…Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Als erheblich behindert gilt ein Kind gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967…
…Dem dürfte die Überlegung zugrunde liegen, dass die Frage, ob eine behinderte Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, nicht schematisch an Hand eines in einem bestimmten Zeitraum erzielten Einkommens, sondern nur unter Berücksichtigung von Art und Grad der Behinderung bzw…
…Syndroms festgestellt. Der Grad der Behinderung wurde wieder mit 50 % bestimmt. Der Untersuchte sei voraussichtlich nicht dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Gutachten vom 7.7.2014 wird in der Anamnese ausgeführt, dass das Kind eine Facharbeiterkurzausbildung beim BFI absolviert habe. Die…
…Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Behinderungsgrad des Bf. betrage 30%. Gegen diesen Bescheid brachte der Vertreter des Bf. (Sachwalter) am 17.08.2013 Beschwerde ein. Begründend…
…einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Eine Behinderung im Sinn des § 8 Abs. 5 FLAG mit einem Grad von mindestens 50 v.H. kann durchaus die…
…dass sie auf Grund eines posttraumatischen Syndroms und einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung im Ausmaß von 40% behindert, jedoch voraussichtlich nicht dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dies geht zum einen aus dem am 14. Mai 2004 aus zwei Teilgutachten erstellten Gesamtgutachten des Bundessozialamtes hervor…
…Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande waren, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Es ergeben sich folgende Stichtage bzw Zeiträume: Bis Vollendung des 21. LJ am 20.10.1985, jedoch längstens bis Vollendung des 27…
…Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern…
…Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen", Anspruch auf Familienbeihilfe. Dies bedeutet, dass bei volljährigen Kindern, denen nicht schon aus anderen Gründen als aus…
…jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die voraussichtliche Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen…
…v.H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Berufungsbehörde folgt der Stellungnahme des Bundessozialamtes vom 1.10.2002, da diese auf einem ausführlichen und schlüssigen fachärztlichen Gutachten ( Dr. H.R…
…der Untersuchte wegen einer seit dem 4. Lebensjahr bestehenden Erkrankung (schizophrene Psychose) voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Eine Ablichtung des Gutachtens des Facharztes für Neurologie u. Psychiatrie Dr. S, dem sich das vorgenannte Bundesamt angeschlossen hat, liegt bei. Da auf…
…spätestens vor Vollendung des 27.Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert…
…(Trisomie 21 mit hochgradiger geistiger Behinderung) sowie, dass der Untersuchte voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, fest. Eine Ablichtung des Gutachtens des Facharztes für Nervenkrankheiten Dr. S., dem sich das vorgenannte Bundesamt angeschlossen hat, liegt bei. Da auf Grund dieses Gutachtens…
…Das Ergebnis sei, dass sie wegen der in der Berufsausbildung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Gutachten vom 19. Dezember 2001 des Sozialpsychiatrischen Zentrums bestätigte Dr. RS die von der Bw. in…
…den Grad der Behinderung mit 70 v.H. (schizophrene Psychose) fest sowie, dass die Untersuchte seit dem 18. Lebensjahr voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Eine Ablichtung des Gutachtens des Facharztes für Neurologie u. Psychiatrie Dr. S, dem sich das vorgenannte…
…oder während der späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Sinne des § 8 Abs. 5 FLAG 1967 gilt ein Kind als erheblich behindert, bei dem eine nicht…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß Abs. 6 leg. cit…
…dass die Bw. voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führt der Rechtsanwalt aus, dass die Bw. an einer schweren Borderline Persönlichkeisstörung leide und unter den Bedingungen des freien Arbeitsmarktes nicht arbeitsfähig sei. Dieser Zustand…
…dass das Kind voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich den Unterhalt selbst zu verschaffen, könne auch § 5 Abs 1 FLAG 1967 nicht angewendet werden, auch wenn Teile der Waisenpension nicht steuerpflichtig sind, aber trotzdem dazu dienten, die den konkreten Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse zusammen mit anderen Einnahmen…