5.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat Rz 261: Ist dem Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte seiner Arbeitstage im jeweiligen Kalendermonat die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das "große Pendlerpauschale". Urlaub oder Krankenstand sind für die Frage des Überwiegens auszuklammern…
…dann nicht bestehe, wenn der materielle Schwerpunkt des Berufsbildes nicht im Arbeitszimmer gelegen ist, auch wenn dieses die überwiegende Zeit beruflich genutzt werde. Nach der Rechtsprechung liege der Tätigkeitsschwerpunkt bei Außendienstmitarbeitern regelmäßig außerhalb des Arbeitszimmers. Daher seien die Kosten im gegenständlichen Fall nicht abzugsfähig. Mit…
…die Verbindung im Jahr 2006 könnten jederzeit vorgelegt werden. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Das große Pendlerpauschale steht nur zu, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist (§ 16 Abs…
…belangten Behörde vom 12. Mai 2026 wurde bekanntgegeben, dass diese Eingaben an der rechtlichen Würdigung nichts ändern würden. Es sei weiterhin das zeitliche Überwiegen nicht nachgewiesen worden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Nachdem seitens der belangten Behörde die Beschwerdepunkte "Unterhaltsabsetzbetrag" bzw. "Familienbonus Plus…
…Mittelpunkt (Schwerpunkt) einer Tätigkeit (eines Berufsbildes) gelegen ist. Im Zweifel wird darauf abzustellen sein, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH 08.05.2003, 2000/15/0176, VwGH 02.06.2004…
…von 365 Tagen am Studienort in Edinburgh auf, konnte aufgrund des Vorbringens sowie der nachgereichten Unterlagen ein zeitliches Überwiegen der Aufenthalte in Österreich glaubhaft gemacht werden. Im Rahmen des Parteiengehörs wurde seitens der belangten Behörde im konkreten, im Vergleich zur Vielzahl von Studierenden im Drittland…
…Ich habe am 3.6.2013 eine Lehre bei der Firma BB begonnen. Ich habe seit dem 24.10.2013 das Fahrzeug in alleiniger Verwendung. 11. Wo befindet sich Ihr zeitlich überwiegender Aufenthalt ? Antwort: In Österreich. 12. Führen Sie für das betreffende Fahrzeug ein Fahrtenbuch …
…die sich während der Schulwoche ständig am Schulort aufhalten, sofern nicht im Einzelfall ein zeitliches Überwiegen der Aufenthalte im anderen Land gegeben wäre. Der ständige Aufenthalt am Schulort werde (in dem damals strittigen Fall) nicht durch das Verbringen der Ferien in einem anderen Land unterbrochen…
…in Österreich aus ?...: Antwort: Ich übe in Österreich keine berufliche Tätigkeit aus. Ich bin Geschäftsführerin der X-GmbHuCoKG mit Sitz in D-Ort1-Nr1 in Bayern. 11. Wo befindet sich Ihr zeitlich überwiegender Aufenthalt ? Antwort: In Österreich. Ich lebe in Österreich, jedoch arbeite ich in…
…im Ausland zur nicht überwiegenden Verwendung im Bundesland übergegangen ist (vgl. die zitierten Judikate). Nach ho. Ansicht ist in diesem Zusammenhang ein kilometermäßiges und nicht ein zeitliches Überwiegen außerhalb des Bundesgebietes ausschlaggebend. Dass auch das Finanzamt davon ausgeht, dass ein kilometermäßiges Überwiegen in Deutschland vorliegt…
…596,5 (2001: 1.137) Stunden. Die in den Reisekostenabrechnungen nicht enthaltenen Fahrten innerhalb von 25 km seien von einem derart untergeordneten Ausmaß, dass ein zeitliches Überwiegen des Außendienstes angenommen werden könne. Die Bürotätigkeit des Bw. als Versicherungsmakler und Kreditvermittler mit daraus resultierendem Einkommen in…
…Aber bereits bei dieser Berechnung ergibt sich ein zeitliches Überwiegen der Tätigkeit im Außendienst. | Gesamtstdn. | AD Tage | ID Tage | Monat | 171 | 3 | 11 | Jänner | 154 | 10 | 9 | Februar | 167 | 14 |…
…Jänner 2010 wies das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten die Berufung als unbegründet ab. In zeitlicher Hinsicht müssten die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. "Daher steht ein Pendlerpauschale nur dann zu, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung…
5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…
…Gegenbeweis widerlegt werden, der jedoch - wie im Zuge der Beweiswürdigung dargelegt - nicht erbracht wurde. Selbst wenn man im Übrigen ein zeitliches Überwiegen außerhalb des Bundesgebietes zugunsten des Bf. aufgrund seiner Vollzeitbeschäftigung in der Schweiz bejahen wollte (was jedoch ebenfalls nicht nachgewiesen wurde), wäre für seinen…
…einer weitaus überwiegenden Nichtverwendung des Kraftfahrzeuges in Österreich der Gegenbeweis iSd § 82 Abs. 8 erster Satz KFG jedenfalls als erbracht anzusehen ist, dass aber auch eine bloß überwiegende Nichtverwendung in Österreich ausreichend ist. Dabei wird unionsrechtskonform auf ein kilometermäßiges und nicht ein zeitliches Überwiegen außerhalb…
…Ort, sondern auch die damit verbundene Reisetätigkeit maßgeblich. Angesichts der nur geringen Differenz zwischen "Innen- und Außentagen" (nur 10 Tage) und der vielen ausgewiesenen Reisetage erschien ein zeitliches Überwiegen der Anwesenheit im Büro nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass bei mehrtägigen Auslandsaufenthalten Vor- und Nachbereitungsarbeiten, die…
…Putten), C242/05 (van de Coevering) ua.), ist damit nach Auffassung des Gerichtes eine fahrende Verwendung und nicht ein zeitliches Überwiegen mit sämtlichen Ruhendvorgängen gemeint. Der EuGH selbst überlässt die Auslegung des angeführten Begriffes dem nationalen Gericht. Nach der ständigen Rechtsprechung (VwGH 19.12.2023…
…Vorlage von Aufzeichnungen. Da aber die Beschwerdeführerin selbst das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit auf Dächern mit "nur" 50% der Arbeitszeit beziffert, kann alleine wegen dieser Tätigkeit ein zeitliches Überwiegen nicht festgestellt werden. Andererseits bezieht sich die Beschwerdeführerin aber auch auf die Gefahr, die durch Ruß…
…EuGH 27.4.2012, C-114/11 ua.), ist damit nach Auffassung des Gerichtes eine fahrende Verwendung und nicht ein zeitliches Überwiegen mit sämtlichen Ruhendvorgängen gemeint. Der EuGH selbst überlässt die Auslegung des angeführten Begriffes dem nationalen Gericht. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass der Gegenbeweis nach…