… 2 Abs. 5 Z 2 UStG sieht vor, dass eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht unternehmerisch ist. Umsätze aus einer solchen Tätigkeit unterliegen daher einerseits nicht der Umsatzsteuer, andererseits können die mit einer derartigen Tätigkeit zusammenhängenden Vorsteuern…
…a) in Bezug auf die Rechnungen der ***11*** Bau- u. Immobilien GmbH eine Mehrwertsteuerhinterziehung vorlag und bejahendenfalls, b) dass die beschwerdeführende Partei wusste oder hätte wissen müssen, dass die mit ihr erzielten Umsätze der ***11*** Bau- u. Immobilien GmbH in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen waren. IV…
…Unternehmer innerhalb der EU weder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, noch seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die Lieferung ausgeführt wird, hat. In diesen Fällen kommt Abs. 6 nicht zur Anwendung. 3. Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen…
…wurde vom Finanzamt der Nachweis, dass die Bf von einem Umsatzsteuerbetrug der ***11*** Bau und Immobilienberatungs GmbH wusste oder wissen hätte müssen nicht erbracht. Das Finanzamt hat sich bei der Erlassung der angefochtenen Bescheide im September 2017, also schon lange nach den behördlichen Erhebungen im…
…Allgemein wird hierbei gelten, dass ein umso höheres Maß an Wachsamkeit und entsprechenden Maßnahmen vom Abnehmer verlangt werden muss, je ungewöhnlicher sich die Geschäftsverhältnisse im Einzelfall darstellen. Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder zumindest hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab, die die Abgabenbehörde…
…wusste oder hätte wissen müssen, dass der zur Begründung dieses Rechts geltend gemachte Umsatz in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf eine vorhergehende oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war, rechtlich hinreichend nachzuweisen (vgl. EuGH C-285/11). Ein Wissenmüssen…
…Kaufmannes sei nicht erfüllt worden, die Transaktionen mit den beiden Geschäftspartnern bzw. einer dahinter agierenden Person seien als unüblich einzustufen. Der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin habe gewusst oder wissen müssen, dass Umsätze im Zusammenhang mit einer Umsatzsteuerhinterziehung gestanden habe. Hingewiesen werde darauf, dass der Geschäftsführer der…
…Indiz für das Wissen-Müssen um Umsatzsteuerbetrug in der EU heranzuziehen. Die entsprechende Argumentation der belangten Behörde im fortgesetzten Verfahren ist damit zu verwerfen, verweist die belangte Behörde weiterhin auf die Ausgangsseite der Bf., also die Ausfuhrlieferungen an die ***AG*** bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen…
…Feststellungsübereinkommens. 3. Zwischen den Verfahrensparteien bestehen unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Beschwerdeführerin - aufgrund der Umstände der im Beschwerdezeitraum mit den Geschäftspartnern in den Niederlanden abgeschlossen Rechtsgeschäfte - vom Umsatzsteuerbetrug hätte wissen müssen oder nicht. Ob die Beschwerdeführerin bzw. der organschaftliche Vertreter gutgläubig, also mit der Sorgfalt…
…erklärt. 3. Zwischen den Verfahrensparteien bestehen unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Beschwerdeführerin - aufgrund der Umstände der im Beschwerdezeitraum mit den Geschäftspartnern in den Niederlanden abgeschlossen Rechtsgeschäfte - vom Umsatzsteuerbetrug hätte wissen müssen oder nicht. Ob die Beschwerdeführerin bzw. der organschaftliche Vertreter gutgläubig, also mit der Sorgfalt…
…verwerfen. Tatsächlich braucht es im Lichte der Rechtsprechung des EuGH auch keine gesetzliche Bestimmung zur Versagung des Vorsteuerabzuges, weil - so der EuGH - im Falle des Wissens oder Wissen-Müssens um Umsatzsteuerbetrug das Recht auf Vorsteuerabzug unionsrechtlich gar nicht entsteht (vgl. hierzu EuGH 18.12.2014…
…späteres Wissen oder Wissenmüssen sein, sondern das Wissen bzw. Wissenmüssen zum Zeitpunkt der Leistung bzw. Rechnungslegung durch den Lieferanten. Eine Anwendung der Bestimmung des § 12 Abs. 14 UStG beschränkt sich im gegenständlichen Fall also auf die Frage, ob unsere Mandantschaft vom Umsatzsteuerbetrug hätte wissen müssen…
…gegenständlichen Karussellbetrug (und nicht irgendeinem anderen) befasst gewesen wäre und - entgegen der Meinung der steuerlichen Vertretung - den völlig identen und damit einzig relevanten Sachverhalt zu beurteilen gehabt hätte. Zum Tatbestand des "Wissen oder Wissen hätte müssen" hätte der Verwaltungsgerichtshof in diesem Verfahren diesen Tatbestand (jetzt …
…Bf. nunmehr vorwerfe. Diesbezüglich verwies der Steuerberater nochmals auf den Fachartikel von Tumpel/Prechtl vom 6.November 2006 (SWK 31/2006-Seite 872-Pkt. 4.2. Wissen und „Wissenmüssen“ des Unternehmers und Punkt 5. Zusammenfassung), sowie auf die EuGH-Ausführungen in der Sache Rs. Axel…
…folgenden Punkte herauszustreichen seien: "Wissen oder wissen müssen“ [über die Hinterziehung von Umsatzsteuern durch vor- bzw. nachgelagerte Unternehmen]: Gf. verneinte, diesbezüglich etwas gewußt zu haben, bestritt, dass sie über die Hinterziehung von Umsatzsteuern durch vor- bzw. nachgelagerte Unternehmen "wissen musste und und konnte" und führte…
…2009/13/0172, welches in der Abgabenangelegenheit der C-GmbH ergangen sei, fast ausschließlich auf das „Wissen“ oder „Wissen hätte müssen“ des möglichen Karussellbetruges im Bereich der Umsatzsteuer in den Jahren 2001 und 2002 seitens der Bf. stütze. Nur „in eventu" halte die Behörde ihre…
…S. einzuvernehmen, weil der Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt worden wäre. Mehr habe der steuerliche Vertreter nicht vorzubringen. Der Amtsvertreter verwies zur Frage des "Wissen oder wissen hätte müssen", um die es dem Finanzamt einzig und allein gehe, auf das Erkenntnis des VwGH vom 26. März…
…ig Lieferung, eine Umsatzbesteuerung durchzuführen, wenn anhand objektiver Umstände nachgewiesen ist, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen , dass er sich durch den Umsatz an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat. Das war der Kernsatz des EuGH C-131/13. Diese…
…08.06.2017; ON I, 416ff). Ob der Umsatzsteuerbetrug zu einer strafrechtlichen Verurteilung führt oder ob eine strafrechtliche Verfolgung (überhaupt) noch möglich ist, ist für die Frage, ob der Vorsteuerabzug aufgrund des Wissen-Müssen um den Umsatzsteuerbetrug versagt wird, irrelevant (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5 (2017…
…Fehlen von Rechnungen und des geringen Kaufpreises - entsprechend dem Tatbild des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben…