…dass die Bw. im fraglichen Zeitraum nicht nur zivilrechtliche, sondern auch wirtschaftliche Gesellschafterin der C GmbH war. Im Hinblick auf den im Rahmen dieses Berufungsverfahrens mit Schreiben vom 24. Februar 2006 vorgelegten Partnervertrag vom 13. März 1996 und die dort verankerte Gewinnabrede ist zu sagen…
…bis 31.12.2011 dort beschäftigt. Gesellschafter oder Geschäftsführer war der Bf. bei der ***Ges*** (FN ***Ges-FB***) zu keinem Zeitpunkt - auch nicht in faktischer oder tatsächlicher Hinsicht. Auch war er nicht wirtschaftlicher Eigentümer von Geschäftsanteilen an der ***Ges***. Darüberhinaus hatte er keine generellen oder…
…war unverzinst. Der Vertrag lautet auszugsweise wie folgt: " … Auf Grund des zwischen dem Gesellschafter DIB (FN abc) und dem Darlehensgeber, als Treugeber, abgeschlossenen Treuhandvertrages ist der Darlehensgeber wirtschaftlicher Gesellschafter der Rechtsvorgängerin. Die Beteiligung entspricht rund 20,81250 % am gesamten Stammkapital. … …
…Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Beteiligungen auf die ***1*** ***2***, k.s. nicht von Bedeutung. Wie in der Bescheidbegründung ausgeführt, ist auf Grundlage von Art 3 Abs 2 DBA nach dem Recht des jeweiligen Anwenderstaates und unabhängig von der Behandlung der Gesellschaft im DBA…
…1.2006, RSs C-494/2003, Senior Engineering Investments BV), kann auch ein Großmutterzuschuss gesellschaftsteuerpflichtig sein. Danach ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, rein auf die Herkunft der Mittel abstellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Leistung von Einlagen oder Zuschüssen zuzurechnen ist. Zugrunde…
…die Beteiligung der Betriebszweck der Z. SLK k.s. gefördert werde und dass zwischen den Gesellschaften enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen. Die Beteiligung sei daher notwendiges Betriebsvermögen. Die Beteiligung könne nach dem Vorbringen des steuerlichen Vertreters aber auch als gewillkürtes Betriebsvermögen der Z. SLK k.s…
…Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde der Berufungswerber ersucht, anhand eines angeschlossenen Fragebogens seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse…
…war die Annahme der Finanzbehörde anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung, dass P.L. in seiner Funktion als director der Limited bzw aufgrund seiner Gestaltungsmöglichkeiten als Geschäftsführer auch wirtschaftlicher Machthaber (Gesellschafter) gewesen sei. Diese Annahme erhärtete sich dadurch, dass das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung im Verfahren betreffend…
1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…
…den Beschuldigten. Dabei wurde die bestehende Forderung der Gesellschaft an den Gesellschafter auf dem Verrechnungskonto um diesen Betrag verringert. Ein tatsächlicher Erwerb der Gesellschaft wäre jedoch nicht erfolgt, da nach wie vor der Gesellschafter wirtschaftlicher Eigentümer dieses Kraftfahrzeuges geblieben sei. Mit Buchung vom 31. Dezember…
…2.1 wirtschaftliche Begründung der Holdingfunktion: Anfang 2003 habe die ***T***-Gruppe die Entscheidung getroffen, die Bf. als zentrale Holdinggesellschaft für die nicht-***LandX*** Beteiligungen zu etablieren, um mögliche Synergien verstärkt zu nutzen. Da Österreich geographisch im Zentrum der meisten nicht-***LandX*** Gesellschaften gelegen sei…
…Geschäftsführer in den Organismus der Gesellschaft eingegliedert sei. Die Geschäftstätigkeit der Bw habe im Streitzeitraum ausschließlich in der Erbringung von Beratungsleistungen bestanden, welche allein durch Herrn XY ausgeführt worden seien. Es habe keine Büroinfrastruktur, kein Personal und auch sonst keinen rechtlichen oder wirtschaftlichen Organismus gegeben…
…ist weder Gesellschafter noch wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile der Gesellschaft. Den Bf. und KT verbindet ein verwandtschaftliches Verhältnis. 2. Beweiswürdigung Hinsichtlich Betriebsprüfung und deren Ergebnis kann auf den aktenkundigen Außenprüfungsbericht verwiesen werden, wonach aufgrund durchgeführter Schwarzverkäufe verdeckte Ausschüttungen festgesetzt wurden. Dass die Gesellschaft mittlerweile aus…
…dass dies im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft geschieht und der Geschäftsanteil des Bf nahezu wertlos sei. In der Präambel wurde zudem festgehalten: "Präambel (…) Lit E: Der Verkäufer hat zudem als Darlehensgeber der Gesellschaft (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses firmierend als ***AH*** GmbH…
…93 Abs. 2) der Schuldner der Kapitalerträge zum Abzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Aufgrund des Vorliegens einer verdeckten Ausschüttung an den Geschäftsführer der Bw., der aufgrund von Abmachungen mit den im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaftern in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch als Anteilsinhaber anzusehen ist, wurde die Bw. daher…
…von wirtschaftlichem Eigentum ausgegangen werden könne. Als Konsequenz daraus seien daher steuerliche Folgen wie Aufwendungen und Erträge aus den Beteiligungen nicht dem österreichischen Steuersubjekt zuzuordnen. Wenn Stimmrecht, Dividendenbezugsrecht und Chancen auf Wertsteigerungen im Konzern sofort weitergeleitet werden müssen, sei die Bf. als österreichische Gesellschaft in…
Die Kriterien des VwGH zur Beurteilung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen sind Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Ellinger et al., § 21 BAO, E 87; VwGH 10.5.1988, 87/14/0084). An diesen Kriterien werden auch Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern gemessen; eine Vereinbarung muss…
…zinslose Gesellschaftsdarlehen (hier: Bw. an FG) sind nicht fremdüblich und bewirken eine verdeckte Ausschüttung, insbesondere dann, wenn sich die Körperschaft selbst refinanzieren muss (vgl. VwGH 30.5.1989, 88/14/0111; 6.2.1990, 89/14/0034). Mit anderen Worten - hat die Bw. in wirtschaftlicher…
…die Stelle einer wirtschaftlich gebotenen Kapitalzufuhr tritt (VwGH 27.5.1998, 95/13/0171, 10.7.1996, 94/15/0114). Im Übrigen geht sie selbst in ihrer - anlässlich der Berechnung des Beteiligungsverhältnisses im Aktenvermerk vom 29. Dezember 1988 getroffenen - Würdigung der stillen Gesellschaftsverträge mit der…
…EStG). Daher war auf das diesbezügliche Vorbringen in der Beschwerde nicht weiter einzugehen. Ist der atypisch Stille gleichzeitig Gesellschafter der GmbH, ist nach der Judikatur des VwGH eine Mitunternehmerschaft nicht anzuerkennen, wenn das vom stillen Gesellschafter zugeführte Kapital nur den wirtschaftlichen Erfolg hat, Eigenkapital der…