand. Als weiterer Milderungsgrund ist das zwischenzeitige Wohlverhalten verbunden mit dem langen Zurückliegen der Taten sowie der Umstand zu werten, dass es sich bei den Einkommensteuerhinterziehungen jeweils um einen Versuch gehandelt…

BFG RV/7300024/2017Barzahlungen in Baubranche an (lt. Finanzamt) Scheinfirmen, keine Aufzeichnungen, diese Bürokratie sei laut Beschuldigten unüblich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.11.2020Teil 2/2

…Rechtsprechung des EuGHs mit einem Abschlag von € 1.000,00 berücksichtigt. Zudem war als mildernd das aktenkundige zwischenzeitige Wohlverhalten zu berücksichtigen. Bei den Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich aufgrund des Konkurses um keine vorübergehende Verkürzung, weil diese Abgaben uneinbringlich sind. Ausgehend von einem neuen verringerten…

BFG RV/7300012/2019Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis der Umsätze, da die UVZ vorsätzlich nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden, unabhängig vom Wissen über die nicht fristgerechte Meldung der UVAs durch die Steuerberaterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…vor einem längeren Zeitraum begangen wurden und sich der Beschuldigte seither wohlverhalten hat. Da der Milderungsgrund des faktischen Geständnisses weggefallen ist und der Erschwerungsgrund des wiederholten Tatentschlusses hinzugekommen ist, war selbst unter Berücksichtigung des zwischenzeitigen Wohlverhaltens für eine selbst teilweise Reduzierung der Geldstrafe kein Raum.…

BFG RV/7300070/2015Herrenarmbanduhr im Transit nicht der Verzollung beim first Point of entree zugeführt, Irrtum darüber, auch im Transit beim Betreten der Europäischen Union eine Verzollung durchzuführen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2019

…Zwischenzeitig ist von einer überlangen Verfahrensdauer - die zugegeben durch die länger dauernde Verhinderung der zunächst zuständigen Gerichtsabteilungen mit zu verantworten ist - auszugehen, für die laut Judikatur des EuGH im gegenständlichen Fall ein Abschlag von € 400,00 festgesetzt wird. Zudem ist von einem zwischenzeitigen Wohlverhalten…

BFG RV/7300043/2017Bestrafung wegen nicht durchgeführter Vorsteuerberichtigung, deren Kenntnis sich aus dem Notariatsakt und der Beschwerde (Tatsachen-Geständnis) ergibt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.06.2018

…dass gemäß § 15 FinStrG auch Freiheitsstrafen (hier bis zu drei Jahren) ausgesprochen wurden.] Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Tat, das zwischenzeitige Wohlverhalten und der Wegfall der Spezialprävention, da die Beschuldigten nicht mehr unternehmerisch tätig sein werden, sowie die…