…eine Geschäftsführerposition übernehme, schuldhaft handle, da er wisse der gesetzlichen Sorgfaltspflicht nicht zu entsprechen. Die Verjährung der Einhebung sei nicht eingetreten, da durch diverse Amtshilfeersuchen Unterbrechungshandlungen gesetzt worden seien. Am 2. August 2005 wurde der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
…ansatzweise durch Zahlungen erfolgt sei. Es sei festzustellen, dass ab dem Monat Juni 1999 auch die laufenden Lohnabgaben und die laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen sehr mangelhaft entrichtet worden seien. In der Berufung sei die Schuldlosigkeit mit der Übertragung der Funktion auf den zweiten Geschäftsführer Ing. R. S…
…dem Zeitpunkt an, als sich eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit der GmbH abgezeichnet habe, keinerlei Zahlungen an Gläubiger veranlasst und somit den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt. Dazu komme, dass mit diesen Belangen der zweite Geschäftsführer der GmbH, PR, befasst gewesen sei. Der Aufgabenbereich des Bw. sei in der…
…abgabenrechtlichen Belange verantwortlich gewesen. Nach Angaben des Bw. hätten zur konkreten Trennung in der Geschäftsführersphäre keine schriftlichen Vereinbarungen existiert. Nach den vorliegenden Erhebungsergebnissen sei zwar für die steuerlichen Belange und im konkreten Fall für die Ermittlung der Lohnabgaben der zweite Geschäftsführer C.H. zuständig gewesen…
…sei in dem Vertrag nicht vorgesehen und eine Eingliederung in den Betrieb sei ausdrücklich ausgeschlossen worden. Neben K. sei ein zweiter Geschäftsführer bestellt worden. Als Entgelt seien ein Stundenhonorar mit Höchstgrenzen sowie der Ersatz von Reise- und Kilometergeldern vereinbart worden. Die Parteien hätten ausdrücklich vereinbart…
…zu je 12 % beteiligt. Zweiter Geschäftsführer war - neben Herrn D. - bis 31. Oktober 1998 Herr G. . Mit Vertrag vom 2. November 1998 wurden zwischen der Bw. und Herrn D. die konkreten Vereinbarungen hinsichtlich seiner nunmehrigen alleinigen Geschäftsführertätigkeit bei der Bw. vereinbart. Seither legt Herr D…
…Anteilseignern. Der vom Geschäftsführer betriebene Gewerbebetrieb habe in den letzten Jahren keine Arbeitnehmer gehabt und sei ab 2000 stillgelegt worden. E.K. habe die anteiligen Betriebsergebnisse in seinen Einkommensteuererklärungen ausgewiesen; ab dem Veranlagungsjahr 2001 seien keine Einkünfte mehr enthalten. Der zweite Geschäftsführer der Bw. sei…
…Firmengeschäftskonto. Der zweite Geschäftsführer wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung als Zeuge befragt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer war seit 5.4.2012 selbständiger handelsrechtlicher Geschäftsführer der ***PS*** GmbH (Primärschuldnerin). Ebenso war ***GF2*** seit 5.4.2012 selbständiger handelsrechtlicher Geschäftsführer der…
…EG***, geboren am **.**.****, zuletzt wohnhaft in ***Adr14***, als zweiter Geschäftsführer tätig. Herr ***EG*** hat sich laut Auskunft des Zentralen Melderegisters am 18.4.2014 in Österreich abgemeldet und ist.in die Türkei verzogen. Eine Anschrift in der Türkei ist dem Zollamt nicht bekannt. Es ist…
…Bw. als Geschäftsführer der vorgenannten GmbH die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Insbesondere ist im Rahmen dieser Verpflichtung für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Aus dem Einwand des Bw., dass bis 14. November 1997 ein zweiter Geschäftsführer, Herr…
…auf den Bereich des Assemblings in technischer und personeller Hinsicht. Zur Wahrnehmung der kommerziellen Interessen der C. wäre ein zweiter Geschäftsführer bestellt bzw. bei dessen Ausscheiden zu bestellen. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 6. September 2007 wurde das über das Vermögen der C-GmbH…
…Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 folgend beurteilt, so dass solche Vergütungen weder Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen noch in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung bei der KG aufzunehmen sind, sieht er bei Vergütungen an Kommanditisten, die im Rahmen von Dienstverhältnissen zur Komplementär- GmbH "geschäftsführerähnlich" tätig…
…das HXX umgebaut hat, seitens der Stadtgemeinde, die an der GmbH mit 20 % beteiligt ist, ein zweiter Geschäftsführer zur Verfügung gestellt werden sollte. Nachdem sich im Bereich der XXXXXXX niemand bereit erklärte, das zu übernehmen, wandte sich der XXXXXXXXX I an mich, ob ich das…
…zweite OG- Gesellschafter) nicht wesentlich an der bf GmbH beteiligt, er führte die Geschäfte des gesamten Konzerns, bestehend aus allen Konzerngesellschaften, darunter die bf GmbH, ebenso wie in den Jahren zuvor seit 2005, und er war in diesem Zeitraum (2013-2015) auch organschaftlich bestellter Geschäftsführer…
…Mitwirkung, was diverse Zahlungen der Gesellschaft (Gehälter; Dienstnehmeransprüche) anging, gehabt. Derartige finanzielle Agenden seien seit jeher Angelegenheit des zweiten Geschäftsführers gewesen und habe dieser dem Bf. auch keinerlei Einsicht in seine diesbezügliche Tätigkeit gewährt. Dabei sei der Bf. stets davon ausgegangen bzw. habe mangels gegenteiliger…
…einzelunternehmerisch geführten bautechnischen Büro erzielt er Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ferner war der Bw Geschäftsführer und 50 %-Gesellschafter der P-GmbH. (im Folgenden kurz als GmbH bezeichnet). Zweiter Geschäftsführer war sein an der GmbH ebenfalls beteiligter Bruder RP. Über das Vermögen der GmbH wurde am 5…
…Veranlagung 2007 befragt nach seiner im Firmenbuch aufscheinenden GF-Tätigkeit für die P-GmbH/Ö, hatte der Bf den Bezug eines GF-Entgelts mit Verweis auf die Entlohnung des zweiten Geschäftsführers YY verneint. In den ESt-Erklärungen der nachfolgenden Jahre finden sich, wie bereits festgestellt…
…Veranlagung 2007 befragt nach seiner im Firmenbuch aufscheinenden GF-Tätigkeit für die P-GmbH/Ö, hatte der Bf den Bezug eines GF-Entgelts mit Verweis auf die Entlohnung des zweiten Geschäftsführers YY verneint. In den ESt-Erklärungen der nachfolgenden Jahre finden sich, wie bereits festgestellt…
…zugrundeliegenden Bescheide richten würde. In der am 2. Juni 2005 durchgeführten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat brachte der steuerliche Vertreter des Bw. ergänzend vor, dass zentrale Berufungspunkte einerseits die Kompetenzverteilung mit der zweiten Geschäftsführerin B.B. , die bereits vor der Unbenennung der GmbH in GmbH…
…dass der Bw. im Berufungszeitraum sowohl die Tätigkeit des Vertreters (Vermittlung von Arbeitskräften) aber auch jene des Geschäftsführers (Eintragung im Firmenbuch) tatsächlich ausübte. Ein zweiter Geschäftsführer war im Firmenbuch nicht eingetragen. Neben dem "Verkauf von Arbeitsstunden" (Verkaufsabschlüsse ) zählten Kundenbetreuung sowie Werbung für Neukunden, persönliche Überstellung…